Feststellung der Zahl der Beigeordneten, ggf. Erhöhung gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG


Daten angezeigt aus Sitzung:  01/2021-2026. Konstituierende Sitzung des Gemeinderats, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01/2021-2026. Konstituierende Sitzung des Gemeinderats 02.11.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit 26 bis 36 Ratsmitgliedern 6 Beigeordnete zzgl. dem Hauptverwaltungsbeamten. In Gemeinden,  die 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode gemäß § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Verwaltungsausschuss neben dem Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode 8 Beigeordnete angehören.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Verwaltungsausschuss neben dem Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode 8 Beigeordnete angehören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.11.2021 11:31 Uhr