Maßnahmen zur Energieeinsparung – Anpassung der Schaltzeiten Straßenbeleuchtung u.a.


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 29.08.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aktuell sind die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung, gemäß Beschluss des Ausschuss für Bau und Verkehr vom 23.10.2019 sowie des Verwaltungsausschusses vom 13.11.2019 so eingestellt, dass diese nachts durchleuchten. Es gibt somit keine Abschaltung der Beleuchtung in der Nacht.
Für den Betrieb der Straßenbeleuchtung werden Haushaltmittel von rund 60.000,-€/Jahr, Stand 2021, aufgewendet. Diese Kosten beziehen sich lediglich auf die Energie-/Stromkosten für den Betrieb der 1.184 Lichtpunkte in der gesamten Gemeinde.
Bei der aktuellen Entwicklung der Energiekosten sind hier Steigerungen der Betriebskosten zu erwarten.
Nach einer ersten Abstimmung mit dem Dienstleister für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, sind für Anpassungen der Schaltzeiten Kosten in Höhe von ca. 12.000,-€ zu erwarten.
Bei einer durchschnittlichen täglichen Leuchtzeit von 20 Uhr bis 6 Uhr (variiert je nach Jahreszeit), würde eine nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung ein signifikantes Energieeinsparpotential darstellen.
Daraus ergäbe sich freilich auch ein entsprechendes Einsparpotential bei den Energiekosten und unter Umständen auch bei den Unterhaltungskosten. Hierbei ist zu erwarten, dass bei einer Reduktion der Leuchtzeiten auch eine insgesamt längere Nutzungsdauer des Leuchtmittels eintritt.
Mit unserem Dienstleister wurde auch die Variante, die Leuchten zu dimmen, betrachtet. Dies ist jedoch aufgrund der verbauten Technik so nicht möglich. Das bestätigte auch der Planer, der seinerzeit in die LED-Sanierung eingebunden war, in kürzlich geführten Gesprächen.
Technisch bleibt somit nur eine Abschaltung. Die Zeiten sind zu diskutieren.

Pro/Contra

Aspekte die für eine Änderung der Beleuchtungsdauer sprechen:

  • Reduzierung der Energiekosten
  • Minderung der Lichtverschmutzung
  • Längere Haltbarkeit der Leuchtmittel
  • Dimmen ist nicht möglich
  • Signalwirkung in der öffentlichen Wahrnehmung

Aspekte die gegen eine Änderung der Schaltzeiten sprechen:

  • Zusätzliche Kosten für anlassbezogene Schaltungen, z.B. bei Schützenfest, Sylvester, etc.

Der Umgang mit der Straßenbeleuchtung zu Veranstaltungen ist zu berücksichtigen. Eine Schaltung der Beleuchtung anlassbezogen für einen einzelnen Ortsteil würde nach aktueller Schätzung jeweils ca. 1.500,-€ kosten.
Beispiel Energieeinsparung:
Bei einer geschalteten Dunkelphase von 4 Stunden je Nacht, bei einem mittleren Verbrauch von 45W und 1.184 Lichtpunkten, könnten täglich ca. 53kWh eingespart werden. Ergibt überschlägig eine jährliche Einsparung von 19.345 kWh sowie einer Vermeidung von 8,125to CO2 (Quelle: Umweltbundesamt; bei der Erzeugung von 1 kWh entstehen 420g CO2, Stand 2021; siehe auch: https://www.umweltbundesamt.de/themen/co2-emissionen-pro-kilowattstunde-strom-steigen). 

Frage: Was bedeutet die Gasumlage für die Gemeinde Drochtersen: 4,21 Cent je kw/h ab 1.10.2022
Zusätzliche Maßnahmen/Hinweise:
Neben der o.g. Maßnahme zur Reduzierung des Stromverbrauchs sind weitere folgende Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs (CO2 -Ausstoss) vorgesehen:
  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Nebenräume (z.B. Technikräume) werden nur in besonderen Ausnahmefällen geheizt
  • Öffentliche Gebäude (z.B. Rathaus, Kehdinger Bürgerhaus, Feuerwehrgerätehäuser) werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Für die Gruppen- und Klassenräume an Schulen und Kindergärten gilt diese Regelung nicht.
  • Herunterfahren der Temperaturen in den Sporthallen
  • Absenkung der Wassertemperatur im Hallenbad (bereits erfolgt)
  • Absenkung der Temperaturen der „Vereinseinheiten“ beispielsweise im Hansitgebäude 
  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung genutzt werden, es sein denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Mit Unterstützung von Fachfirmen werden die techn. Anlagen überprüft und auf Einsparpotential hin untersucht.

Daneben gibt es Gespräche zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen, um weitere einheitliche Maßnahmen zu erarbeiten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die Straßenbeleuchtung in der Nachtzeit von .1:30 Uhr bis 4:30 Uhr ausgeschaltet wird. Sonderschaltungen bspw. für Schützenfeste oder zu Silvester soll es sodann nicht mehr geben.

Diskussionsverlauf

Durch die zunehmende Energieknappheit wurden Möglichkeiten zur Einsparung besprochen.
Hierzu sollen die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung angepasst werden, sodass diese nicht mehr durchgehend leuchten.
Die Ausschussmitglieder begrüßen grundsätzlich die Beschlussvorlage und tauschen sich über mögliche Schaltzeiten aus. Als wesentlicher Aspekt wird die Taktung des ÖPNV in der Gemeinde Drochtersen angesehen, weshalb das tägliche Ausschalten der Straßenbeleuchtung zwischen 1:30 Uhr und 4:30 Uhr favorisiert wird. Sonderschaltungen bspw. für Schützenfeste oder zu Silvester soll es zukünftig nicht mehr geben.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die Straßenbeleuchtung in der Nachtzeit von .1:30 Uhr bis 4:30 Uhr ausgeschaltet wird. Sonderschaltungen bspw. für Schützenfeste oder zu Silvester soll es nicht mehr geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 06.09.2022 09:34 Uhr