Planfeststellungsverfahren über den Neubau des Autobahnkreuzes Kehdingen / Anschluss der A20 an die A26 - Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 18.09.2017 mitgeteilt wurde, liegen derzeit die o. g. Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom 18.09. bis 17.10.2017 öffentlich aus. Jede Person, deren Belange durch die Planung berührt werden, kann sich hierzu bis zum 28.11.2017 äußern und eine Stellungnahme/Einwendung an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeben.

Die Gemeinde kann zu den Planfeststellungsunterlagen ebenfalls eine Stellungnahme/Einwendung bis zum 28.11.2017 an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeben.

Das o. g. Projekt wurde bereits am 24.04.2017 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung in der Mensa der Elbmarschenschule Drochtersen vorgestellt. Eine weitere Erläuterung mit den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am 24.08.2017 stattgefunden.

Die vorliegende Planung umfasst die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Autobahnkreuz Kehdingen. Das Autobahnkreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt.
Es ist vorgesehen, den Zubringer zur K 27 als Bundesstraße und den Zubringer zur L 111 als Landesstraße zu widmen. Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.

Der geplante Zubringer zur L 111 kann zukünftig auch eventuell für eine Teilerschließung des neu geplanten Gewerbegebietes Gauensiek dienen. Abzweigend vom Zubringer sind Erschließungsstraßen in das neue Gewerbegebiet denkbar. Die hierfür entstehenden Kosten wären durch die Gemeinde Drochtersen bzw. einen Erschließungsträger zu tragen (siehe Entwurf 10. Änderung F-Plan „Gewerbegebiet Gauensiek“).

Eine kurze Darstellung der Baumaßnahme ergibt sich auch aus dem anliegenden Ausschnitt des Erläuterungsberichts der Planunterlagen (Seiten 3 und 4) und den beigefügten Übersichtskarten.

Seitens der Verwaltung wurde folgende Stellungnahme (Entwurf) erarbeitet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Drochtersen begrüßt grundsätzlich, dass nunmehr die Planfeststellungsunterlagen ausliegen und das somit ein weiterer Verfahrensschritt zur Realisierung des für die Gemeinde Drochtersen wichtigen Infrastrukturprojektes A20/A26 vorgenommen wird.

Hinsichtlich der für den Bau und die Erschließung des Projektes notwendigen Grundstücke ist darauf hinzuweisen, dass die verkehrliche Erschließung jederzeit gewährleistet sein muss. Des Weiteren ist sicher zu stellen, dass die Entwässerung der betroffenen und anliegenden Flächen ebenfalls jederzeit gesichert sein muss.

Durch die derzeit angedachte nördliche Zubringerstraße vom Autobahnkreuz A20/A26 über die K 27 (Aschhorn) und die K 12 (Buschhörne/Dornbuschermoor) bis zur B 495 (Wolfsbruchermoor), werden die Anlieger zukünftig durch den damit entstehenden Verkehr stark in Anspruch genommen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Verkehrslärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner besteht.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob aus Verkehrssicherheitsgründen noch ein Anspruch auf den Ausbau/Weiterbau (ein- oder beidseitig) der vorhandenen bzw. noch fehlenden Radwegestrecken entlang der o. g. Zubringerstraßen besteht. Da in diesem Bereich auch Kleinkinder und Schüler wohnen, steht die Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer insbesondere im Fokus. 

Weitere Hinweise/Bedenken des Ausschusses können eingearbeitet werden …

Eine Vertreterin der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird in der Sitzung für Fragen/Hinweise zur Verfügung stehen.

Zur Thematik wurde von der Wählergemeinschaft Drochtersen die anliegend beigefügte Email vom 26.09.2017 zugesandt und wird als weitere Diskussionsgrundlage der Vorlage beigefügt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die beigefügte Stellungnahme zu beschließen und an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzusenden.

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung durch den Bürgermeister Mike Eckhoff wird das Wort an die zuständige Projektleiterin Frau Uhlig weitergegeben.

Frau Uhlig weist darauf hin, dass Stellungnahmen noch bis zum 28. November 2017 abgegeben werden können. Die Abwägung aller Stellungnahmen wird ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen und anschließend öffentlich vorgestellt werden. Da nach Abschluss des Verfahrens noch Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erwarten sind, wird derzeit mit einem Baubeginn ca. im Jahr 2022 gerechnet. Die eigentliche Bauzeit wird auf ca. 6 Jahre geschätzt. Die Verkehrsfreigabe könne dann voraussichtlich ca. 2028 stattfinden.

Das Ausschussmitglied Markus Wrage teilt mit, dass in der Stellungnahme eine Anbindungsmöglichkeit an eine Umgehungsstraße für Drochtersen festzuhalten ist. Das Ausschussmitglied Dr. Hannes Hatecke teilt mit, dass man das Planfeststellungsverfahren für die Autobahn nicht aufhalten solle. Weitere Planungen bzw. Entscheidungen über eine Ortsumgehung können parallel stattfinden. Das Ausschussmitglied Angelika Prott schließt sich an, es darf zu keinen weiteren Verzögerungen kommen.
Von Frau Uhlig wird mitgeteilt, dass seitens der Nds. Straßenbaubehörde derzeit keine weiteren Anschlussmöglichkeiten für weitere mögliche Anschlussstellen vorgesehen sind. Anschlüsse an die Zubringer werden später verkehrsrechtlich geprüft. Die Gemeinde ist dann Kostenträger.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff teilt mit, dass die Stellungnahme noch entsprechend der Vorschläge ergänzt und zur Abstimmung an die Fraktionen weitergeleitet wird. Daraufhin kann sie in der anstehenden Verwaltungsausschusssitzung beschlossen werden. Die Planung einer Ortsumgehung ist ein langfristiges Vorhaben und kann heute in der Autobahnplanung nicht in Gänze berücksichtigt werden. Des Weiteren berichtet der Bürgermeister Herr Eckhoff, dass bereits Gespräche mit der Wirtschaftsförderung Stade, der Süderelbe AG und der NLG bezüglich des geplanten Gewerbegebietes stattgefunden haben. Sobald es konkrete Ergebnisse zu z.B. Erschließungsplanung, Ankauf von Flächen, etc. gibt, wird darüber in einem Ausschuss berichtet.

Das Ausschussmitglied Cornelius van Lessen fragt nach, ob Frau Uhlig etwas über den geplanten „Ferlemannbogen“ berichten kann. Hierzu teilt Frau Uhlig mit, dass sie zurzeit keine genaue Daten nennen kann, da hierzu noch kein Planungsauftrag vorliege.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die beigefügte Stellungnahme mit den entsprechenden Änderungen zu beschließen und an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 03.11.2017 11:42 Uhr