Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Durch den Landkreis Stade wurde der Verordnungsentwurf zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“ einschließlich Karten und Begründung mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.10.2018 übersandt. Auf Antrag der Gemeinde Drochtersen wurde eine Fristverlängerung bis 15.11.2018 gewährt. Der erste Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme sollte jedoch direkt nach der Sitzung des GUT an den LK-Stade übersandt werden.
Die Gemeinde kann jedoch noch nachfolgend weitere Gesichtspunkte/Anmerkungen vorbringen und die gemeindliche Stellungnahme ergänzen.

Das öffentliche Auslegungsverfahren findet in der Zeit vom 24.09.- 24.10.2018 statt.

Der Verordnungsentwurf wird durch einen Vertreter des Landkreises Stade in der Sitzung vorgestellt werden.

Entwurf Stellungnahme an den Landkreis Stade

Geplanter Erlass einer Verordnung des Landkreises Stade über das Naturschutzgebiet “Elbe und Inseln“ in der Gemeinde Drochtersen


Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Gemeinde Drochtersen wird wie folgt zum vorliegenden Verordnungsentwurf Stellung genommen:

Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm Krautsand mit den Entwicklungsaufgaben Erholung und Tourismus versehen wurde. Insoweit ist eine Erreichbarkeit (mit Fahrrad, Boot/Schiff, zu Fuß usw.) der Ferieninsel Krautsand zu gewährleisten. Grundsätzlich muss auch zukünftig die Erholungsfunktion des Strandes auf Krautsand (mit der dazugehörigen Infrastruktur) gewährleistet bleiben.

Des Weiteren dienen die Straßen und Wege (teilweise im Außendeich gelegen) auch als Erholungsfunktion (Spaziergänge, Fahrradausflüge usw.) der hiesigen Bevölkerung. Diese Nutzung muss auch zukünftig möglich sein.

Mit dem Verordnungsentwurf soll auch eine Teilfläche des Ruthenstroms in das Schutzgebiet aufgenommen werden. Der Ruthenstrom dient u. a. als Verbindung für die Wassersportvereine von der Elbe zu den Häfen Assel, Ritsch und Gauensiek. Des Weiteren sind Hafenanlagen/Schiffsliegeplätze/Verladeanlagen im Bereich der Bootswerft Hatecke, der Firma Elbclearing und des Wassersportvereins Drochtersen/Elbe betroffen (siehe Anlage …). Die Nutzung und Unterhaltung des Wasserweges “Ruthenstrom“ und der vorgenannten Anlagen muss auch zukünftig unbeschränkt möglich sein.
Dies trifft auch auf den gemeindeeigenen Schiffsanleger an der Imbissmeile Krautsand zu (siehe Anlage ..)

Die Nutzung der im Außendeich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen muss in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern/Pächtern auch zukünftig möglich bleiben.

Wie bereits mit den Stellungnahmen zum Landschaftsschutzgebiet “Kehdinger Marsch“ und dem Naturschutzgebiet “Asselersand“ dargestellt wurden, wird in Zukunft eine Anpassung/Erhöhung der Landesschutzdeiche zwingend erfolgen müssen. Damit einhergehend wird eine Verbreiterung der Deiche, eine Verlegung der Deichverteidigungswege und der Deichentwässerungsgräben erfolgen. Hiermit werden umfangreiche bauliche Maßnahmen verbunden sein. Diese Maßnahmen müssen zum Schutz der Bevölkerung jederzeit umsetzbar sein und dürfen nicht durch die Vorgaben der geplanten Verordnung beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Mike Eckhoff

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden.

Diskussionsverlauf

Herr Dr. Andreas erörtert den Entwurf der Verordnung und die entsprechende Gebietsausweisung.
Hinsichtlich der aufgeworfenen Frage zur Bejagung des Wasserfederwildes erläutert Herr Dr. Andreas, dass hierzu noch weitere Gespräche mit den Jägerschaften stattfinden und möglicherweise eine Anpassung der Verordnung erfolgen werden.
Zur Frage des Herrn Leidecker (sieh TOP 2) erläutert Herr Dr. Andreas, dass die privaten Flächen so wenig wie möglich durch die Verordnung eingeschränkt werden sollen. Die bestehenden Pachtverträge (fiskalische Flächen) sind zu beachten und einzuhalten. Erst nach Ablauf der Pachtzeiten (bei den fiskalischen Flächen) sind stringentere Vorgaben möglich.  Im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde kann natürlich auf die Öffnungsklauseln der Verordnung zurückgegriffen werden.
Vom Ausschussmitglied Cornelius van Lessen wird bezüglich der Art der Gänse nachgefragt, welche nicht heimisch, d. h. invasiv sind. Hierzu teilt Herr Dr. Andreas mit, dass Graugänse davon nicht betroffen sind, dieses trifft auf Nil-/Kanadagänse zu. Bezüglich der Jagd auf Graugänse zur Schadenabwehr, muss dieser Passus noch angepasst werden.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn erläutert Herr Dr. Andreas den Wirkbereich des § 4 Abs. 4 Ziff. 4. der Verordnung (Freistellungen).
Auf Anregung des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen ist in der Stellungnahme explizit auf die Sondergebiete Häfen und die Nutzung der Schlengelanlagen hinzuweisen. Dies wird durch Herrn Dr. Andreas begrüßt.
Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Uwe Heinsohn erklärt Herr Dr. Andreas, dass auch auf der Schleswig-Holsteiner Elbseite ein entsprechendes Verfahren durchgeführt wird, dieses dort aber auf Landesebene und nicht auf Landkreisebene durchgeführt wird.
Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass noch eine Stellungnahme der Jägerschaft erarbeitet/abgestimmt wird und diese der Stellungnahme der Gemeinde beigefügt wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die anliegend beigefügte Stellungnahme an den Landkreis Stade zu senden. Die Stellungnahme ist mit der Stellungnahme der Jägerschaft und den Hinweisen zu den Sondergebieten “Häfen“ zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.10.2018 11:01 Uhr