Änderung der Kindertagesstättensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aufgrund einer Vielzahl von Änderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ist es erforderlich, die Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung) mit Wirkung zum 01.08.2024 (Beginn des neuen Kindergartenjahres) anzupassen. Hierzu gehört auch eine Anpassung der Betreuungsgebühren.

Ziel war es einerseits, erforderliche textliche und inhaltliche Änderungen einzuarbeiten sowie andererseits die Gebühren aufgrund der gestiegenen Personal- und Betriebskosten anzupassen. Gleichzeitig sollten die Gebührenanpassungen moderat erfolgen, um eine zu hohe Belastung der Familien zu vermeiden. Die Gebühren für die Kernzeitbetreuung sind seit über zehn Jahren stabil und wurden in der oberen Einkommensstaffel geringfügig erhöht. 
Mit Einführung der Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren im Jahr 2018 wurden die Gebühren für die erweiterten Öffnungszeiten zuletzt angepasst. Auch hier erfolgt die Gebührenerhöhung moderat.

Folgende wesentliche Änderungen sind in dem Entwurf aufgenommen worden:
  • Die Möglichkeit der Online-Anmeldung wurde in der Satzung aufgenommen.
  • Hinsichtlich der Betreuungs- und Schließzeiten wurde der pädagogische Mittagstisch in die Satzung aufgenommen. Die Hortbetreuung wurde auf die Grundschulzeit eingeschränkt. Auch die bisherige Möglichkeit, den Hort für einen Tag/Woche in Anspruch zu nehmen, wurde aus Gründen der optimierten Auslastung der vorhandenen Betreuungsplätze gestrichen.
  • Außerdem wurde in § 4 Abs. 3 bis 5 der Umgang bei offensichtlicher Krankheit eines Kindes klarer geregelt.
  • Ergänzend dazu, wurde ein weiterer Paragraph (§6) zum Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in die Satzung aufgenommen. Dieser hält die Verpflichtung des päd. Personals fest, eine erfahrene Fachkraft zur Gefahreneinschätzung bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung hinzuzuziehen. 
  • Auf die Möglichkeit, Kinder von der Betreuung auszuschließen, wird in § 11 näher eingegangen. Insbesondere werden erhebliche Erziehungs- und Betreuungsschwierigkeiten näher definiert und die Mitwirkungspflicht der Erziehungsberechtigten einbezogen.
Die Leitungen der Kindertagesstätten und der Gemeindeelternrat wurden an der Satzungsänderung beteiligt. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen ist dieser Vorlage beigefügt.
Zum besseren Verständnis ist als Anlage ein Satzungsentwurf angefügt. Hierin sind die bisherigen Formulierungen gestrichen und die neuen Textpassagen rot hervorgehoben. Eine Erläuterung aller geplanten Änderungen mit dazu gehörigem Gedankenaustausch wird auf der Sitzung erfolgen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat die Änderung der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstättensatzung), in der im Entwurf vorliegenden Fassung, zu beschließen.

Dokumente
Entwurf Neufassung Kindertagesstättensatzung Lesefassung Stand 30.04.24 (.pdf)
Entwurf Neufassung Kindertagesstättensatzung Stand 30.04.2024 (.pdf)
Protokoll Gemeindeelternratssitzung (.pdf)
Stellungnahmen Kitas und GER Änderung Kita-Satzung 2024 (.pdf)

Datenstand vom 03.05.2024 10:44 Uhr