Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze der Realsteuern


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 08.11.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit der als Anlage beigefügten E-Mail vom 28. Februar 2017 beantragt die FWG-Fraktion, die Realsteuern wenigstens auf einen Steuersatz, der dem der Erhöhung vorausging, herabzusetzen. Die Hebesätze der Realsteuern (gemäß § 22 Abgabenordnung Grundsteuer und Gewerbesteuer) wurden zuletzt zum Haushaltsjahr 2014 angehoben. Dies bedeutet, dass eine Veränderung bei den Hebesätzen für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer mindestens wie folgt beantragt wird:
Steuer
Aktueller Hebesatz
Maximaler Hebesatz gemäß Antrag
Grundsteuer A
450 %
400 %
Grundsteuer B
450 %
400 %
Gewerbesteuer
400 %
375 %


Mit dem ersten Entwurf des Haushaltsplanes wurden (auf Seite 191) Landesdurchschnittswerte zu den Hebesätzen mitgeteilt. Mittlerweile wurden vom Statistischen Bundesamt (bundesweite) Zahlen zum Realsteuervergleich 2016 veröffentlicht. Diese sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Steuer
Realsteuervergleich Bund
Landesdurchschnitt Gemeindegrößenklasse
Ø im
Landkreis Stade
Grundsteuer A
332 % (Anstieg zum Vorjahr um 5 %)
380 %
412 %
Grundsteuer B
464 % (Anstieg zum Vorjahr um 9 %)
379 %
413 %
Gewerbesteuer
400 % (Anstieg zum Vorjahr um ein %)
371 %
412 %

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal vorbehalten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Wie bereits der Vorlage zur Einbringung des Haushaltes in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 4. September 2017 entnommen werden kann, finden etwa 500.000 € der Erträge bei den Realsteuern ihre Begründung in der Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr 2014. Bei einer Herabsetzung der Hebesätze auf den vorherigen Stand hätte die Gemeinde somit Mindererträge in Höhe von etwa 500.000 € zu verzeichnen.
Dadurch würde - auch hier wird auf die Ausführungen in der Vorlage verwiesen - eine entsprechende Verschlechterung des Gesamtergebnisses zu erwarten sein. Mit Blick auf den Finanzhaushalt würde der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auf etwa 160.000 € absinken, sodass die ordentliche Tilgung (313.900 €) nicht mehr erwirtschaftet werden könnte. Hier müssten demnach die folgenden Haushaltsjahre Überschüsse abwerfen, die zusätzlich die Tilgungslücke in 2018 erwirtschaften müssten. Dies wäre in den folgenden Haushaltsjahren und den Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen.

Da die beantragte Änderung sich auf die Hebesätze bezieht und die zugrunde liegenden Messbeträge nicht tangiert werden, würden keine Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage und/oder der Gewerbesteuerumlage zu verzeichnen sein.

Diskussionsverlauf

Cornelius van Lessen erläutert den Antrag auf Herabsetzung der Hebesätze für die Realsteuern. Er bezieht sich dabei auf die aktuellen Hebesätze aus den umliegenden Landkreisen. Hier liegen die Hebesätze bis auf einige Ausnahmegemeinden unter den festgesetzten Hebesätzen im Landkreis Stade. Des Weiteren liegt der Satz der Kreisumlage in den umliegenden Landkreisen bei 48 bis 48,5 % und somit deutlich unter dem Hebesatz des Landkreises Stade (51,5 %).
Zudem würde Herr van Lessen interessieren, ab welcher Höhe die Hebesätze keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen haben.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss entsprechend des Antrages der FWG Drochtersen vom 28.02.2017 eine Herabsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern mindestens auf die Hebesätze, die der letzten Hebesatzerhöhung im Jahr 2014 vorausgingen, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.11.2017 08:22 Uhr