Herr Dr. Hannes Hatecke, Fasanenweg 51 A, 21706 Drochtersen, beantragt für die Flurstücke 19/58, 19/142 und teilweise 19/137 (alle Gemarkung Drochtersen, Flur 17) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“.
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit der Anlage einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten.
Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Hiermit soll für den Ortsteil Dornbusch auch ein Angebot für größere Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Im benachbarten Bebauungsplangebiet Nr. 43 betragen die Baugrundstücke rund 600 bis 750 qm.
Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von festgesetzter eingeschossiger Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.
Die Planungskosten sind durch Herrn Dr. Hatecke zu tragen.
Die Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro ELBBERG erläutert werden.
Die bestehende Thematik wurde bereits am 13.06.2017 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie am 14.06.2017 im Verwaltungsausschuss beraten.
Hierzu erfolgte dann folgender Beschluss des Verwaltungsausschusses:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertragen bis die angesprochenen Themen (Einschränkung der Entwässerung des Sportplatzgeländes, zukünftige Beleuchtung/Ausleuchtung der Sportplätze, Beeinträchtigung der zukünftigen Anwohner) abgearbeitet worden sind.
Hierzu können u. a. folgende Informationen/Ergebnisse mitgeteilt werden:
Entwässerung:
Die Bereiche des Bebauungsplangebietes Nr. 78 und der bestehenden Sportanlagen (mit Kindergarten und Grundschule) wurden mit Vertretern der Gemeinde Drochtersen, Herrn Dr. Hannes Hatecke, dem Entwässerungsverband Mittelkehdingen und dem Unterhaltungsverband Kehdingen mehrfach vor Ort in Augenschein genommen.
Mit den Beteiligten konnte vor Ort festgestellt werden, dass die Entwässerung der vorgenannten Bereiche funktioniert. Hierzu ist insbesondere festzuhalten, dass die Entwässerung der Sportplatzanlagen nicht in Richtung neues Baugebiet, sondern in Richtung des nördlich des Sportplatzgeländes gelegenen Grabens erfolgt. Dieser Graben wird regelmäßig gereinigt und kann das entstehende Oberflächenwasser des Sportplatzgeländes abführen. Das Entwässerungssystem des Sportplatzgeländes wird bei Bedarf gespült und fortlaufend unterhalten.
Aufgrund der vorgelegten Planung ist auch zukünftig davon auszugehen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Entwässerung kommen sollte. Nach Abstimmung mit dem Entwässerungsverband Mittelkehdingen und dem Unterhaltungsverband Kehdingen werden für die entsprechenden Leitungen/Sammler Leitungsrechte bzw. Geh-/ und Fahrrechte zugunsten des Entwässerungsverbandes im Bebauungsplan festgesetzt. Mit Ausbau der notwendigen Erschließungsanlagen werden nach Vorgabe des Entwässerungsverbandes Mittelkehdingen bzw. des Unterhaltungsverbandes Kehdingen die zusätzlich notwendigen Sammlerleitungen/Schächte usw. eingebaut werden. Die Kosten wird der Vorhabenträger tragen.
Beleuchtung:
Durch den Gutachter Dipl.-Ing. Peter Reuff wurde mit Datum vom 09.11.2017 ein Gutachten zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern erstellt. Das Gutachten stellt auf die mögliche zukünftige Beleuchtung von zwei Spielflächen der Klasse II (Spielklasse Bezirks- und Landesliga) ab. Nach dem vorliegenden Gutachten sind keine störenden Lichtimmissionen in Form von Raumaufhellung oder Blendung für das angrenzende Neubaugebiet zu erwarten.
Schall:
Durch das Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR wurde ein schalltechnisches Gutachten (Nr. 16170I vom 11.09.2017) zur geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nachbarschaft von Freizeitsportanlagen (Sportplatzgelände und Schießstand) erstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass nur im äußersten Nordwesten der maßgebliche Immissionsrichtwert für die sonntägliche Ruhezeit (13.00 bis 15.00 Uhr) um bis zu 2 dB(A) überschritten wird. Dieser Bereich wird jedoch im Bebauungsplan nicht als überbaubare Fläche festgesetzt. Im übrigen Baubereich werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten.