Nachrücken der Ersatzperson Claus-Christoph Herrmann / Verpflichtung gem. § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 28.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 28.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 12.09.2021 rückt Herr Claus-Christoph Herrmann für das ausgeschiedene Ratsmitglied Rolf Suhr nach.
Herr Herrmann ist gem. § 60 NKomVG zu verpflichten. Ebenfalls ist eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Nach dem Ausscheiden des Ratsherren Rolf Suhr rückt Herr Claus-Christoph Herrmann (aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2021) als Mitglied des Rates nach. In diesem Zusammenhang nimmt der Bürgermeister die Pflichtbelehrung des Herrn Claus-Christoph Herrmann vor und macht dies aktenkundig. Gleichzeitig wird Herrn Herrmann das Taschenbuch für Ratsmitglieder ausgehändigt. 
Herr Rolf Suhr verlässt seinen Platz und Herr Claus-Christoph Herrmann übernimmt diesen.
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn wünscht dem „neuen“ Ratsherren Claus-Christoph Herrmann alles Gute:

Datenstand vom 26.10.2022 07:57 Uhr