Verkehrsberuhigungen an der Klappbrücke Dornbusch


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 29.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Klappbrücke Dornbusch ist zurzeit nur mit einer Geschwindigkeit von 10 km/ h zu befahren. Eine entsprechende Beschilderung mit dem VZ 274-10 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h) ist auf beiden Seiten der Klappbrücke vorhanden. Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung sollen die vorhandenen Brückenschäden (lockere Bolzen der Brückenbohlen) minimiert werden.
Leider zeigt sich vor Ort, dass nur wenige Verkehrsteilnehmer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Die Verwaltung schlägt vor, durch bauliche Maßnahmen in Form von Fahrbahneinengungen oder Fahrbahnschwellen vor/hinter und auf der Brücke die Verkehrsteilnehmer zum langsameren Fahren zu zwingen.

Für die im Haushalt 2018 beschlossene Machbarkeitsstudie werden zurzeit Angebote von Ingenieurbüros eingeholt.

Variante 1: Fahrbahneinengung durch Leitschwellen

Vorteil : optische Einengung der Fahrbahn. Nur einspurige Verkehrsführung möglich.
Nachteil: kein Begegnungsverkehr KFZ /Radfahrer möglich.

Variante 2: Bodenschwellen

Vorteile: kostengünstigere Variante, welche den Fahrzeugführer zum Abbremsen zwingt.
Nachteile: Die Fahrbahnschwellen können nicht über die gesamte Fahrbahnbreite eingebaut werden, weil Sie dann eine Stolperfalle für Radfahrer bilden. Bei einer nur in Teilen montierten Fahrbahnschwelle wird diese von der Autofahrern umfahren. Laute Fahrgeräusche beim Überfahren mit leeren Anhängern.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt leitet die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ein und erteilt Heino von Busch von der Verwaltung das Wort.

Heino von Busch erläutert, dass die Verwaltung derzeit auf die Angebote der Ingenieurbüros für die Machbarkeitsstudie wartet. Da die Verkehrsteilnehmer sich nicht an die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Brücke (10 km/h) halten, sind aufgrund der vorhandenen Schäden am Brückenbelag Verkehrsberuhigungen entweder anhand von Bodenschwellen oder einer Fahrbahneinengung erforderlich, damit die Brücke keine weiteren Schäden davon trägt. Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig erklärt, dass eine Fahrbahneinengung abends und nachts vermutlich keinen Erfolg bringen wird, da die Verkehrsteilnehmer zu solchen Zeiten wohl trotz einer Einengung zu schnell über die Brücke fahren werden, da dann kaum mit Gegenverkehr gerechnet wird. Er spricht sich aus diesem Grund für die Bodenschwellen aus.

Das Ratsmitglied Cornelius van Lessen bezieht sich auf frühere Diskussionen dazu, als es um den Radwanderbus ging. Man sollte den Durchgangsverkehr durch Drochtersen führen und nur die Anlieger die Klappbrücke passieren lassen. Dies sei laut Heino von Busch so nicht zulässig. Weiterhin werden die Fahrzeuge nach wie vor durch ihre Navigationsgeräte dort entlang geführt, das müsse zu ändern sein. Das Ratsmitglied Gerd Hagenah fügt hinzu, dass die Navigationsgeräte sogar über die Fohlenstraße und den Alten Weg zur Klappbrücke führen, wenn man an der Dornbuscher Hafenstraße bereits vorbeigefahren ist.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Peter Dieter-Völckers erklärt Heino von Busch, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge die Brücke weiterhin passieren können, falls die Fahrbahneinengung realisiert wird.

Beschluss

Das Ausschussmitglied Wilfried Barwig stellt den Antrag auf Umsetzung der Variante 2 (Bodenschwellen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.06.2018 10:01 Uhr