Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 erstellt. Dieser Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses in die Beratung eingebracht.

Nachstehend werden zu einzelnen Bereichen des Haushaltes Erläuterungen wie folgt gegeben:


1. Bemerkungen zum Haushaltsentwurf 2019

Allgemeines
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 500 € ab, so dass der Haushalt ausgeglichen ist. Nach der mittelfristigen Ergebnisplanung ist auch zukünftig mit Überschüssen zu rechnen.
Im Finanzhaushalt wird ein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.016.000 € erzielt. Dieser Überschuss ist für die ordentliche Tilgung in Höhe von 319.800 € und teilweise für die Finanzierung der Investitionen zu verwenden. Da mit dem 1. Entwurf lediglich Investitionen in Höhe von 358.600 € vorgesehen sind, verbleibt nach der Berücksichtigung weiterer Faktoren aktuell ein positives Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 801.600 €. Folglich ist keine Kreditaufnahme eingeplant.
Hebesätze und Verwendung der Steuermehreinnahmen
Im 1. Entwurf ist mit folgenden Hebesätzen geplant worden:
  • Grundsteuer A und B 425 %
  • Gewerbesteuer 390 %.
Die Einrechnung in Relation auf die aktuellen und die vor 2014 geltenden etwa mittiger Hebesätze soll entsprechende Folgen für den Haushalt aufzeigen und zugleich als Diskussionsgrundlage dienen. Mit Blick auf die der Gemeinde bevorstehenden Investitionen, die über Zinsen und Abschreibungen dauerhaft zu Belastungen der Haushalte führen werden, ist diese Thematik sorgfältig und mit Augenmaß zu diskutieren.
Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Steuermehreinnahmen durch die Anhebung der Hebesätze dargestellt. Diesbezüglich sind Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung – wie auch im Vorjahr – herbeizuführen. Bislang sind bei der Unterhaltung von Straßen und Gebäuden ausschließlich die Grundbeträge eingeplant.


Hebesätze 400 v.H. und 375 v. H.
Hebesätze 450 v.H. und 400 v. H.
Hebesätze 425 v.H. und 390 v. H.
Grundsteuer A
169.000 €
190.000 €
179.700 €
Grundsteuer B
1.369.000 €
1.540.000 €
1.454.300 €
Gewerbesteuer
5.016.000 €
5.350.000 €
5.216.200 €
Mehr
0 €
526.000 €
296.200 €

Gewerbesteuer
Der Messbetrag wurde aufgrund der Mitte dieses Jahres vorliegenden Erkenntnisse nicht verändert. Der im Vergleich zum Vorjahr geänderte Ertrag ergibt sich durch die Anwendung eines verringerten Hebesatzes.
Gewerbesteuerumlage
Bedingt durch den geplanten gleichbleibenden Gewerbesteuermessbetrag verändert sich der Aufwand für die Gewerbesteuerumlage im Vergleich zum Vorjahr nicht.
Kreisumlage
Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde ab/ für das Jahr 2017 auf 51,0 % abgesenkt und festgesetzt. Aufgrund der grundsätzlich guten finanziellen Lage der Gemeinde, steigen die zu leistenden Zahlungen tatsächlich an. Der Ansatz basiert auf der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für Umlagen (der wiederum die Messbeträge der Grundsteuern, der Gewerbesteuer, Erträge der Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer, jeweils multipliziert mit entsprechenden vom Land vorgegebenen Einheitshebesätzen zugrunde liegen) in Verbindung mit dem einzurechnenden Anteil der Schlüsselzuweisungen und dem Hebesatz. Der Anstieg des Aufwandes im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere dadurch bedingt, dass in 2018 eine in 2017 für 2018 gebildete Rückstellung in Höhe von ca. 1 Mio. € in Anspruch genommen werden konnte. Zudem beinhaltet die Aufwandsposition nunmehr eine Rückstellung in Höhe von 60.000 € für das Jahr 2020.
Mit Blick auf die Höhe der Kreisumlage kann es im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weitere Änderungen geben, da u.a. eine mögliche Absenkung des Kreisumlagehebesatzes auf Landkreisebene diskutiert wird.
Weiteres
Durch die Verwaltung wurden die bislang vorliegenden Erkenntnisse in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet. Berücksichtigung haben dabei u.a. folgende Positionen gefunden:
  • Ausweitung des Internetauftrittes (responsive Design und Onlineanmeldung für den Kita-Platz) 5.700 €,
  • Einrichtung eines Etats für sich aus datenschutzrechtlicher Sicht ergebende Maßnahmen 3.000 €,
  • Einführung eRechnung (gesetzliche Verpflichtung ab 2020) mit entsprechendem elektronischen Workflow und Beschaffung von Hardware 10.200 €,
  • Reinigungsmaschine für die Elbmarschenschule 3.300 €,
  • Beschaffung von Vorhängen für die Aula der GS Assel 3.500 €,
  • Ausweitung der Stunden des Jugendpflegers (über Vertrag mit der AWO) 4.800 €,
  • Ausschreibung Fremdreinigung 5.000 €.

