Antrag auf 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – Gewerbliche Baufläche “Landmaschinenhandel“ und Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren a.) 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – Gewerbliche Baufläche “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren b.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) c.) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren d.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) e.) Übernahmen der Planungskosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 28.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Durch Herrn Helge Oehlers, Draackenstieg 71, 21706 Drochtersen, wird in Hüll ein Landmaschinenhandel mit Werkstatt (Nagel Landmaschinen GmbH) betrieben. Der bisherige Betriebssitz soll von der Anschrift Gehrden 13 hin zum Flurstück 40/4 (Gemarkung Hüll, Flur 6, Ecke Altendorfer Grenzweg/Grüne Straße) verlegt werden. Hierfür sollen anhand zweier Bauleitverfahren (Bebauungsplan Nr. 82 und 20. Flächennutzungsplanänderung) im Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Durch die Verlagerung des Betriebssitzes können die zukünftige Entwicklung des Betriebes und auch die Lärmsituation im Ort verbessert werden. Im Plangebiet ist der Neubau einer Halle mit integrierter Betriebsleiterwohnung vorgesehen. Die Erschließung würde über die bereits vorhandene Zuwegung zur Kreisstraße 65 erfolgen. Die Betriebserweiterung bietet zudem die Chance das Arbeitsplatzangebot zu vergrößern. Des Weiteren soll die Möglichkeit zur Aufstellung von zwei E-Ladesäulen geschaffen werden.

Die entsprechenden Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Elbberg vorgestellt/erläutert werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)  Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – Gewerbliche Baufläche “Landmaschinenhandel“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren.

b.)  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ durchzuführen.

c.)  Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

d.)  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ durchzuführen.

e.)        Die Planungs- und Erschließungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

Diskussionsverlauf

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Marc Hagenah erörtert kurz die Sachlage und übergibt das Wort an Frau Hartz. Anhand einer Präsentation erörtert Frau Hartz die angedachten Bauleitplanungen. Für die Verlagerung des Landmaschinenhandels sind im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und der B-Plan Nr. 82 aufzustellen.

Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wird u. a. noch zu prüfen sein, inwieweit ein mögliches Regenrückhaltebecken erforderlich sein wird und ob die gekennzeichnete Richtfunktrasse noch von Belang ist. Des Weiteren weist Frau Hartz nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger darauf hin, dass die nördliche Baugrenze noch weiter direkt an die vorgesehene Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern usw. nach Norden verschoben wird. Das vorgenannte Regenrückhaltebecken könnte eventuell auch zu Testzwecken für Pumpen genutzt werden.

Weiterhin sind mit dem Landkreis Stade (Untere Naturschutzbehörde) die notwendigen Ausgleichsflächen/-maßnahmen abzustimmen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a.)  Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – Gewerbliche Baufläche “Landmaschinenhandel“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
b.)  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes “Landmaschinenhandel“ durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
c.)  Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
d.)  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 5

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
e.)        Die Planungs- und Erschließungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.06.2018 12:14 Uhr