Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Nach Beratungen zum Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße,  die bereits einmal im Jahr 2007 begonnen aber damals mangels fehlender Haushaltsmittel eingestellt wurden, fortzuführen. Die Möglichkeit der Förderung der Sanierungsmaßnahme sowie die Kostenbeteiligung des ansässigen  Gewerbebetriebes  beim erforderlichen Ausbau eines Parkstreifens sollten von der Verwaltung geprüft werden.
Die Dornbuscher Hafenstraße, ehemalige Kreisstraße, wurde mit Wirkung vom 30.6.1986 durch Vertrag mit dem Landkreis Stade zur Gemeindestraße herabgestuft und ist seither in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Drochtersen. Sie dient als Gemeindeverbindungsstraße nach Krautsand und erschließt weiterhin die Straßen Werftstraße und Alter Weg. Im Bereich zwischen der Landesstraße L 111(Dornbuscher Straße) und der Deichlücke befinden sich 3 Gewerbebetriebe.
Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt des Landkreises, ob dieser Bereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden kann (VZ 325.1 + 2), wurde ablehnend beschieden mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich (überwiegende Aufenthaltsfunktion und sehr geringer Verkehr) nicht gegeben sind.
Die Überlegungen, die Radfahrer und Fußgänger auf zwei auf der Fahrbahn am Fahrbahnrand durch Schmalstrichmarkierungen abgegrenzte Radfahrstreifen zu führen, sind zwar innerorts zulässig, aber eben nur von Radfahrern nutzbar, nicht von Fußgängern.
In Gesprächen mit dem Gewerbebetrieb hinsichtlich der Notwendigkeit eines Parkstreifens für LKW zum Entladen der LKW, teilte dieser mit, dass kein Parkstreifen benötigt wird. Die Be – und Entladung der LKW kann auf dem Betriebsgelände der Firma erfolgen bzw. kurzfristig im Bereich der beiden Zufahrten zum Gewerbebetrieb, in denen der Bordstein ohnehin abgesenkt wird. Eine Kostenbeteiligung durch das ansässige Unternehmen am Ausbau der Dornbuscher Hafenstraße wird deshalb vom Gewerbebetrieb abgelehnt.
Der vorhandene Regenwasserkanal im Seitenraum wurde gespült und gefilmt. Dabei wurden im Bereich der 1. Haltung von der L 111 Richtung Deich erhebliche Schäden am Regenwasserkanal festgestellt wie Rohrbrüche, Verschiebungen usw. sowie eine Unterdimensionierung. Vom planenden Ingenieurbüro wurde deshalb der Einbau eines neuen Regenwasserkanals geplant und in der Kostenermittlung berücksichtigt.
Der Schmutzwasserkanal wurde von der EWE Wasser ebenfalls gefilmt, hier sind keine Schäden festgestellt worden.
Die ausgeschriebene und durchgeführte Baugrunduntersuchung des vorhandenen Straßenaufbaues hat im Ergebnis sehr unterschiedliche Asphaltstärken ergeben, die zwischen 4 und 15 cm schwanken. Unter dem Asphalt befindet sich ein Unterbau aus Kopfsteinpflaster auf Pflastersand. Die chemische Untersuchung der Asphaltproben hat keine Überschreitung der Grenzwerte ergeben. Der Unterbau aus Sand ist nicht belastet und kann in die Einbauklasse Z0 eingestuft werden, während der sich darunter befindliche Klei auf Grund der TOC Parameter in die Einbauklasse Z 1 einordnen lässt. Der Wiedereinbau des Unterbaues ist in Verkehrsflächen nicht möglich. Vom Ingenieurbüro für Bodenmechanik wird ein Neuaufbau des Straßenunter- und Oberbaues auf Grund mangelnder Tragfähigkeit der vorhandenen Schichten in einer Stärke von 65 cm empfohlen und eine zusätzliche Bodenstabilisierung des Kleibodens in einer Stärke von 30 cm.
Das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro für Verkehrsplanung und Ingenieurbauwerke schlägt einen Neubau der Fahrbahn und des Unterbaues mit einem einseitigen kombinierten Geh- und Radweg auf der Seite Richtung Wischhafen sowie eine Fahrbahnverbreiterung Richtung Drochtersen vor. Zusätzlich ist ein neuer Regenwasserkanal DN 300 herzustellen. Im Einmündungsbereich der Landesstraße ist der Geländeversprung mittels einer Stützwand abzufangen. Die Höhenlage der Straße  ist zu verändern, wodurch sich niedrigere Böschungen am Vorfluter Richtung Drochtersen ergeben und flachere Zufahrten auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Baukosten werden vom Ingenieurbüro ca. 200.000,00 € zuzüglich Honorarkosten in Höhe ca. 26.000,00 € geschätzt.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 226.000,00 € für den Neubau der Dornbuscher Hafenstraße einschließlich kombiniertem Geh- und Radweg und den Neubau eines Regenwasserkanals einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Frau Galla erläutert den derzeitigen Planungsstand anhand von Planunterlagen, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt sind.

