Nachrücken der Ersatzperson Ulf Nehring / Verpflichtung gem. § 60 NKomVG & Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG
Daten angezeigt aus Sitzung: 07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 30.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 07/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats | 30.11.2022 | ö | 5 |
Sachverhalt
Aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 12.09.2021 rückt Herr Ulf Nehring für das ausgeschiedene Ratsmitglied Michaela Kathen nach.
Herr Nehring ist gem. § 60 NKomVG zu verpflichten. Ebenfalls ist eine Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Nach dem Ausscheiden des Ratsmitgliedes Michaela Kathen rückt Herr Ulf Nehring als Mitglied des Rates nach. In diesem Zusammenhang übernimmt der Bürgermeister die Pflichtbelehrung des Herrn Ulf Nehring vor und macht dies aktenkundig. Gleichzeitig wird Herrn Nehring das Taschenbuch für Ratsmitglieder ausgehändigt.
Der Ratsvorsitzende Reiner Heinsohn wünscht dem neuen Ratsherren Ulf Nehring alles Gute.
Datenstand vom 08.12.2022 08:27 Uhr