Durch die Verwaltung wurde ein erster Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 erstellt. Dieser Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses in die Beratung eingebracht.
Der erste Entwurf für den Haushalt des kommenden Jahres weist einerseits die bekannten und nachvollziehbaren Unsicherheiten auf, die mit der gewohnt frühen und rechtzeitigen Einbringung des Haushaltes - also dem Zeitpunkt – einhergehen. Daneben steht der Entwurf unter den Eindrücken und prognostizierten finanziellen Auswirkungen der angeschobenen und in Vorbereitung befindlichen finanzintensiven und umfangreichen Projekte.
Der Ergebnishaushalt schließt im ersten Entwurf mit einem deutlichen Defizit in Höhe von 1.022.200 € ab. Auch im ersten Jahr der mittelfristigen Planung schließt der Haushalt defizitär ab. Das zweite und dritte Jahr der mittelfristigen Planung weist jedoch wieder einen positiven Abschluss aus. Der Haushaltsausgleich kann durch die gut gefüllte Überschussrücklage erreicht werden.
Die Spielräume für die anstehenden Haushaltsplanberatungen bleiben jedoch deutlich eingeschränkt. Das Großprojekt des Ersatzneubaus des Hallenbades wird ab 2022 veranschlagt. Die zu erwartenden immensen finanziellen Belastungen, die mit diesem Projekt einhergehen, bedingen weiterhin Fördermittel einzuwerben.
Neue Erkenntnisse würden in einen umgehend aufzustellenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 einfließen.
Beim Blick auf die in der Anlage errechnete und benötigte Kreditaufnahme in Höhe von 325.203 € und der daraufhin eingeplanten Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 330.000 € (Zeile 34) weist der Finanzhaushalt in der Planung trotz dessen eine negative Finanzmittelveränderung in Höhe von -1.926.200 € aus (Zeile 37). Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2021 zeigt auf, dass die Gemeinde über ein Mehr an Eigenmitteln (u.a. höhere Gewerbesteuereinzahlungen) verfügen wird als in der Planung angenommen, so dass der Betrag in Höhe von 1.926.200 € ohne Kreditaufnahmen gedeckt werden kann.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der ab 2019 nicht mehr anwendbaren Regelungen zur Verzinsung von Steuernachforderungen/Steuererstattungen wurde für 2022 ein Ansatz von 92.000 € im Aufwand für eventuelle Rückzahlungen veranlagt. Dies entspricht den seit 2019 veranlagten Nachforderungszinsen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu treffen. Die Höhe der tatsächlichen Rückforderungen hängen von der abzuwartenden Gesetzgebung ab.
Seitens der Verwaltung wurden für den ersten Entwurf - wie auch in den Vorjahren – bereits einige Positionen eingearbeitet, die nicht dazu dienen sollen, vollendete Tatsachen zu schaffen, sondern nach sachlicher Betrachtung als notwendig für das kommende Haushaltsjahr betrachtet wurden und werden. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
Aufwand:
- Mobile Stell- und Kommunikationswände Grundschule Assel 2.000 €
- Ausstattung zweiter Betreuungsraum Grundschule Drochtersen 5.000 €
- Installation neuer Servertechnik im Rathaus 20.000 €
Investition:
- Installation neuer Servertechnik im Rathaus 30.000 €
- Telefonanlage Grundschule Drochtersen 4.500 €
- Telefonanlage Grundschule Assel 4.500 €
- Reinigungsmaschine Grundschule Assel 3.000 €
- Reinigungsmaschine Kindergarten Assel 3.000 €
- Erwerb von Ausgleichsflächen 100.000 €
- Anschaffung Whiteboards 175.000 €
(100.000 € KGS Drochtersen, je 25.000 € Grundschulen Assel, Dornbusch und Drochtersen) – jeweils 2022, 2023 und 2024. In Anspruch genommen wird die Preisbindungsfrist des Ausschreibungsergebnisses für Whiteboards im Rahmen des „Digitalpakts“.
Anlagen
Dieser Vorlage sind als Anlage die Entwürfe des Vorberichtes inkl. Haushaltssatzung und Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie die Berechnung der Kreditaufnahmeermächtigung beigefügt