Jahresabschluss 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Gemäß § 129 NKomVG hat der Gemeinderat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2022 aufgestellt. Bestandteil ist ein umfangreicher Rechenschaftsbericht. 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade hat die Rechnungsprüfung in der Zeit vom 01.11.2021 bis 07.06.2022 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. 
Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.080.820,93 € ab (ordentliches Ergebnis 1.032.201,36 € und außerordentliches Ergebnis 48.619,57 €). Geplant war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 285.700,00 €.

Das deutlich verbesserte Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 

  • höhere Steuererträge + 2.148.082,39 €
  • höhere Transferaufwendungen + 1.072.516,90 € (u.a. Gewerbesteuerumlage +375.033,00 € und Kreisumlage + 605.156,00 €)
Die Gesamtverbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 666.474,03 € auf 3.172.871,23 € verringert. Davon entfallen 2.663.013,56 € auf Kredite für Investitionen. In 2017 wurden keine neuen Kredite aufgenommen.
Es sind außerplanmäßige Aufwendungen für die Planung des Gewerbegebietes Aschhorn sowie das Wohnbaugebiet in Hüll von insgesamt 70.493,63 € entstanden. Zusätzlich sind überplanmäßige Aufwendungen aufgrund der Steigerung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten in Höhe von insgesamt 32.053,54 € entstanden. Weiterhin wurden Mittel in Höhe von insgesamt 52.135,81 € statt im investiven Bereich, im Aufwandsbereich in Anspruch genommen sowie 507,00 € in umgekehrter Richtung. Auch dies ist als überplanmäßig zu deklarieren. Im Deckungskreis 2000 „Fachbereich 1 Finanzen und Personal“ ist ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 620.501,74 € entstanden. Dieser resultiert in Summe von 613.656,00 € aus zahlungsunwirksamen Rückstellungen (Finanzausgleich/Kreisumlage/Prüfungsgebühr Jahresabschluss). Die Erläuterungen hierzu können dem Jahresabschlussbericht auf Seite 40 entnommen werden.
Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurden neue haushaltsrechtliche Vorschriften seitens des Landes Niedersachsen erlassen. Es erfolgte die Verkündung der KomHKVO als Nachfolgeverordnung der GemHKVO. Da dies erst im laufenden Haushaltsjahr passierte, wurden für Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 150 € bis 1.000 € netto entsprechend der Regelungen der GemHKVO Sammelposten gebildet, die über fünf Jahre abzuschreiben waren. Die KomHKVO sieht diese Regelung nicht mehr vor. Sie ermöglicht jedoch die Anwendbarkeit der bisherigen Regelung im Haushaltsjahr 2017 durch Beschluss des Gemeinderats.
Der Jahresabschlussbericht sowie der um die Stellungnahme des Bürgermeisters ergänzte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stade sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO die Anwendung von § 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO (Bildung von Sammelposten) für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließen, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen, 
den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.080.820,93 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Diskussionsverlauf

Bevor dieser Tagesordnungspunkt angesprochen wird, nimmt der Bürgermeister im Zuhörerbereich Platz. Der stellv. Ratsvorsitzende, Heino Baumgarten, übergibt das Wort an den allgem. Vertreter, Herrn Marcus Pritsch. Herr Pritsch erläutert kurz den Sachverhalt und erklärt, warum die Jahresabschlüsse nicht fristgerecht zum Rechnungsprüfungsamt Stade weitergeleitet wurden. Nach einer kurzen lebhaften Diskussion, in der zwei Fraktionen ihren Standpunkt dargelegt haben, wurde der nachfolgende Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO die Anwendung von § 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO (Bildung von Sammelposten) für das Haushaltsjahr 2017, 
gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 9 NKomVG die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, 
den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festzustellen, 
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen und 
die ordentlichen und außerordentlichen Überschüsse in Höhe von insgesamt 1.080.820,93 € gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 10 i.V.m. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Jahresabschluss 2017 (.pdf)
Prüfbericht Jahresabschluss 2017 (.pdf)
Stellungnahme HVB Jahresabschluss 2017 (.pdf)

Datenstand vom 19.07.2022 08:26 Uhr