Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren a.) Erschließungsvertrag b.) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB c.) Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen (nebst Begründung und Umweltbericht) d.) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht) e.) Widmung und Straßenbenennung der Erschließungsstraße innerhalb des Bebauungsplangebietes; hier: “An der Elbmarsch“


Daten angezeigt aus Sitzung:  21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziel/Anlass der Planung:

Das Wohngebiet wird städtebaulich als Abrundung des Ortsrandes entwickelt und als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Der bereits bebaute Bereich südlich der Sietwender Straße soll entsprechend der vorhandenen Bebauung als Mischgebiet festgesetzt und somit zunächst die vorhandene Bebauung gesichert werden.

Das Maß der baulichen Nutzung soll sich hierbei an den angrenzenden Wohngebieten und Bebauungsstrukturen orientieren.

Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird in den allgemeinen Wohngebieten mit 0,35 festgesetzt. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse soll im WA 1 und WA 2 auf zwei Vollgeschosse  festgesetzt werden. Im WA 3 ist die Festsetzung auf ein Vollgeschoss vorgesehen. Die maximal zulässige Firsthöhe wird für alle Allgemeinen Wohngebiete auf 8,5 m begrenzt.

Im Mischgebiet ist die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen und die Grundflächenzahl mit 0,4 vorgesehen.

Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 600 qm je Einzelhaus. Doppelhausgrundstücke müssen je Haushälfte mindestens 350 qm aufweisen.

Auf die Verlegung einer Gasleitung im Baugebiet wird verzichtet. Es sollen andere klimaneutrale Heizalternativen (z. B. Erdwärme) zum Zuge kommen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 26.04. bis 04.06.2021 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 23.04. bis 04.06.2021   beteiligt.

Die entsprechenden Planunterlagen/-entwürfe und Abwägungen werden vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.


Zur Umsetzung des Vorhabens ist mit dem Erschließungsträger ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen (siehe Anlage).

Die Verwaltung schlägt für die Erschließungsstraße den Namen “An der Elbmarsch“ vor.


Anlagen:

- Erschließungsvertrag
- 22. Änderung des Flächennutzungsplans (Planentwurf), Stand: September 2021
- Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand: September 2021
- Umweltbericht zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand: September 2021
- Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ (Satzungsentwurf), Stand: September 2021
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Eingriffsregelung zum Bebauungsplan “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Abwägungstabelle, Stand: 02.09.2021

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Erschließungsvertrag

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Firma HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist mit der Maßgabe abzuschließen, dass die im Entwurf vorgesehenen zwölf Grundstücke ohne Preisbindung eine Preisbindung analog der Einzelhausgrundstücke von bis zu 165,00 EUR/qm erhalten. Auch sollte eine zusätzliche „Fußläufige Verbindung“ von der Erschließungsfläche in das östlich gelegene Bestandswohngebiet mit in den Erschließungsvertrag aufgenommen werden.


b.) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ einzuarbeiten.


c.) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

d.) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.


e.) Widmung und Straßenbenennung
Für die Erschließungsstraße ist der Straßenname “An der Elbmarsch“ festzulegen und die Straße ist nach erfolgtem Endausbau dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass nach intensiven Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 27.09.2021 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Beschlussempfehlung ausgearbeitet wurde. Es stehen 60 Baugrundstücke zum Verkauf zur Verfügung. Im Rahmen des Klimaschutzes wird auf die Verlegung einer Gasleitung verzichtet und Photovoltaikanlagen werden gefördert. Die Höchstgrenze des Verkaufspreises liegt bei den Einzelgrundstücken bei 165,00 EUR/qm und bei den Doppelhausgrundstücken bei 175,00 EUR/qm. Das Baugebiet wird an die L111 erschlossen. Des Weiteren wird in dem vorderen Bereich der Verkehr durch eine Einbahnstraßenregelung geregelt.
Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen begrüßt die anwesenden Ratsdamen und Herren, die Bürger, den Ratsvorsitzenden und die Verwaltung bevor er inhaltlich aufs Thema eingeht. Hier teilt er mit, dass die FWG nach internen Besprechungen ein Regenrückhaltebecken mit betonierten Wänden für nicht notwendig hält, da in Richtung der Aschhorner Straße ein Graben existiert. Mit dem Verzicht auf ein Regenrückhaltebecken können die Preise der 60 Grundstücke auf einem niedrigeren Niveau erhalten bleiben. Die FWG stellt einen Antrag auf Vertagung des Erschließungsvertrages.
Das Ratsmitglied Dr. Hannes Hatecke erklärt, dass die CDU-Fraktion froh darüber sei, dass der Bebauungsplan kurz vor Abschluss sei. Der Erschließungsvertrag sei kinderfreundlich, fußläufige Verbindungen zu den Schulen, Kindergärten bzw. zu den Spielplätzen. Die Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger sei gut.
Das Ratsmitglied Kai Schildt erläutert, dass die SPD Fraktion froh sei bzgl. der Preisbindung aller Einzelhausgrundstücke. Des Weiteren erklärt er, dass die Gemeinde die erste sei, die komplett auf die Nutzung einer Gasleitung verzichtet.
Das Ratsmitglied Jens Schütt informiert, dass mit großem Aufwand das Leitbild für die Gemeinde Drochtersen erstellt wurde. Mit diesem Bebauungsplan werden gleich zwei Säulen des Leitbildes bedient. Die Säule 1 bzgl. der Einwohnerzahlen und die Säule 3 mit der Klimaneutralität (Verzicht auf Verlegung einer Gasleitung). Auch er bedankt sich bei dem Vorhabenträger für die gute Zusammenarbeit.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der FWG-Fraktion, die Beschlussfassung zum Tagespunkt 7 a) Erschließungsvertrag  zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Erschließungsvertrag

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Firma HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist mit der Maßgabe abzuschließen, dass die im Entwurf vorgesehenen zwölf Grundstücke ohne Preisbindung eine Preisbindung analog der Einzelhausgrundstücke von bis zu 165,00 EUR/qm erhalten. Auch sollte eine zusätzliche „Fußläufige Verbindung“ von der Erschließungsfläche in das östlich gelegene Bestandswohngebiet mit in den Erschließungsvertrag aufgenommen werden.
Im Anschluss nach diesem Beschluss erfolgte die Unterschrift des Erschließungsträgers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt:
b.) Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt:
c.) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt:
d.) Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt:
e.) Widmung und Straßenbenennung
Für die Erschließungsstraße ist der Straßenname “An der Elbmarsch“ festzulegen und die Straße ist nach erfolgtem Endausbau dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 11:54 Uhr