Bebauungsplan Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ -Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 01.11.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Beteiligungsverfahren fanden in der Zeit vom 11.07. bis 19.08.2022 statt. Es wurden keine erheblichen Stellungnahmen abgegeben.
Die Unterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro cappel + kranzhoff erläutert werden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung von Spielgeräten und des DLRG-Containers am Strand auf Krautsand.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und Umweltbericht.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Diskussionsverlauf

Herr Cabraja vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff GmbH erläutert per PowerPoint den aktuellen Stand der Maßnahme und welche Schritte noch folgen.

Die Spielgeräte müssen im Rahmen der Deichsicherheit und zur Sicherheit des Schiffverkehrs in den Wintermonaten (Sturmflutsaison) abgebaut werden.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24, 12. Änderung “Drochtersen – Krautsand, Freizeit- und Erholungsgelände Krautsand“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
220519 Dro 12.Ä BP24 GeltungB (.pdf)
220924 Dro 12.Ä BP24 Berg Entwurf (.pdf)
220924 Dro 12.Ä BP24 Satzung Entwurf (.pdf)
220927 Dro 12.Ä BP24 Umweltbericht Entwurf (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 11:40 Uhr