Wahl der stellvertretenden Bürgermeister gem. § 81 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  01/2021-2026. Konstituierende Sitzung des Gemeinderats, 02.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01/2021-2026. Konstituierende Sitzung des Gemeinderats 02.11.2021 ö 10

Sachverhalt

Gem. § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat aus den Beigeordneten bis zu 3 stellvertretende Bürgermeister. Nach den Regelungen der Hauptsatzung ist die Anzahl der Stellvertreter auf 2 begrenzt. Sollte eine Ausweitung der Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister vom Rat gewünscht sein, ist zunächst die Hauptsatzung zu ändern, was mangels der notwendigen Vorbereitung durch zumindest den Verwaltungsausschuss in der konstituierenden Sitzung nicht möglich ist.
Nach § 81 Abs. 2 S. 2 NKomVG i. V. m. § 4 II der Hauptsatzung bestimmt der Rat eine Reihenfolge unter den stellvertretenden Bürgermeistern, sofern es eine solche geben soll.

Diskussionsverlauf

Gemäß § 5 der zurzeit geltenden Hauptsatzung wird der Bürgermeister von zwei ehrenamtlichen Vertretern vertreten.
Vorgeschlagen wird als stellvertretender Bürgermeister:

SPD/Piratenpartei
Dirk Ludewig

Vorgeschlagen wird als stellvertretender Bürgermeister:

CDU
Jens Schütt

Beschluss 1

Somit wird Dirk Ludewig zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Beschluss 2

Somit wird Jens Schütt zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 24.11.2021 11:31 Uhr