Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Vorstellung und Annahme des geänderten Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung sowie Vorstellung der Abwägung der bisher eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.12.2017 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten. Die Grundflächenzahl wird mit 0,2 festgesetzt. Je Einzelhaus wird eine Mindestgrundstücksgröße mit 800 qm und je Doppelhaushälfte von 400 qm erforderlich. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von der eingeschossigen Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

Im Rahmen der Auslegungs-/Beteiligungsverfahren gingen u. a. Stellungnahmen zu den Thematiken “Lichtimmissionen Flutlichtanlage Sportplatz Dornbusch“ und “Schallimmissionen/Lärmrichtwerte“ (hervorgerufen durch die Sportplatznutzung, das Feuerwehrübungsgelände, den Schießstand und eine Obstanbauberegnungsanlage) ein.

Zur Abarbeitung/Klärung der vorgenannten Thematiken wurden ergänzende Gutachten/Stellungnahmen erarbeitet und in die Planunterlagen/Entwürfe eingearbeitet. Die Ergänzungen/Änderungen sind im Satzungsentwurf und in der Begründung zum Bebauungsplan in roter Schrift dargestellt.

Als wesentliche Änderungen sind u. a. zu nennen, dass vor Baubeginn der Wohnhäuser der bereits vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden (textliche Festsetzung 1.7) und dass die vorhandene Flutlichtanlage die maßgeblichen Beleuchtungsstärken (textliche Festsetzung 1.6) einhalten müssen. Zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte wird eine Umrüstung der Flutlichtanlage erforderlich werden. Hinsichtlich der auftretenden Kosten (welche derzeit noch nicht benannt werden können) werden hierzu noch vertragliche Regelungen zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Drochtersen und dem Sportverein zu treffen sein.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen und wird mit dem geänderten Satzungsentwurf nebst Begründung durch das Planungsbüro Elbberg in der Sitzung erläutert werden.


Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

- geänderter Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (17.09.2018)
-   geänderte Begründung zum Bebauungsplan (21.09.2018)
-   Abwägung der Stellungnahmen (17.09.2018)
-   Schalltechnisches Gutachten vom 11.09.2017 (Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen)
-   Schalltechnisches Gutachten vom 06.06.2018 /Ergänzung Feuerwehrübungsplatz/Beregnungspumpe (Bonk-Maire-Hoppmann, Garbsen)
-   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 29.05.2017 (Elbberg, Hamburg)
-  Gutachten – Prognose zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern vom 09.11.2017 (Peter Reuff, Hamburg)
- Gutachterliche Stellungnahme – Messung der Lichtimmissionen einer bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Dornbusch vom 06.07.2018 (Peter Reuff, Hamburg)

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den geändertem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78  “Dornbusch – am Friedhof“ nebst Begründung einzuarbeiten.

b)        Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der geänderte Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut für 4 Wochen öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden erneut durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Da Herr Dr. Hannes Hatecke persönlich von diesem Tagesordnungspunkt betroffen ist, zieht er sich somit in den Zuhörerraum zurück. Laut Geschäftsordnung muss das älteste Ratsmitglied (Herr Cornelius van Lessen) nunmehr die Wahl des Vertreters für Herrn Dr. Hatecke vornehmen. Einstimmig wurde Herr Uwe Heinsohn somit gewählt.

Nach einer kurzen Einleitung von Herrn Heinsohn übergibt er das Wort an Frau Hartz. Frau Hartz erörtert anhand einer Präsentation die geänderten Planunterlagen und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Frau Hartz erläutert insbesondere die textlichen Festsetzungen 1.6 (Lichtimmissionen) und 1.7 (Lärmschutzwall).

Hinsichtlich der Flutlichtanlage teilt der Bürgermeister mit, dass hierzu in der kommenden Woche ein Erörterungstermin mit dem Sportverein, der Gemeinde, dem Vorhabenträger und dem Lichtgutachter stattfinden wird. Hierbei ist zu klären, welche Maßnahmen durchzuführen sind, damit keine störenden Lichtimmissionen entstehen können bzw. der Bestand geändert werden kann/muss.

Hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 1.7 teilt Frau Hartz mit, dass vor Baubeginn (Wohngebäude) der vorhandene Lärmschutzwall auf 3m erhöht werden muss.

Frau Hartz teilt mit, dass auch Stellungnahmen von den Anwohnern eingegangen sind. Insbesondere wird auf mögliche Schäden an der vorhandenen Straße hingewiesen. Dieses wird anhand des Erschließungsvertrages geregelt werden. Da die Gemeinde Drochtersen keine Straßenausbausatzung hat, werden die eventuell entstehenden Schäden dann von den Erschließungsträger bzw. von der Gemeinde Drochtersen getragen werden. Bezüglich des befürchteten größeren Verkehrsaufkommens teilt Frau Hartz mit, dass voraussichtlich ein Mehraufkommen von maximal 3 PKW’s /h entstehen wird. Dieser Mehrverkehr kann durch die vorhandenen Straßen aufgenommen werden.

Beschluss 1

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den geändertem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78  “Dornbusch – am Friedhof“ nebst Begründung einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:


b)        Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der geänderte Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut für 4 Wochen öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden erneut durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB).

Dr. Hannes Hatecke nimmt wieder als stellv. Vorsitzender an der Sitzung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.10.2018 11:01 Uhr