Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.06.2017, auf Empfehlung des Fachausschusses vom 01.06.2017, erhielt die Verwaltung den Auftrag, sich bis zu den Haushaltsplanungen intensiv mit der Schaffung von weiteren Plätzen in Drochtersen zum Kindergartenjahr 2018/19 zu beschäftigen.
Zur Errichtung eines 2. Kindergartens im Einzugsbereich Drochtersen wären folgende Modelle denkbar:
- Errichtung und Betrieb durch die Gemeinde Drochtersen (1 Ausschreibung)
Hierzu müsste ein geeignetes Grundstück gefunden (derzeit im Bereich der Grundschule Drochtersen angedacht) und dieses, sofern nicht bereits im Eigentum der Gemeinde, erworben werden. Anschließend wäre der Bau und die Ausstattung der Einrichtung (Kostenschätzung ca. 500.000 €) zu planen und öffentlich auszuschreiben. Hierfür wären Fördermittel beim Land Niedersachsen (Krippenplätze max. 12.000 € pro Platz) und beim Landkreis Stade (Elementarplätze max. 7.000 € pro Platz) zu beantragen. Eine europaweite Ausschreibung entfällt, da der Schwellenwert von 5.225.000 € nicht überschritten wird. Vor Inbetriebnahme wäre dann noch das notwendige Personal (2 Erzieherinnen und 2 Sozialassistentinnen) einzustellen und eine entsprechende Betriebserlaubnis zu beantragen.
Vorteile: Keine europaweite Ausschreibung, Gebäude ist im Eigentum der Gemeinde
- Errichtung durch die Gemeinde Drochtersen und Betrieb durch einen Träger (2 Ausschreibungen)
Hierzu müsste ein geeignetes Grundstück gefunden und dieses, sofern nicht bereits im Eigentum der Gemeinde, erworben werden. Anschließend wäre der Bau und die Ausstattung der Einrichtung (Kostenschätzung ca. 500.000 €) zu planen und öffentlich auszuschreiben. Hierfür wären Fördermittel beim Land Niedersachsen (Krippenplätze max. 12.000 € pro Platz) und beim Landkreis Stade (Elementarplätze max. 7.000 € pro Platz) zu beantragen. Eine europaweite Ausschreibung entfällt, da der Schwellenwert von 5.225.000 € nicht überschritten wird.
Gleichzeitig müsste eine Ausschreibung (evtl. mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren) über den Betrieb der Einrichtung erfolgen. Hierbei handelt es sich um die Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen, für die ein Schwellenwert von 750.000 € (Gesamtvolumen) gilt. Somit wäre hier, nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade, eine europaweite Ausschreibung zwingend notwendig. Die Beantragung der Betriebserlaubnis sowie die Einstellung des notwendigen Personals erfolgt dann durch den Träger. Mit diesem wäre dann auch vertraglich (Betriebsführungsvertrag) zu regeln, wie die Rahmenbedingungen gestaltet werden und wie sich die Gemeinde an den laufenden Kosten beteiligt. Hierbei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die laufenden Kosten des Gebäudes bereits bei der Gemeinde liegen.
Vorteile: Gebäude ist im Eigentum der Gemeinde, Beantragung Betriebserlaubnis, jährliche Finanzhilfe und Personalbesetzung inkl. Vertretungskräfte liegen beim Träger, Erhöhung der Angebotsvielfalt
- Errichtung und Betrieb durch einen Dritten (1 Ausschreibung)
Hierzu müsste das Gesamtpaket europaweit ausgeschrieben werden (evtl. mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren), da der Schwellenwert für soziale Dienstleistungen von 750.000 € (Gesamtvolumen) überschritten wird. Grundstücksfindung, Planung, Bau und Betrieb wären dann durch den Dritten umzusetzen, wobei auch hier sicherlich vertraglich (Betriebsführungsvertrag) zu regeln ist wie die Gemeinde an den laufenden Kosten beteiligt ist. Dieser müsste Betriebserlaubnis beantragen, wobei die Fördermittel vom Land Niedersachsen (Krippenplätze max. 12.000 € pro Platz) und vom Landkreis Stade (Elementarplätze max. 7.000 € pro Platz) durch die Gemeinde zu beantragen sind und dann an den Dritten weitergegeben werden.
Vorteile: Gesamte Gebäudeerrichtung und –unterhaltung ist durch den Dritten auszuführen, Beantragung Betriebserlaubnis, jährliche Finanzhilfe und Personalbesetzung inkl. Vertretungskräfte liegen beim Träger, Erhöhung der Angebotsvielfalt
Der Antrag auf Fördermittel beim Land Niedersachsen und beim Landkreis Stade (hier erfolgte bereits eine Voranmeldung) ist schnellstmöglich, sobald Bauherr, Träger und das finanzielle Gesamtvolumen feststehen, zu stellen.
Lt. dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade nimmt dieser am 25.10.2017 an einer Fachtagung teil, wo unter anderem auch über die Thematik der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen gesprochen werden soll. Sollten sich hieraus neuere Erkenntnisse ergeben, werden diese auf der Sitzung vorgestellt.