Zuwendungsanträge Ländlicher Wegebau


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 29.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Laut Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung in Lüneburg von Ende April 2018, gibt es für das Land Niedersachsen erneut 3 Mio. € Fördermittel für den ländlichen Wegebau. Anträge hierzu müssen bis zum 15. September 2018 gestellt werden. Das Amt für regionale Landesentwicklung empfiehlt vorab dem Antragsteller, durch eine realistische Eigeneinschätzung anhand der Rankingkriterien zu prüfen, ob die Anträge Erfolg haben können.

Von der Verwaltung werden 3 ländliche Wegebaumaßnahmen zur Antragstellung vorgeschlagen:

  1. Draackenstieg ab Abzweig Bauernreihe Richtung Hüller Sietwende
  2. Landernweg an Ritscher Moorstraße bis zum Gauensieker Schleusenfleth
  3. Kahlesand ab Abzweig Wischhafenersand.
Die Verwaltung wird bis zur Sitzung mit dem zuständigen Dezernatsleiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg abklären, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen förderfähig sind.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Bau und Verkehr vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert, dass Fördermittel für den ländlichen Wegebau zuletzt im Jahr 2004 genutzt wurden. Die Ziffer 3 aus der Beschlussvorlage (Kahlesand ab Abzweig Wischhafenersand) fällt aufgrund des zuvor gefassten Beschlusses zur Fahrradfähre weg.

Heino von Busch erläutert anhand von Lageplänen, welche Wege seitens der Verwaltung für den Fördermittelantrag vorgeschlagen werden. Darin sind jeweils die Flächen abgebildet, die über den jeweiligen Weg erschlossen werden.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Jens Schütt fügt hinzu, dass die Förderfähigkeit von der Punktetabelle abhängt, die im Anschluss durch Heino von Busch detailliert erläutert wird. Unter 125 Punkten braucht laut Auskunft des Amts für regionale Landesentwicklung kein Förderantrag gestellt werden. Der Draackenstieg (Ziffer 1 der Vorlage) erreicht nach Einschätzung der Verwaltung 125 Punkte, während der Landernweg von der Ritscher Moorstraße bis zum Gauensieker Schleusenfleth auf 135 Punkte kommt.

Entsprechende Haushaltsmittel wären bei einer Umsetzung im Haushalt 2019 einzusetzen.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen führt aus, dass die Förderanträge gestellt werden sollten. Ergänzend käme der sich im gemeindlichen Eigentum befindliche Weg vom Ende der Bebauung Fleetstraße in Richtung Landernweg in Frage (laut Heino von Busch ca. 300 m).

Das Ausschussmitglied Peter Dieter-Völcker spricht sich vertretend für die CDU-Fraktion positiv für die Antragsstellung aus. Das Ausschussmitglied Günter Andreas schließt sich seinen beiden Vorrednern für die SPD-Fraktion an.

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Rolf Suhr erklärt Heino von Busch, dass die Straße Kahlesand im Punktesystem 140 Punkte erreicht hat (5 zusätzliche Punkte gab es durch den Mehrwert der Fahrradfähre für den Tourismus, dies fällt nun weg).

Auf Nachfrage des ratsfremden Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn führt Heino von Busch aus, dass die Verlängerung des Wegefährels in Assel ab Ende der Bebauung bis zum Standort der geplanten Autobahnrampe (ca. 850 m nach Bebbauungsende) im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens durch die Firma Kriete saniert wird, der Auftrag wird derzeit durch die Teilnehmergesellschaft der Flurbereinigung erteilt.

Der Bürgermeister Mike Eckhoff erwähnt letztlich, dass die Punktebewertung der Verwaltung einen Ansatz darstellt, das Amt für regionale Landesentwicklung bewertet abschließend. Weiterhin sind die finanziellen Eigenanteile der Gemeinde im Falle der Realisierung von Maßnahmen zu erbringen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Fördermittelanträge für die Ziffern 1 (Draackenstieg) und 2 (Landernweg) zu beantragen und die Mittel haushaltstechnisch abzubilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 04.06.2018 10:01 Uhr