Ergänzungssatzung “Dornbusch – Alter Weg 10-22 – rückwärtiger Bereich“ a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  02/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Nachdem in Dornbusch im Bereich Alter Weg bereits im Jahr 2020 eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zur Verwirklichung von Wohnbaunutzungen beschlossen wurde (siehe Anlage 1), soll nunmehr auch der weitere (bisher nicht überplante) Bereich der Vorhabenträgerin (Frau Bettina Schildt) mit einer Ergänzungssatzung überplant werden.

Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke 10-22 können bis zu 3 Wohnbauplätze entstehen.

Bei der Aufstellung dieser Satzung kann auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden. Es besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung.

Die Planungskosten trägt die Vorhabenträgerin.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass

  1. der Entwurf der Ergänzungssatzung “Dornbusch – Alter Weg 10-22 – rückwärtiger Bereich“ mit Begründung angenommen wird und

  1. der Entwurf der Ergänzungssatzung “Dornbusch – Alter Weg 10-22 – rückwärtiger Bereich“ mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden durchgeführt wird.

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird kurz die Sachlage erörtert, im Anschluss übergibt er das Wort an Frau Bolle.
Frau Bolle erörtert anhand einer Präsentation nochmals den genauen Sachstand. Bereits im Jahre 2019 wurde für den vorderen Bereich eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Dornbusch - Alter Weg 10 – 22“ aufgestellt. Nunmehr ist angedacht,  noch 3 weitere Baugrundstücke im hinteren Bereich entstehen zu lassen. Die Erschließung zu den Grundstücken ist bereits gesichert. Der Graben sowie die Bäume bleiben bestehen.
Das Ausschussmitglied Gerd Hagenah teilt mit, dass bei der Sturmflut 1976 in diesem Bereich der Deich auf ca. 100 m gebrochen war. Zur Stabilisierung wurden diverse Autos in den Deichbereich eingearbeitet. Er fragt nunmehr nach, wie es um die Sicherheit des Deiches hier steht.  

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass
  1. der Entwurf der Ergänzungssatzung “Dornbusch – Alter Weg 10-22 – rückwärtiger Bereich“ mit Begründung angenommen wird und

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

  1. der Entwurf der Ergänzungssatzung “Dornbusch – Alter Weg 10-22 – rückwärtiger Bereich“ mit Begründung anhand einer Planauflage gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist und gleichzeitig gem. § 4 Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 10.12.2021 10:34 Uhr