Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 18.09.2017 mitgeteilt wurde, liegen derzeit die o. g. Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom 18.09. bis 17.10.2017 öffentlich aus. Jede Person, deren Belange durch die Planung berührt werden, kann sich hierzu bis zum 28.11.2017 äußern und eine Stellungnahme/Einwendung an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeben.
Die Gemeinde kann zu den Planfeststellungsunterlagen ebenfalls eine Stellungnahme/Einwendung bis zum 28.11.2017 an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeben.
Das o. g. Projekt wurde bereits am 24.04.2017 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung in der Mensa der Elbmarschenschule Drochtersen vorgestellt. Eine weitere Erläuterung mit den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am 24.08.2017 stattgefunden.
Die vorliegende Planung umfasst die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Autobahnkreuz Kehdingen. Das Autobahnkreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt.
Es ist vorgesehen, den Zubringer zur K 27 als Bundesstraße und den Zubringer zur L 111 als Landesstraße zu widmen. Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.
Der geplante Zubringer zur L 111 kann zukünftig auch eventuell für eine Teilerschließung des neu geplanten Gewerbegebietes Gauensiek dienen. Abzweigend vom Zubringer sind Erschließungsstraßen in das neue Gewerbegebiet denkbar. Die hierfür entstehenden Kosten wären durch die Gemeinde Drochtersen bzw. einen Erschließungsträger zu tragen (siehe Entwurf 10. Änderung F-Plan „Gewerbegebiet Gauensiek“).
Eine kurze Darstellung der Baumaßnahme ergibt sich auch aus dem anliegenden Ausschnitt des Erläuterungsberichts der Planunterlagen (Seiten 3 und 4) und den beigefügten Übersichtskarten.
Seitens der Verwaltung wurde folgende Stellungnahme (Entwurf) erarbeitet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Drochtersen begrüßt grundsätzlich, dass nunmehr die Planfeststellungsunterlagen ausliegen und das somit ein weiterer Verfahrensschritt zur Realisierung des für die Gemeinde Drochtersen wichtigen Infrastrukturprojektes A20/A26 vorgenommen wird.
Hinsichtlich der für den Bau und die Erschließung des Projektes notwendigen Grundstücke ist darauf hinzuweisen, dass die verkehrliche Erschließung jederzeit gewährleistet sein muss. Des Weiteren ist sicher zu stellen, dass die Entwässerung der betroffenen und anliegenden Flächen ebenfalls jederzeit gesichert sein muss.
Durch die derzeit angedachte nördliche Zubringerstraße vom Autobahnkreuz A20/A26 über die K 27 (Aschhorn) und die K 12 (Buschhörne/Dornbuschermoor) bis zur B 495 (Wolfsbruchermoor), werden die Anlieger zukünftig durch den damit entstehenden Verkehr stark in Anspruch genommen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Verkehrslärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner besteht.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob aus Verkehrssicherheitsgründen noch ein Anspruch auf den Ausbau/Weiterbau (ein- oder beidseitig) der vorhandenen bzw. noch fehlenden Radwegestrecken entlang der o. g. Zubringerstraßen besteht. Da in diesem Bereich auch Kleinkinder und Schüler wohnen, steht die Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer insbesondere im Fokus.
Weitere Hinweise/Bedenken des Ausschusses können eingearbeitet werden …
Eine Vertreterin der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird in der Sitzung für Fragen/Hinweise zur Verfügung stehen.
Zur Thematik wurde von der Wählergemeinschaft Drochtersen die anliegend beigefügte Email vom 26.09.2017 zugesandt und wird als weitere Diskussionsgrundlage der Vorlage beigefügt.