Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – am Friedhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan c) Haushaltsmittel für das Jahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.06.2018 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 23.07. bis 03.09.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Um den zukünftigen Bedarf bzw. die vorhandene Nachfrage an Bauland/Wohnbaugrundstücken in der Ortschaft Assel decken zu können, soll ein neues Baugebiet in unmittelbarer Nähe zum Friedhof ausgewiesen werden. Auf der vorgesehenen Fläche sollen ca. 24 dorftypische Baugrundstücke entstehen. Mit dieser Planung soll die mittel- bis langfristige wohnbauliche Eigenentwicklung der Ortschaft Assel vorbereitet werden.
Des Weiteren ist im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Stellplatzfläche für den benachbarten Friedhof angedacht.

Auf der Fläche soll die Ausweisung/Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) erfolgen. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse und die Grundflächenzahl auf 0,35 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl soll 0,5 betragen. Die maximale Firsthöhe soll 9,50 m und die maximale Traufhöhe soll 6,50 m betragen. Die Mindestgröße für Einzelhäuser beträgt 600 qm und für Doppelhausgrundstücke je Haushälfte 350 qm. In Einzelhäusern sind zwei Wohnungen und in Doppelhaushälften ist jeweils eine Wohnung zulässig.

Das Baugebiet soll über die Johann-Grodtmann-Straße und die Peerkoppel erreichbar sein. Anhand einer geplanten Zuwegung ist auch ein zukünftiger Anschluss in Richtung der Straßen “Im Ring“ / “Asseler Feldstraße“ möglich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen.

Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden geringfügigen Änderungen/Anpassungen der Planbegründung werden in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro Cappel + Kranzhoff erläutert werden.

Derzeit ist von folgenden vorläufigen Kosten auszugehen (teilweise abhängig von den Ausschreibungsergebnissen im Vergabeverfahren):

Ankauf Grundstück (12,00 €/qm x 24.895 qm)                                =    298.740,00 €
Grunderwerbssteuer (5 %)                                =      14.937,00 €        
Vermessungskosten                                =      35.000,00 €
Planungskosten (Bauleitplanung)                                =      15.000,00 €
Gutachten (Schall, Licht, Boden, Entwässerung, Verkehr)                        =      10.000,00 €
Erschließungskosten inkl. Honorare (ohne Parkplatz Friedhof)                = 1.670.000,00 €
Sonstige Kosten (Notar, Gericht, Plangrundlage usw.)                                =        5.000,00 €         

Gesamtkosten (vorläufig)                                = 2.048.677,00 €        

Abzüglich 10 % Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (ohne Bauleitplanung und der damit verbundenen Gutachten): 2.023.677,00 € ./. 10% (202.367,70 €) = 1.821.309,30 €

1.821.309,30 € : 18.330 qm (zu veräußernde Wohnbaufläche) = 99,36 €/qm (Grundstückspreis pro Quadratmeter)

Folgende Unterlagen sind der Vorlage beigefügt:

  • Satzungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (Oktober 2018)
  • Begründung zum Bebauungsplan (Oktober 2018)
  • Naturschutzfachliche Vorbewertung (Bartels Umweltplanung vom 27.07.2017)
  • Zusammenstellung, Abwägung und Berücksichtigung der in die Planung der eingegangenen Stellungnahmen (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
  • Schalltechnisches Gutachten (Ing.-Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR vom 20.12.2017)
  • Baugrunduntersuchung und -beurteilung (Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße mbH vom 02.03.2018
  • Gutachten / Prognose potentieller Lichtimmissionen durch eine vorhandene Sportplatzbeleuchtung in einem Neubaugebiet B-Plan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ (Dipl.-Ing. Peter Reuff vom 29.03.2018)
  • Stellungnahme Ing. Büro Neumann vom 05.10.2017 zur verkehrlichen Erschließung
  • Entwässerungskonzept Ing.-Büro Neumann vom 16.05.2018
  • Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Berücksichtigung und Einarbeitung in die Planung (26.04.2018)

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81  “Assel – Am Friedhof“ einzuarbeiten.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel zum Kauf der benötigten Flurstücke/Flurstücksanteile und für die Erschließungskosten sind zur Verfügung zu stellen bzw. im Haushaltsplan für das Jahr 2019 einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation den Planentwurf und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird mitgeteilt, dass die Erschließung und die Vermarktung der Grundstücke selbst durch die Gemeinde erfolgen sollen. Aus Kostengründen wird das von der NLG angebotene Treuhandmodell nicht weiter verfolgt. Aufgrund der hohen Nachfrage ist von einer zeitnahen Vermarktung der Grundstücke auszugehen.
Vom Ausschussmitglied Uwe Heinsohn wird angeregt, die Durchfahrtsstraße zur „Peerkoppel“ während der Bauphase zu schließen.
Dies wird im Rahmen der Umsetzung (Baustellenmanagement) zu prüfen sein.

Beschluss 1

Der Ausschuss der Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81  “Assel – Am Friedhof“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 81 “Assel – Am Friedhof“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung nebst Begründung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c) Die entsprechenden Haushaltsmittel zum Kauf der benötigten Flurstücke/Flurstücksanteile und für die Erschließungskosten sind zur Verfügung zu stellen bzw. im Haushaltsplan für das Jahr 2019 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.10.2018 11:01 Uhr