Neufassung von Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Stade und den Gemeinden/Samtgemeinden über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 13 Abs. 1 Nds.AG SGB VIII – Betreuung in Kindertagesstätten (siehe Anlage 1) und Einrichtung von Familienservicebüros und Förderung in Kindertagespflege (siehe Anlage 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 22.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In den vorliegenden Vereinbarungsentwürfen sind jetzt auch die noch offenen Punkte aus § 4 der alten Vereinbarung (siehe Anlage 3) geregelt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Punkte:

  1. Sicherstellung des Rechtsanspruches nach § 24 SGB VIII durch die Gemeinden unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts und der Inklusion (siehe § 3 Anlage 1)
  2. Zuwendungen des Landkreises Stade für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen, deren differenzierte Verteilung und Anpassungen an Kostensteigerungen (z.B. Platzzahlen und Personalkosten) sowie die Frage zukünftiger Investitionskosten (siehe §§ 5-6 Anlage 1)
  3. Durchführung der Kindertagesbetreuung nach den Vorgaben des SGB VIII (siehe § 1 Anlage 1)
  4. Ausgleichszahlungen zwischen den Gemeinden im Rahmen der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechtes gemäß § 5 SGB VIII (siehe § 3 Abs. 3 Anlage 1)
  5. Förderung von Sonderformen der Kindertagesbetreuung (Waldorfkindergärten, Waldkindergarten etc.) (siehe § 3 Abs. 2 Anlage 1)
  6. Sicherstellung eines rechtskonformen Verfahrens im Rahmen der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen (siehe § 3 Abs. 4-5 Anlage 1)
  7. Abstimmung mit dem Träger der Jugendhilfe bei Jugendhilfebetreuung in Ganztagsschulen (siehe § 2 Abs. 4 Anlage 1)
  8. Umsetzung des Schutzauftrages nach dem Bundeskinderschutzgesetz
  9. Ausbildung von Fachpersonal (siehe § 7 Anlage 1)
  10. Aufgaben, Einrichtung, Betrieb und Finanzierung der Familienservicebüros im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung (siehe Anlage 2)
Hinsichtlich der Finanzhilfe bleibt festzuhalten, dass für das Jahr 2019 bei jetzt 442 Plätzen (Stichtag wäre dann der 01.03.2019) ein Zuschuss seitens des Landkreises in Höhe von 372.580,-- € zu erwarten wäre (2018 waren es 352.703,60 € für 452 Plätze).

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen die beiden neugefassten Vereinbarungen mit dem Landkreis abschließt.

Diskussionsverlauf

Seitens des Bürgermeisters erfolgt einleitend eine kurze Erläuterung zur Entstehung der beiden Vereinbarungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass die Gemeinde Drochtersen die beiden neugefassten Vereinbarungen mit dem Landkreis abschließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 01.11.2018 16:04 Uhr