Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung „Drochtersen Ortskern“


Daten angezeigt aus Sitzung:  03/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Per Ratsbeschluss vom 18.09.2013 wurde festgelegt, dass die Sanierung bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden soll. Durch Zuwendungsbescheide der NBank wurden insgesamt 2.907.000 € Förderung für die Jahre 2013-2023 in Aussicht gestellt. Von den geplanten Maßnahmen ist der Großteil (zuletzt die Sanierung des Friedhofsweges) abgeschlossen. Es befinden sich derzeit nur noch kleinere Maßnahmen wie z.B. ein Beleuchtungskonzept für den Neuen Weg in der Umsetzung.

Mit der Programmfortschreibung 2021 (Schreiben vom 18.10.2021) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg als Abschlussdatum den 31.12.2026 festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung (in Absprache mit der BauBeCon) sollte die Frist zur Durchführung der Sanierung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden, da nach Abschluss der Maßnahmen (vermutlich schon in diesem Jahr) die Endabrechnungen mit der NBank getätigt werden müssen und ein Ausgleichsbetrag festgesetzt und eingefordert werden muss. Gerade mit Blick auf die Ausgleichsbetragserhebung wird im April ein Austausch mit der BauBeCon erfolgen, um hier die zeitlichen Abläufe zu besprechen. Seitens der Verwaltung wird der Abschluss zu einem früheren Zeitpunkt angestrebt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung „Drochtersen Ortskern“ bis zum 31.12.2026.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung „Drochtersen Ortskern“ bis zum 31.12.2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 14.04.2022 07:52 Uhr