Übertragung der Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2019 und 2020 an den Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  07/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 22.10.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. hat mit Schreiben vom 05.09.2018 die Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand für die Jahre 2019 und 2020 beantragt (siehe Anlage). Es sollen wie bisher jährlich 5 Flohmärkte in den Monaten Mai - September stattfinden.

Die Flohmärkte auf Krautsand werden seit 2012 vom Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen durchgeführt, ohne dass es seitens der Gemeinde Drochtersen einen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat. Sowohl die Zahl der Flohmarktteilnehmer als auch die Zahl der Flohmarktbesucher war in den vergangenen Jahren auf einem konstant hohen Niveau.

Aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburg zur Unzulässigkeit von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen ist das Nds. Feiertagsgesetz mittlerweile dahingehend geändert worden, dass nicht gewerbliche und gemeinnützigen Zwecken dienende Märkte abweichend vom grundsätzlich bestehenden Veranstaltungsverbot  an Sonn- und Feiertagen zulässig sind und keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen.  

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Flohmärkte entstehen, sind durch die vereinnahmten Standgelder zu decken. Mögliche Überschüsse sind wie bisher für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Drochtersen und Veranstaltungen des Gewerbevereins Drochtersen zu verwenden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. die Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2019 und 2020 zu übertragen.

Dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter stehen die Einnahmen aus den anlässlich der Durchführung der Flohmärkte erhobenen Standgeldern zu. Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Flohmärkte entstehenden Kosten sind vom Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter zu tragen.

Die Überschüsse der Flohmärkte sind für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Drochtersen und für Veranstaltungen des Gewerbevereins der Gemeinde Drochtersen zu verwenden.  

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion besteht parteiübergreifend Konsens, dass seitens des Gewerbevereins gute Arbeit geleistet wird und hinsichtlich der finanziellen Abrechnung vollstes Vertrauen besteht. Durch eine anwesende Vertretung des Gewerbevereins wird ergänzend erläutert, dass 2018 aufgrund der Wetterlage ein sehr positives Jahr war. Aus den erzielten Überschüssen werden u.a. auch Fehlbeträge und kleinere Anschaffungen für die Flohmärkte getätigt.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. die Durchführung der Flohmärkte auf Krautsand in den Jahren 2019 und 2020 zu übertragen.
Dem Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter stehen die Einnahmen aus den anlässlich der Durchführung der Flohmärkte erhobenen Standgeldern zu. Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Flohmärkte entstehenden Kosten sind vom Gewerbeverein der Gemeinde Drochtersen e.V. als Veranstalter zu tragen.
Die Überschüsse der Flohmärkte sind für gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Drochtersen und für Veranstaltungen des Gewerbevereins der Gemeinde Drochtersen zu verwenden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 01.11.2018 16:04 Uhr