Die noch zu beratenden Maßnahmen sind der entsprechend benannten Anlage zu entnehmen. Weitere Informationen können dem Vorbericht und den Anlagen entnommen werden.

2. Anlagen
Der Vorlage sind folgende Unterlagen/ Anlagen beigefügt:
  • Haushaltsplanentwurf incl. Haushaltssatzung, Vorbericht, Investitionsübersicht,
  • Übersicht über die wesentlichen Erträge und Aufwendungen aufgeteilt nach Teilergebnishaushalten,
  • Übersicht über Mehrerträge aufgrund der in 2014 erfolgten Steuererhöhung und
  • Übersicht über noch zu beratende Maßnahmen.

Bezüglich der Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes wird mitgeteilt, dass sich die weiteren Anlagen noch in der Erstellung befinden und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nachgereicht werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal/ der Verwaltungsausschuss nimmt den eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 zur Kenntnis. Dieser wird zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erklärt einleitend, dass der Haushaltsplan 2019, wie in den Vorjahren auch, bewusst schon so früh eingebracht wird, damit er planmäßig Ende November beschlossen werden kann.
Die frühe Einbringung birgt dabei natürlich Unsicherheiten bei Planwerten, u.a. in Bezug auf die Höhe der Kreisumlage  (Senkung wird diskutiert), auf die Höhe des Grundbetrages zur Ermittlung der Schlüsselzuweisung oder auch bei den Gewerbesteuererträgen. Alle diese Posten wurden im ersten Entwurf mit vorsichtigen Werten berücksichtigt.
In der Haushaltssatzung wurde bei den Hebesätzen zur Grundsteuer A, B und bei der Gewerbesteuer bewusst „xxx“ eingetragen, um unvoreingenommen in die Beratungen gehen zu können.
Für den vorliegenden ersten Entwurf wurde mit einer Reduzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B von 450 % auf 425 % und bei der Gewerbesteuer von 400 % auf 390 % gerechnet.
Das vorliegende Zahlenwerk schließt mit einem knappen Überschuss von 500 € ab. Wesentliche Investitionen sind dabei noch nicht eingeplant.
Der Allgemeine Vertreter, Herr Krüger, ergänzt die Ausführungen und teilt mit, dass jetzt erst mit den Haushaltsplanberatungen begonnen wird und somit das knappe Plus von 500 € schnell ins Negative rutschen kann. Ebenso können neue Informationen z.B. bei den vor genannten vorsichtig geplanten Posten (Kreisumlage, Schlüsselzuweisung etc.) zu einem besseren Ergebnis führen, was sich im Laufe der Beratungen bis Ende November noch konkretisieren wird.
Hierzu gehört z.B. auch noch die noch abzuschließende Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden in Bezug auf die Finanzhilfe für die Kinderbetreuung.
Als Anlage zu der Beschlussvorlage befinden sich mit den „Zu beratenden Maßnahmen“ auch noch viele Posten, die wesentliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2019 haben können. Herr Krüger bittet bei den Planberatungen insbesondere bei den „zu beratenden Maßnahmen“ zu berücksichtigen, dass zum heutigen Zeitpunkt schon viele Maßnahmen beschlossen oder geplant sind, die gerade erst begonnen wurden oder noch beginnen werden und noch abgearbeitet werden müssen. Hierzu seien als wesentliche Maßnahmen beispielhaft der Kindergarten-Neubau im Fasanenweg, der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Drochtersen, die Fortführung der Ortskernsanierung, das Flurbereinigungsverfahren (Landernweg) sowie die Erschließung von Gewerbeflächen (Aschhorner Straße) und Wohnbauflächen (Hüll/Gehrden) genannt. Hinzu kommt möglicherweise die Maßnahme Sanierung des Hallenbades (siehe TOP 5). Weiterhin seien noch diverse Haushaltsreste abzuarbeiten. Alle vorgenannten Maßnahmen binden Personal, insbesondere aus dem Bereich der Bauverwaltung, und zudem liquide Mittel. In der Bauverwaltung kommt es zudem zu einem Personalwechsel (siehe auch Mitteilungen).
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen und des jetzt schon vorhandenen knappen Jahresergebnisses von 500 € bittet Herr Krüger bei den Haushaltsplanberatungen, diese, wie es in den Vorjahren bereits erfolgreich geschehen ist, mit Augenmaß durchzuführen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal/ der Verwaltungsausschuss nimmt den eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 zur Kenntnis. Dieser wird zur Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 07.09.2018 11:40 Uhr