Änderung der Kindertagesstättensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

A.
In der laufenden Sachbearbeitung wurde eine Regelungslücke im § 6 (Gebühren) festgestellt. 
Danach kann die festgesetzte Benutzungsgebühr auf Antrag ermäßigt werden. Lt. Absatz 5 werden hierfür die im vorletzten Kalenderjahr erzielten Jahreseinkommen zu Grunde gelegt. Der Nachweis ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Steuerbescheid) bei Aufnahme und mit Beginn jedes neuen Kindergartenjahres zu erbringen.

In der laufenden Sachbearbeitung stellte sich heraus, dass Kinder unter 3 Jahren in der Regel in der Krippe betreut werden, weil beide Elternteile (beide Erziehungsberechtigte) wieder berufstätig sind. Dadurch erhöht sich das Einkommen nicht unerheblich im Vergleich zum Vor- bzw. Vorvorjahr.
Die derzeit geltende Satzung sieht nicht vor, dass in diesen Fällen das aktuelle Einkommen für die Berechnung der Gebühren berücksichtigt wird.

Es sollte daher folgender Absatz in die Kindertagesstättensatzung aufgenommen werden:

„Haben sich die Einkünfte gegenüber dem Vorvorjahr um mindestens 20 v.H. vermindert oder erhöht, so sind die aktuellen Einkommensverhältnisse maßgebend. Entsprechende Nachweise sind der Gemeinde Drochtersen auf Verlangen vorzulegen.“

B.
Durch die Umstellung der Buchungs- und Abrechnungsmodalitäten bei der Mittagsverpflegung ist der § 8 (Mittagsverpflegung) anzupassen. Die Bestellung und Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt seit dem 01.03.2022 direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Anbieter (Fa. Menüparter GmbH). 

Der § 8 kann somit wie folgt geändert werden:

„In den Kindertagesstätten Assel, Dornbusch und Drochtersen können Krippenkinder, die bis mindestens 13:00 Uhr betreut werden, an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Für Ganztags- und Hortkinder ist die Teilnahme verpflichtend. Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erteilten die Erziehungsberechtigten dem von der Gemeinde Drochtersen beauftragten Leistungserbringer einen Verpflegungsauftrag. Die Bestellung und Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Leistungserbringer.“

Zum besseren Verständnis ist als Anlage ein Satzungsentwurf beigefügt. Hierin sind die bisherigen Formulierungen gestrichen und die neuen Textpassagen rot hervorgehoben.

Beschlussempfehlung

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Heino Baumgarten übergibt das Wort an Mike Eckhoff. Dieser teilt mit, dass in dieser Kindertagessätzung zwei Punkte geändert worden sind.
  1. Änderung der Vorlage nach Einkommensnachweis
  2. Abrechnung in der Mittagsverpflegung

Beschluss

Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) in der im Entwurf vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (.pdf)

Datenstand vom 19.07.2022 08:26 Uhr