9. Änderung Schmutzwasserabgabensatzung – Gebührenneukalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ende 2015 wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Gebührenkalkulation für die Schmutzwasserabgabe vorgelegt, in deren Folge ein entsprechender Satzungsbeschluss (8. Änderungssatzung) erging.

Nunmehr wird – entsprechend § 5 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) - eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2019 bis 2021 vorgelegt, die in Form der neuen Mengengebühr in Höhe von 2,78 € / m³ (bisher 2,70 € / m³) in der zu beschließenden 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung aufgeht und zur Beschlussfassung empfohlen wird – siehe Anlagen.

Hinweise zur Kalkulation
Rücklage
Im Laufe des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2016 bis 2018) wird zum Jahresende 2018 nach derzeitigem Stand eine Gebührenrücklage in Höhe von rund 18.100 € erwartet, die im neu zu kalkulierenden Zeitraum (2019 bis 2021) wieder abzubauen ist.

Grundpreis
Im Jahr 2018 stieg entsprechend der vertraglichen Regelung der an den Vertragspartner zu entrichtende Grundpreis um jährlich 30.000 €/ netto an. Die nächste Erhöhung des Grundpreises (alle 5 Jahre) steht erst im Jahr 2023 an, so dass in den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 keine vertragliche Erhöhung des Grundpreises fällt.

Mengengebühr
Seitens der Verwaltung wird die Festlegung der Mengengebühr in Höhe von
2,78 / m3 empfohlen. Die beigefügte Kalkulation zeigt auf, dass mit steigenden Kosten zu kalkulieren ist. Bei der empfohlenen Gebührenhöhe würde es sich um eine Steigerung von ca. 2,96 % handeln.

Die steigenden Kosten lassen sich insbesondere ab dem Jahr 2020 mit wesentlichen Investitionen seitens der EWE begründen, die zu erhöhten Abschreibungen führen. Hier sind z.B. umfangreiche Investitionen an der Maschinen- und Bautechnik der Abwasserbeseitigungsanlage in Drochtersen geplant.

Beispiel zur Auswirkung der Gebührenerhöhung
Zur Veranschaulichung kann folgendes Beispiel dienen. Verbraucht ein Haushalt jährlich 100 Kubikmeter Wasser/ Abwasser, so fallen Mehrkosten in Höhe von 8 € an, das entspricht 0,67 €/ Monat.

Allgemeiner Hinweis zur Entwicklung der Gebühr
Zurückblickend auf den Zeitraum ab Einführung des Euro hat sich die Abwassergebühr wie folgt entwickelt:

Ab 2001                Grundgebühr 43,20 €                        Mengengebühr 2,30 €/ m3
Ab 2005                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,20 €/ m3
Ab 2010                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,05 €/ m3
Ab 2013                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,55 €/ m3
Ab 2016                Grundgebühr unverändert                Mengengebühr 2,70 €/ m3

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren von 2010 bis einschließlich 2015 eine Gebührenrücklage von ca. 512.000 € durch eine niedrig gehaltene Mengengebühr abgebaut wurde.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Das Ausschussmitglied Jens Schütt erkundigt sich danach, ob in dem kalkulierten Zeitraum 2019 bis 2021 auch wesentliche Investitionen berücksichtigt wurden, die die aktuellen Kapazitätserweiterungen des Klärwerks berücksichtigen.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass in naher Zukunft mit Lösungsansätzen zur diskutierten Kapazitätserweiterung zu rechnen ist. Die Investitionen werden dann in Form von Abschreibungen nach Fertigstellung den Gebührenhaushalt beeinflussen. Bis die entsprechenden Investitionen tatsächlich getätigt sind, sind schnell zwei Jahre vergangen. Sollte sich zwischenzeitlich zeigen, dass die jetzige Kalkulation nicht mehr ausreichend ist, kann auch nachkalkuliert werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die im 1. Entwurf vorliegende 9. Änderungssatzung zur Schmutzwasserabgabensatzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:35 Uhr