Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 NKomVG


Daten angezeigt aus Sitzung:  21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Frau Gabriele Dammers ist zum 21.7.2021 von Drochtersen nach 18209 Bad Doberan umgezogen. Somit ist zu diesem Zeitpunkt nachträglich ihre Wählbarkeit im Sinne des § 49 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG weggefallen, was nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG unmittelbar den Sitzverlust bewirkt.

Gleichwohl sieht 52 Abs. 2 NKomVG vor, dass die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust feststellt. Nach herrschender Meinung (hier: NKomVG-Kommentar von Blum, Mehlhorn, Meyer u.a. zu § 52, Rand-Nr. 25, Seite 6) tritt der Mandatsverlust erst mit der Feststellung des Rates ein. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust von Frau Gabriele Dammers, CDU-Fraktion, durch Verlust der Wählbarkeit (Wegzug) nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG fest.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Da es dazu keine Wortmeldung gibt, wird nachfolgend genannter Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust von Frau Gabriele Dammers, CDU-Fraktion, durch Verlust der Wählbarkeit (Wegzug) nach § 52 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 11:54 Uhr