Erlass einer Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats, 27.09.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Immer weniger Humanmediziner (Ärzte) entscheiden sich für eine Niederlassung im ländlichen Raum. 
Zweck einer möglichen Förderung ist die Sicherstellung einer wohnortsnahen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Gemeindemitglieder der Gemeinde Drochtersen.
Die aktuelle Struktur lässt befürchten, dass die hausärztliche Versorgung sich in den nächsten Jahren weiter verschlechtert. Die Erfahrung zeigt, dass eine positive Selbstregulierung nicht zu erwarten ist. Daher sind Maßnahmen der Kommune von Nöten.
Neben einer finanziellen Förderung werden von der Gemeinde Drochtersen bereits andere Maßnahmen zur medizinischen Versorgung unterstützt:
  • Beteiligung am Projekt Landgang
  • Beteiligung am Projekt BRIDGE
  • Sozio-Med-Mobil
  • Digitale Lösungen zur Unterstützung der med. Versorgung im ländl. Raum

Im Landkreis Stade erfolgt aktuell ein Austausch über mögliche Vorgehensweisen (Fördermaßnahmen).
Die im Entwurf beigefügte Förderrichtlinie orientiert sich an der Förderrichtlinie der SG Sittensen. Hierzu erfolgte mit der dortigen Verwaltung ein Austausch.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Drochtersen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt ergänzend zur Vorlage vor und bittet den Bürgermeister insbesondere bzgl. der im Verwaltungsausschuss in zwei Passagen ergänzten Beschlussempfehlung hinsichtlich Förderhöhe und Antragszeitraum einzugehen.
Mit den so vorgetragenen Änderungen ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über die nachfolgende Beschlussempfehlung auf.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Drochtersen mit folgenden Ergänzungen:
  1. Unter Ziffer II. „Gegenstand der Förderung und Höhe der Förderung“ wird nach Satz 1 folgender Satz angefügt: „Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 €.“
  2. Unter Ziffer III. „Zuwendungsempfänger“ werden in Absatz iii. an zwei Passagen folgende Worte eingefügt: „bzw. maximal drei Monate nach“.
Damit erhält Absatz iii. folgenden Wortlaut:
Der Antrag auf Förderung kann bis zu sechs Monate vor der geplanten Niederlassung (III. i. dieser Richtlinie) gestellt werden; er ist spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung durch den zuständigen Zulassungsausschuss und in jedem Fall vor bzw. maximal drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit in der geförderten Praxis zu stellen bzw. bei Vorhandensein einer Zulassung in jedem Fall vor bzw. maximal drei Monate nach der Aufnahme der Tätigkeit in der geförderten Praxis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Förderrichtline Hausärzte (.pdf)

Datenstand vom 04.10.2023 12:48 Uhr