Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“ einschließlich Karten und Begründung mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.10.2018 übersandt. Auf Antrag der Gemeinde Drochtersen wurde eine Fristverlängerung bis 15.11.2018 gewährt. Der erste Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme sollte jedoch direkt nach der Sitzung des GUT an den LK-Stade übersandt werden.
Die Gemeinde kann jedoch noch nachfolgend weitere Gesichtspunkte/Anmerkungen vorbringen und die gemeindliche Stellungnahme ergänzen.
Das öffentliche Auslegungsverfahren findet in der Zeit vom 24.09.- 24.10.2018 statt.
Der Verordnungsentwurf wird durch einen Vertreter des Landkreises Stade in der Sitzung vorgestellt werden.
Entwurf Stellungnahme an den Landkreis Stade
Geplanter Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“ in der Gemeinde Drochtersen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum vorliegenden Verordnungsentwurf Stellung genommen:
Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm Krautsand mit den Entwicklungsaufgaben Erholung und Tourismus versehen wurde. Insoweit ist eine Erreichbarkeit (mit Fahrrad, Boot/Schiff, zu Fuß usw.) der Ferieninsel Krautsand zu gewährleisten. Grundsätzlich muss auch zukünftig die Erholungsfunktion des Strandes auf Krautsand (mit der dazugehörigen Infrastruktur) gewährleistet bleiben.
Des Weiteren dienen die Straßen und Wege (teilweise im Außendeich gelegen) auch als Erholungsfunktion (Spaziergänge, Fahrradausflüge usw.) der hiesigen Bevölkerung. Diese Nutzung muss auch zukünftig möglich sein.
Mit dem Verordnungsentwurf soll auch eine Teilfläche des Ruthenstroms in das Schutzgebiet aufgenommen werden. Der Ruthenstrom dient u. a. als Verbindung für die Wassersportvereine von der Elbe zu den Häfen Assel, Ritsch und Gauensiek. Des Weiteren sind Hafenanlagen/Schiffsliegeplätze/Verladeanlagen im Bereich der Bootswerft Hatecke, der Firma Elbclearing und des Wassersportvereins Drochtersen/Elbe betroffen (siehe Anlage …). Die Nutzung und Unterhaltung des Wasserweges “Ruthenstrom“ und der vorgenannten Anlagen muss auch zukünftig unbeschränkt möglich sein.
Dies trifft auch auf den gemeindeeigenen Schiffsanleger an der Imbissmeile Krautsand zu (siehe Anlage ..)
Die Nutzung der im Außendeich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen muss in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern/Pächtern auch zukünftig möglich bleiben.
Wie bereits mit den Stellungnahmen zum Landschaftsschutzgebiet “Kehdinger Marsch“ und dem Naturschutzgebiet “Asselersand“ dargestellt wurden, wird in Zukunft eine Anpassung/Erhöhung der Landesschutzdeiche zwingend erfolgen müssen. Damit einhergehend wird eine Verbreiterung der Deiche, eine Verlegung der Deichverteidigungswege und der Deichentwässerungsgräben erfolgen. Hiermit werden umfangreiche bauliche Maßnahmen verbunden sein. Diese Maßnahmen müssen zum Schutz der Bevölkerung jederzeit umsetzbar sein und dürfen nicht durch die Vorgaben der geplanten Verordnung beeinträchtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Eckhoff