2. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 06.06.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Für den Hafen Drochtersen, Am Ruthenstrom, ist die Gemeinde Hafenbehörde. Für den Hafen an- und auslaufende Schiffe ist der Hafenmeister Ansprechpartner. Diese Tätigkeit wird - basierend auf einer Vereinbarung zwischen der Hafengemeinschaft am Ruthenstrom e.V. und der Gemeinde aus dem Jahre 2002 - von Herrn Behrmann wahrgenommen (die Regelungen sind als Anlage beigefügt). Während die Vereinbarung von einer Vertrauensperson bzw. einem Hafenaufseher spricht, hat sich die Bezeichnung Hafenmeister im Sprachgebrauch mittlerweile etabliert.


Für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit soll Herrn Behrmann – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates - eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € monatlich gezahlt werden. In der Vergangenheit wurde eine Entschädigung in Höhe von 50 € monatlich an Herrn Behrmann gezahlt. Auch wenn es sich bezüglich der Höhe nunmehr um eine Verdoppelung handelt, wird dieser Betrag seitens der Verwaltung als vertretbar eingeschätzt.


Die Zusammenarbeit mit Herrn Behrmann ist als vertrauensvoll, verlässlich, sinnvoll und notwendig zu bezeichnen. Das ehrenamtliche Engagement soll durch Aufnahme in die Aufwandsentschädigungssatzung manifestiert und mit Blick auf die verantwortungsvolle Aufgabe gleichzeitig entsprechend gewürdigt werden.


Ein Satzungsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Nach Änderung der Satzung wäre in einem weiteren Schritt die Vereinbarung mit der Hafengemeinschaft anzupassen.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen wird von Herrn Krüger festgestellt, dass das Mindestlohngesetz in dieser Angelegenheit keine Beachtung findet, da es sich um eine Aufwandsentschädigung für den Hafenmeister handelt.
Herr Krüger weist darauf hin, dass im zu ändernden § 3 Abs. 2 das letzte Wort („monatlich“) zu streichen ist.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich für die Gemeinde Drochtersen tätige Personen (Aufwandsentschädigungssatzung) in Form des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 11.06.2018 09:42 Uhr