Pflichtenbelehrung (§ 40 - 42 NKomVG) der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  01/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 24.11.2021

Beratungsreihenfolge

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff verpflichtet den dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglied Karsten Stelling auf die Einhaltung der Pflichten nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz, insbesondere der §§ 40 bis 42. Herr Stelling erhält ein Taschenbuch für Ratsmitglieder.

Datenstand vom 07.12.2021 10:16 Uhr