20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren a) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 – “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht im Parallelverfahren b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB c) Vorstellung und Annahme des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht im Parallelverfahren d) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  17/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus, 15.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung

Im Ortsteil Hüll befindet sich ein Betrieb mit Landmaschinenhandel und Werkstatt (Gehrden 13), der sich erweitern möchte. Aufgrund der bestehenden innerörtlichen Verhältnisse ist eine Erweiterung am selben Standort nicht möglich.
Um dem Betrieb eine Erweiterung zu ermöglichen, soll eine Betriebsverlagerung um ca. 800 m auf das Flurstück 40/4 ermöglicht werden. Im Rahmen des Parallelverfahrens ist mit der Änderung des Flächennutzungsplanes eine Darstellung als gewerbliche Baufläche und im Bebauungsplan ist die Festsetzung als Gewerbegebiet vorgesehen. Die Grundflächenzahl soll 0,8, die Traufhöhe 8 m und die Firsthöhe 10 m betragen. Die Erschließung würde über die Kreisstraße 65 (Grüne Straße/Gehrden) erfolgen.

Durch die Bauleitplanungen sollen nun der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen geändert und der Bebauungsplan Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden.

Der Verwaltungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 13.06.2018 die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Die vorbenannten Beteiligungsverfahren fanden in der Zeit vom 25.06.2018 bis 23.07.2018 statt. Die entsprechende Abwägung (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) ist der Vorlage beigefügt. Die Inhalte und Ergebnisse (geringfügige Änderungen/Anpassungen der Planbegründungen) werden durch das Planungsbüro Elbberg vorgestellt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

a)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“.

b)        Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB.

c)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes mit textlichen Festsetzungen (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“.

d)        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB. Im Vorwege ist zu klären, ob ein Lärmgutachten zwingend notwendig ist. Sollte dieses so sein, ist es zu erstellen und den auszulegenden Planunterlagen beizufügen.

Diskussionsverlauf

Frau Hartz erläutert anhand einer Präsentation die angepassten/geänderten Planentwürfe und die Abwägung der im frühzeitigen Verfahren abgegebenen Stellungnahmen. Die Stellungnahmen haben zu keinen grundlegenden Änderungen der Planunterlagen geführt.
 
Im Rahmen der Diskussion wird die Frage bezüglich eines eventuell notwendigen Schallgutachtens gestellt. Da sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Gewerbebetrieb ein Wohnhaus befindet, ist noch zu klären, ob ein entsprechendes Gutachten zu erstellen ist.

Vom Ausschussmitglied Uwe Heinsohn wird nachgefragt, ob die Bezeichnung „Landmaschinenhandel“ auch eine Werkstatt beinhaltet. Frau Hartz bejaht dies.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b)        Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Drochtersen 2006 - “Landmaschinenhandel“ nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c)        Die Annahme des vorgestellten Planentwurfes mit textlichen Festsetzungen (nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht) des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 “Landmaschinenhandel“ mit textlichen Festsetzungen, nebst Begründung und gemeinsamen Umweltbericht, ist gemäß § 4a (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB. Im Vorwege ist zu klären, ob ein Lärmgutachten zwingend notwendig ist. Sollte dieses so sein, ist es zu erstellen und den auszulegenden Planunterlagen beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.10.2018 11:01 Uhr