Schmutzwasserabgabensatzung Gebührenneukalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  20/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ende 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2021 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (9. Änderungssatzung) erging.

Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) – eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2022 bis 2024 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 (bisher 2,78 € / m3) sowie einer Grundgebühr von 87,00 € jährlich (bisher 43,20 €) in der zu beschließenden 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.

Hinweise zur Kalkulation:
Fehlbetrag
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2019 bis 2021) wird zum Jahresende 2021 nach derzeitigem Stand ein Fehlbetrag in Höhe von rund 406.000 € erwartet, der im neu zu kalkulierendem Zeitraum (2022 bis 2024) abzubauen ist.

Der Fehlbetrag setzt sich insbesondere durch einige große Posten zusammen:
  1. Nachzahlung der Abrechnung aus 2018 - 141.048,30 €  
  2. Klärschlammentsorgungsmehrkosten - voraussichtlich ca. 221.000 €
  3. Betrieb eines Ionisators in 2019/2020 - 18.696,43 €
  4. Neuerteilung Erlaubnis auf Widerruf zur Wassereinleitung vom Landkreis Stade - 6.570,00 €

Grundgebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Grundgebühr in Höhe von 87,00 € jährlich empfohlen. Neben dem Abbau des Fehlbetrages ist weiterhin mit steigenden Kosten zu kalkulieren. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 101,39 %.

Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von 3,55 € / m3 empfohlen. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe handelt es sich um eine Steigerung von ca. 27,70 %.

Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 m3 Wasser / Abwasser, so fallen Mehrkosten von 43,80 € Grundgebühr und 77,00 € Mengengebühr, insgesamt 120,80 € an. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 10,07 €/Monat.

Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr:
Seit 2001 hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:

Ab 2001        Grundgebühr 43,20 €                        Mengengebühr 2,30 € / m3
Ab 2005        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,20 € / m3
Ab 2010        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,05 € / m3
Ab 2013        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,55 € / m3
Ab 2016        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,70 € / m3
Ab 2019        Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,78 € / m3

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Herr Mehlis fasst einleitend die Beschlussvorlage der Verwaltung zusammen und stellt heraus, dass aufgrund der Fehlbeträge und Mehrkosten die aktuellen Gebühreneinnahmen nicht ausreichend sind. Die Grundgebühr soll sich ca. verdoppeln, der Mengenpreis soll um ca. ¼ steigen.

Herr Eckhoff ergänzt, dass verschiedene Szenarien zwecks Ermittlung der Höhe der Gebühren durchgespielt wurden. Die Grundgebühr dürfte bis zur Höhe der Fixkosten kalkuliert werden. Der Gebührenbedarf kann nicht verringert werden, das empfohlene Verhältnis zwischen Grundgebühr und Mengenpreis hält die Verwaltung für angemessen. Seit der Ausschusssitzung vom 23.06.2021 sind die in die Kalkulation eingeflossenen Daten größtenteils bekannt.

Herr Schildt teilt für die SPD-Fraktion mit, dass die Grundgebühr und der Mengenpreis im richtigen Verhältnis stehen. Durch die geplante Erhöhung würden Familien mit mehreren Mitgliedern nicht so stark belastet, da der Mengenpreis in geringerem Umfang steigt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 10. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 01.10.2021 08:02 Uhr