Ende 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2021 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (9. Änderungssatzung) erging.
Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) – eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2022 bis 2024 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 (bisher 2,78 € / m3) sowie einer Grundgebühr von 87,00 € jährlich (bisher 43,20 €) in der zu beschließenden 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.
Hinweise zur Kalkulation:
Fehlbetrag
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2019 bis 2021) wird zum Jahresende 2021 nach derzeitigem Stand ein Fehlbetrag in Höhe von rund 406.000 € erwartet, der im neu zu kalkulierendem Zeitraum (2022 bis 2024) abzubauen ist.
Der Fehlbetrag setzt sich insbesondere durch einige große Posten zusammen:
- Nachzahlung der Abrechnung aus 2018 - 141.048,30 €
- Klärschlammentsorgungsmehrkosten - voraussichtlich ca. 221.000 €
- Betrieb eines Ionisators in 2019/2020 - 18.696,43 €
- Neuerteilung Erlaubnis auf Widerruf zur Wassereinleitung vom Landkreis Stade - 6.570,00 €
Grundgebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Grundgebühr in Höhe von 87,00 € jährlich empfohlen. Neben dem Abbau des Fehlbetrages ist weiterhin mit steigenden Kosten zu kalkulieren. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 101,39 %.
Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 empfohlen. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 27,70 %.
Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 m3 Wasser / Abwasser, so fallen Mehrkosten von 43,80 € Grundgebühr und 77,00 € Mengengebühr, insgesamt 120,80 € an. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 10,07 €/Monat.
Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr:
Seit 2001 hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:
Ab 2001 Grundgebühr 43,20 € Mengengebühr 2,30 € / m3
Ab 2005 Grundgebühr unverändert Mengengebühr 2,20 € / m3
Ab 2010 Grundgebühr unverändert Mengengebühr 2,05 € / m3
Ab 2013 Grundgebühr unverändert Mengengebühr 2,55 € / m3
Ab 2016 Grundgebühr unverändert Mengengebühr 2,70 € / m3
Ab 2019 Grundgebühr unverändert Mengengebühr 2,78 € / m3
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.