Bebauungsplan Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 79 mit textlichen Festsetzungen und Begründung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 27.09.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung vom 14. Juni 2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von 26.06.2017 bis 04.08.2017.

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Ziel dieses Bebauungsplanes ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten und vergleichbaren Nutzungen sowie Tankstellen im Ortskern von Drochtersen (teilweise Sanierungsgebiet). Des Weiteren werden die folgenden Unterarten von Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetrieben und freizeit- oder vergnügungsorientierte sonstige Gewerbebetriebe als „vergleichbare Nutzungen“ ebenfalls ausgeschlossen:

       Spiel- und Automatenhallen,
       Spielcasinos,
       Nachtlokale jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
       Wettbüros,
       Swinger-Clubs,
       Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend Sex- und Erotiksortiment („Sex-Shops“) sowie
       Bordelle und bordellartige Betriebe (einschließlich gewerblicher Zimmervermietung und Laufhäuser)
       Diskotheken.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ soll gleichzeitig der derzeit unbeplante Innenbereich gem. § 34 BauGB als Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, um die bestehenden Nutzungen zu sichern. Ziel ist es zum einen, die aktuelle Nutzungsstruktur zu sichern und zum anderen, Nutzungen, die der Entwicklung einer zentralen Versorgungsfunktion entgegenwirken, auszuschließen.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen. Für die Planung ergeben sich danach keine Änderungserfordernisse.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.79 „Ortskern Drochtersen“ einzuarbeiten.

b)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ mit textlichen Festsetzungen und der Begründung wird angenommen und der Bebauungsplans Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 nebst textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende Jens Schütt erläutert den Anwesenden, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes nunmehr Vergnügungsstätten aller Art im Ortskern von Drochtersen ausgeschlossen sind.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.79 „Ortskern Drochtersen“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
b)        Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ mit textlichen Festsetzungen und der Begründung wird angenommen und der Bebauungsplans Nr. 79 „Ortskern Drochtersen“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 nebst textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 08:14 Uhr