Neubau einer Fußgängerbrücke über das Asseler Schleusenfleth in Höhe Kreisverkehrsanbindung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In den Beratungen im Ausschuss für Bau und Verkehr am 23.01.2018 wurde über den Neubau einer Fußgängerbrücke über das Asseler Schleusenfleth in Höhe des Kreisverkehrsplatzes an der Peerkoppel zur Besserung/Erschließung der Wohnsiedlungen beidseitig des Asseler Schleusenflethes beraten. Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die Umsetzung der Maßnahme aus und forderte die Verwaltung auf, eine für die Fahrradfähre zur Verfügung stehende gebrauchte Aluminiumbrücke zu erwerben und die Kosten für den Bau der Brücke im Nachtrag 2018 oder im Haushalt 2019 einzuplanen. Diese Empfehlung wurde am 31.01.2018 durch den Verwaltungsausschuss bestätigt.
Die Aluminiumbrücke ist zwischenzeitlich durch die Gemeinde Drochtersen erworben und zum Bauhof der Gemeinde Drochtersen transportiert worden.

In Gesprächen mit dem Unterhaltungsverband Kehdingen wurden der Standort und die Art der Herstellung der Widerlager der Brücke erörtert. Der Unterhaltungsverband hat seine Zustimmung zum Bau der Brücke signalisiert.

Von der Verwaltung wurden 3 Honorarangebote für eine Tragwerksplanung und die Erstellung einer Entwurfs-/Genehmigungs- und Ausführungsplanung eingeholt. Die von den Ingenieurbüros geschätzten anrechenbaren Baukosten variieren zwischen 50.000,00 € und 85.000,00 €. Die Honorarkosten für die angefragten Ingenieurleistungen betragen ca. 11.000,00 €. Beide Ingenieurbüros benötigen für die statische Berechnung der Widerlager ein Bodengutachten im Bereich der Widerlager.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 Haushaltsmittel für die Erstellung des Bodengutachtens, die Planungskosten für die Tragwerksplanung und die Planungskosten für die Genehmigungsplanung (wasserrechtliche Genehmigung  nach § 91 NWG), sowie für die Kosten für die Erneuerung des Belages der gekauften Aluminiumbrücke und die Kosten für den Bau der Widerlager und die Montage der Aluminium Brücke in Höhe von 100.000,00 € einzuplanen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, im Haushalt 2019 Haushaltsmittel für die Erstellung des Bodengutachtens, die Planungskosten für die Tragwerksplanung und die Planungskosten für die Genehmigungsplanung (wasserrechtliche Genehmigung  nach § 91 NWG), sowie für die Kosten für die Erneuerung des Belages der gekauften Aluminiumbrücke und die Kosten für den Bau der Widerlager und die Montage der Aluminium Brücke in Höhe von 100.000,00 € einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 09:15 Uhr