Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme der Frühbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2021-2026. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet die Gemeinde Drochtersen seit dem Jahr 2016 (Drochtersen) bzw. 2019 (Assel, Dornbusch) außerhalb der Ferienzeiten eine Frühbetreuung für Grundschulkinder in allen Grundschulen der Gemeinde Drochtersen an. 

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Frühbetreuung wurden analog der Gebühren in der Kindertagesstättensatzung festgelegt. Aufgrund der geänderten Gebühren ab dem Kindergarten- und Schuljahr 2024/2025 ist somit erforderlich auch die Gebühren für die Frühbetreuung anzupassen.

Zum besseren Verständnis ist als Anlage der Satzungsentwurf beigefügt. Hierin sind die bisherigen Gebührensätze enthalten und die neuen in rot hervorgehoben. 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Änderung der „Satzung über die Inanspruchnahme der Frühbetreuung an den Grundschulen in der Gemeinde Drochtersen“ in der im Entwurf vorliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.08.2024 zu beschließen.

Dokumente
Satzung für die Inanspruchnahme der Frühbetreuung Lesefassung Stand April 2024 (.pdf)
Satzung für die Inanspruchnahme der Frühbetreuung Stand April 2024 (.pdf)

Datenstand vom 03.05.2024 10:44 Uhr