Neben der neuen Fahrbahn inkl. Unterbau ist ein kombinierter Geh- und Radweg als Lückenschluss zur Fortführung nach Krautsand geplant. Auf der Planzeichnung sieht man, welcher Teil des öffentlichen Raumes von Anliegern überbaut wurde, wo die Grenzen liegen und wo die Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt sind. Während bei Kanalfilmungen festgestellt wurde, dass der Schmutzwasserkanal noch intakt ist, wurden deutliche Schäden am Regenwasserkanal erkannt, weshalb dieser zu erneuern wäre.

Um den Aufbau des Straßenkörpers zu untersuchen, wurde ein Bodengutachten erstellt. Unter der Asphaltschicht befindet sich eine alte Kopfsteinpflasterstraße. Darunter kommt eine Auffüllung, anschließend ein Kleiboden. Kleiböden sind nicht tragfähig, woraus resultiert, dass 90 cm des Aufbaus abgetragen werden müssen. Dies gestaltet sich aufgrund der Abfuhrklasse Z 1 nicht als Sondermüll, sodass die Kosten im Rahmen bleiben werden.

Bei den Planungen zu dieser Maßnahme müssen Vorgaben beachtet werden. Hier insbesondere der Bestandsschutz der vorhandenen baulichen Anlagen der Gewerbebetriebe und Anlieger sowie der Entwässerungsgraben.

Der neue Regenwasserkanal wird in der Fahrbahn verlegt. Dies resultiert aus den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen, die sich jetzt im Bereich des geplanten kombinierten Geh- und Radweges befinden. Durch die Veränderung der Höhenlage der Straße müssen wahrscheinlich andere Versorgungsleitungen tiefer gelegt werden. Die Kosten sind bei Leitungen, die länger als 10 Jahre im Boden verlegt sind, von den Versorgern zu tragen. Die genaue Lage ist noch vor Ort durch Suchschachtungen zu prüfen und dann in Gesprächen mit den Versorgern die Umlegung oder evtl. Neuverlegung zu erörtern.

Die Fahrbahn wird eine Breite von 5,55 m haben, sodass sich PKW und LKW begegnen können. Der kombinierte Geh- und Radweg bekommt eine Breite von 2,50 m. Die Fahrbahn und der kombinierte Geh- und Radweg werden (nach jetzigem Planungsstand) mit einem 4 cm hohen Rundbord getrennt, um einem Überfahren des Weges durch Kraftfahrzeugen entgegenzuwirken. Weiterhin befinden sich rechts und links der Fahrbahn Wasserläufe.

