Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Asselersand“ hier: Stellungnahme der Gemeinde Drochtersen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 14.08.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Asselersand“ einschließlich Karten und Begründung mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.07.2018 übersandt. Auf Antrag der Gemeinde Drochtersen wurde eine Fristverlängerung nur bis 31.07.2018 gewährt.
Die Gemeinde kann jedoch noch im August weitere Gesichtspunkte/Anmerkungen vorbringen und die gemeindliche Stellungnahme ergänzen.

Das öffentliche Auslegungsverfahren findet in der Zeit vom 18.06.- 31.07.2018 statt.

Der Bereich Asselersand wurde bereits mit Verordnung vom 20.07.1988 als Naturschutzgebiet ausgewiesen (siehe Anlage/Verordnung und Karte). Es erfolgt somit eine Änderung/Anpassung der bereits geltenden Verordnung (siehe hierzu Begründung zur neuen Verordnung).

Der Verordnungsentwurf wird durch einen Vertreter des Landkreises Stade in der Sitzung vorgestellt werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert kurz den Stand des Verfahrens, den Inhalt der bereits abgegebenen gemeindlichen Stellungnahme und die Möglichkeit, noch weitere Hinweise/Bedenken nach Ablauf der eigentlichen Frist abgeben zu können. Anschließend wird Herrn Dr. Andreas das Wort erteilt.

Von Herrn Dr. Andreas wird darauf hingewiesen, dass für einen Großteil des betreffenden Gebietes bereits seit 1988 ein Naturschutzgebiet besteht. Durch neue EU-Vorgaben wird eine Anpassung/Änderung erforderlich.
Mit den betroffenen Grundstückseigentümern/Pächtern/Bewirtschaftern/Jägern wurden intensive Gespräche über die weitere Nutzung der Flächen geführt und es konnte größtenteils Einigkeit über die zukünftigen Nutzungen erzielt werden. Bestehende Vertragsverhältnisse wurden hierbei entsprechend berücksichtigt.

U. a. kann nun unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch eine chemische Bekämpfung von “Unkräutern“ (z. B. Duwock) und das teilweise Düngen der Flächen erfolgen. Soweit der Deichverband seine Wege nicht sperrt, können diese auch weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt werden.

Das Befahren und die Erhaltung der Befahrbarkeit der Landes- und Bundeswasserstraßen sollen weiterhin möglich sein (Anpassung § 3 Abs. 3 der Verordnung).
Eventuelle Ausnahmen von den Verboten der Verordnung können bei entsprechender Sachlage auch per Telefon erteilt werden.

Herr Dr. Andreas sagte zu, sich bei zukünftigen Plan-/Infrastrukturverfahren dafür einzusetzen, dass keine Kompensationsmaßnahmen ausgeführt werden sollten, die zu einer weiteren großflächigen Vernässung der Flächen führen würde.

Auf Anregung von Herrn Andreas Friedrich (Hegeringleiter) und Herrn Dr. Hannes Hatecke wird sich die Gemeinde Drochtersen der Stellungnahme (u. a. Jagd auf Federwild) des Hegerings Kehdingen Süd anschließen.

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Dr. Hannes Hatecke erklärt Herr Dr. Andreas, dass die Naturschutzverordnung einer zukünftigen Erhöhung der Deiche nicht entgegenstehen wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden. Der Stellungnahme des Hegerings Kehdingen Süd wird sich angeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 27.08.2018 10:50 Uhr