Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  02/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die vom Niedersächsischen Innenministerium einberufene Kommission aus sachverständigen Personen hat Mitte 2021 Empfehlungen zur Ausgestaltung und Höhe der Abgeordneten vorgelegt. Das Rundschreiben 333/2021 des Nds. Städte- und Gemeindebundes ist als Anlage beigefügt. Als Höchstbetrag für Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 210 € empfohlen.

Dieser Betrag wurde zur Einwohnerzahl der Gemeinde Drochtersen ins Verhältnis gesetzt, so dass eine Steigerung der monatlichen Aufwandsentschädigung von 98 € auf 115,50 € empfohlen wird. Die entsprechenden Steigerungen bei den stellvertretenden Bürgermeisterinnen/ stellvertretenden Bürgermeistern, den übrigen Beigeordneten, der/ dem Ratsvorsitzenden und der/ dem Ausschussvorsitzenden orientieren sich und entsprechen ebenfalls den Empfehlungen der Kommission.

Neben der o.g. monatlichen Aufwandsentschädigung wird eine Entschädigung in Höhe von 20 € gezahlt, sofern das Ratsmitglied mobil arbeitet und die internetbasierten Ratsinformationsdienste nutzt.

Auch für die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder ergibt sich in Anlehnung an die Erhöhung des Grundbetrages eines Ratsmitgliedes eine Erhöhung des Sitzungsgeldes je Ausschusssitzung von bislang 16,50 € auf 19,50 €. Dieser Betrag würde bei entsprechender Beschlussfassung künftig auch für die Teilnahme an maximal 15 Fraktionssitzungen im Kalenderjahr gezahlt werden.

Beschlussempfehlung

Der Rat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfes.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Sachverhalt. Auf die Frage bzgl. der Anpassung der Entschädigungsleistungen an die Feuerwehr teilt er mit, dass die Verwaltung mit dem Gemeindebrandmeister in Kontakt stehe und dieser im Moment keinen Handlungsbedarf sehe.

Beschluss

Der Rat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 08:10 Uhr