Höhenmäßig wird die Fahrbahn 47 cm tiefer liegen, als es jetzt der Fall ist. Dadurch wird die Böschungsoberkante des Entwässerungsgrabens etwas abgesenkt, was wiederrum das Ausbaggern des Grabens etwas erleichtern wird. Die Straßenlampen vorne im Einmündungsbereich der L111 und im hinteren Bereich werden versetzt. Weiterhin ist eine zusätzliche Straßenlampe auf Höhe des Betriebes Funck, auf der Seite des Grabens, eingeplant.

Frau Galla führt nach ihrer Vorstellung reine Baukosten in Höhe von rd. 197.800,-- € brutto an.

Heino von Busch erläutert seitens der Verwaltung auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Matthias König, dass der bisherige Regenwasserkanal neben der Straße verläuft. Der Durchlass im Einmündungsbereich der L111 ist in Ordnung. Auf weitere Nachfrage erklärt Heino von Busch, dass die Anlieger, die auf dem Eigentum der Gemeinde Drochtersen gebaut haben, bzw. sich mit ihren baulichen Anlagen auf öffentlichem Grund befinden, Kaufabsichten für die jeweils betroffenen Flächen signalisiert haben.

Das Ratsmitglied Martin Bremert hinterfragt die Tiefe des Grundwassers von 1,90 m. Weiterhin erläutert er eine Alternative hinsichtlich der geplanten Regenwasserkanalverlegung. Man könnte eine Entwässerung im vorhandenen Graben verlegen, die abgedeckt wird, sodass der Graben erhalten bleibt. So würde man beispielsweise spätere Reparaturarbeiten vereinfachen. Laut Heino von Busch wäre diese Alternative umsetzbar. Da die Eigentumsgrenze mittig des Grabens verläuft, müsste das Entwässerungsrohr etwas in die Böschung hineinragen, wäre aber grundsätzlich möglich, muss aber von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade genehmigt werden.

Frau Galla erläutert, dass die neue Straße der Belastungsklasse 3.2 entsprechen würde. Man rechnet heutzutage mit äquivalenten Achsübergängen, wird bei einer solchen Straße von einer Lebenszeit von 25-30 Jahren ausgegangen.

Das Ratsmitglied Martin Bremert nimmt Bezug auf die kürzlich erneuerte Straße von Groß Sterneberg nach Himmelpforten. Dort wurde eine Art Wabenbewährung  eingebaut, um Setzhüllen zu minimieren. Laut Wissensstand von Frau Galla ist der Baugrund dort jedoch wesentlich schlechter (Moorboden). Aus diesem Grund wurde dort 1 m des Straßenaufbaus abgetragen, was hier nicht erforderlich ist.

Heino von Busch führt auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Günter Andreas aus, dass die betroffenen Anlieger über die Planungen informiert wurden und sich damit einverstanden erklärt haben.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Schütt bedankt sich bei Frau Galla für die Präsentation. Es wird kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme gehegt, da es sich, insbesondere mit Blick auf den Fahrradtourismus, um einen Verkehrsknotenpunkt handelt.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heino Baumgarten schließt sich seinem Vorredner an und zeigt sich verwundert, wie viel öffentlicher Raum tatsächlich überbaut wurde bzw. von Anliegern oder Gewerbebetrieben genutzt wird. Dementsprechend sollten die Anlieger die jeweiligen Flächen kaufen.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende Cornelius van Lessen schließt sich den Ausführungen von Heino Baumgarten an. Bei den im Jahr 2007 stattfindenden Beratungen zu der gleichen Thematik wurden die Eigentumsverhältnisse seiner Erinnerung nach nicht so deutlich. Nach einer sich anschließenden Diskussion macht Frau Galla deutlich, dass Auffahrten von Anliegern in Straßen, die von der öffentlichen Hand saniert werden, ohnehin mit angeglichen werden.

Nach der Beschlussfassung verlässt Frau Galla den Sitzungssaal.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 226.000,00 € für den Neubau der Dornbuscher Hafenstraße einschließlich kombiniertem Geh- und Radweg und den Neubau eines Regenwasserkanals einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 09:15 Uhr