Netzbeteiligungsmodell der EWE


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Seitens der EWE wurde der Gemeinde ein verbindliches Angebot zur kommunalen Beteiligungsmöglichkeit an der EWE Netz GmbH übermittelt. Demnach wird der Gemeinde (, da ein Netzbetriebsverhältnis – Konzessionsvertrag – besteht) angeboten, sich bis zum Ende der Zeichnungsfrist (26.10.2018) mit einem Mindestanteil in Höhe von ca. 10.100 € an der EWE Netz GmbH zu beteiligen. Die Zeichnung des Anteils würde über die kommunale Netzbeteiligung Nordwest (KNN) erfolgen. Über die Beteiligung der Kommunen an der KNN sind diese dann mittelbar mit maximal 25,1 % an der EWE Netz GmbH beteiligt. Über die Beteiligung kann eine entsprechende Einflussnahme auf das operative Geschäft erfolgen.

Während die Gemeinde sich im Rahmen der ersten Phase der Beteiligungsmöglichkeit (2013) nicht für eine solche entschieden hat, bestünde nunmehr die Möglichkeit, in der zweiten Phase einen Anteil (bzw. grundsätzlich auch mehrere Anteile) zu zeichnen. Seitens der KNN werden die wesentlichen Fakten und Vorteile für die Gemeinde wie folgt zusammengefasst:

-        82 Städte und Gemeinden der Region machen bereits mit.
-        Die Anteile sind reserviert. Die Höhe des Anteils, den eine einzelne Kommune erwerben kann, richtet sich nach der Zahl der Einwohner und der Fläche.
-        Bereits mit einer Einstiegsbeteiligung ab ca. 10.000 € kann sich die Kommune an der KNN und damit an der EWE Netz GmbH beteiligen.
-        Auf die Beteiligung erhält die Kommune eine von der EWE AG bis 2028 garantierte Dividende von 3,57 % pro Jahr.
-        Über Vertreter der KNN ist die Gemeinde im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der EWE Netz GmbH vertreten.
-        Durch eine intensive Kommunikation wäre die Gemeinde über bedeutende Veränderungen bei der EWE Netz GmbH und der EWE AG immer zeitnah informiert.

Zusammenfassend wird die Beteiligungsmöglichkeit als Chance bezeichnet, um Miteigentümer am Netz von EWE zu werden, ohne operative Risiken schultern zu müssen.

Über den NSGB erfolgte eine gutachterliche Stellungnahme zum Netzbeteiligungsangebot. Im Fazit wird u.a. festgestellt, dass das Modell und die entsprechende Vereinbarungen aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sind. Eine Nachschusspflicht in der EWE Netz GmbH oder in der KNN ist nicht vorgesehen, die Haftung ist somit auf den Ausgabebetrag begrenzt. Aus kommunalrechtlicher Sicht ist es erforderlich dass die Beteiligung einen öffentlichen Zweck begründet. Diesbezüglich steht den Kommunen ein weiter Beurteilungsspielraum zu, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser öffentliche Zweck bejaht werden kann. Letztlich wird festgestellt, dass durch jede Kommune individuell zu entscheiden ist, ob die zu erzielende Rendite angemessen und die Einflussnahmemöglichkeiten ausreichend sind.

Aus Sicht der Verwaltung, wäre eine Beteiligung in Höhe des Mindestanteils aufgrund der sich dadurch eher marginal ergebenen Einflussmöglichkeiten eher als Kapitalanlage zu verstehen. Dass auch diese sich aufgrund der geringen Beteiligung in Grenzen halten würde, ist offensichtlich. Der aktuelle Konzessionsvertrag läuft im April 2021 aus. Sollte es hier nach dem noch stattzufindenden Ausschreibungsverfahren zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers kommen, wäre auch die in Rede stehende Netzbeteiligung rückabzuwickeln.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurden vorsorglich Mittel in Höhe von 10.100 € für eine mögliche Netzbeteiligung in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wurde dargestellt, dass die inhaltliche Diskussion dadurch nicht vorweggenommen würde und im Jahr 2018 erfolgt.

Beschlussempfehlung

Eine Beschlussempfehlung bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Sowohl Herr Tiedemann für die CDU-Fraktion als auch Herr Barunduk für die Freie Wählergemeinschaft sehen der Netzbeteiligung als reine Finanzanlage sehr kritisch entgegen und werden daher eine Beteiligung ablehnen.

Auf Nachfrage des ratsfremden Ausschussmitgliedes Bernd Mattern erläutert Herr Eckhoff, dass auch er aus Sicht der Verwaltung keine wesentlichen Vorteile an einer Beteiligung sieht. Informationen können auch ohne Beteiligung bezogen werden. Zudem könnte es im Rahmen der Ausschreibung der Konzessionsabgabe bereits im April 2021 zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers kommen, was eine Rückabwicklung der Netzbeteiligung zur Folge hätte. Aus diesem Grund sieht auch Herr Eckhoff eine Netzbeteiligung, insbesondere zu diesem Zeitpunkt, als sehr kritisch an.

Entgegen der ursprünglichen Auffassung spricht sich nach diesen Ausführungen auch das Ausschussmitglied  Matthias Mehlis für die SPD-Fraktion gegen eine Netzbeteiligung  als reine Finanzanlage in dieser Größenordnung aus.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, dass eine Netzbeteiligung bei der EWE Netz GmbH nicht erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.09.2018 11:40 Uhr