Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
Daten angezeigt aus Sitzung:
01/2021-2026. Konstituierende Sitzung des Gemeinderats, 02.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die förmliche Verpflichtung der Ratsmitglieder gem. § 60 NKomVG und die Pflichtenbelehrung gem. § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG werden durch den Bürgermeister vorgenommen.
Diskussionsverlauf
Die anwesenden Ratsmitglieder werden vom Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten nach § 60 NKomVG förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Anschließend werden die Ratsmitglieder gem. § 43 NKomVG vom Bürgermeister über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten belehrt.
Die Pflichtenbelehrung und die förmliche Verpflichtung der Ratsmitglieder werden aktenkundig gemacht. In der nachfolgend genannten Reihenfolge verpflichtet der Bürgermeister die neuen Ratsdamen und –herren.
- Rolf Brandt (SPD/Piratenpartei)
- Joachim Grantz ( CDU)
- Michaela Kathen (SPD/Piratenpartei)
- Stefan Knütel (SPD/Piratenpartei)
- Jennifer König (CDU)
- Björn Meybohm (SPD/Piratenpartei)
- Yvonne Neumann (FWG)
Alle anwesenden Ratsmitglieder erhielten das „Taschenbuch für Ratsmitglieder in Niedersachsen, Wahlperiode 2021 – 2026“.
Datenstand vom 24.11.2021 11:31 Uhr