Antrag der FWG-Fraktion auf Herabsetzung der Hebesätze der Realsteuern


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 1. Oktober 2018 (siehe Anlage) beantragt die FWG-Fraktion die Hebesätze für Realsteuern höchstens für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festzusetzen:

1. Gewerbesteuern höchstens 375 %,
2. Grundsteuern A und B höchstens 400 %.

Mit Einbringung des Haushaltes für das Jahr 2019 wurden seitens der Verwaltung verschiedene Berechnungen dargestellt, in deren Ergebnis die finanziellen Folgen unterschiedlicher Szenarien bezüglich einer Senkung der Hebesätze aufgezeigt wurden.
Im Änderungspapier, das zur Sitzung des Ausschusses als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird, wird mit den aktuellen Hebesätzen geplant.
Nachstehend wird der Einfluss etwaiger Hebesatzsenkungen nach aktuellem Stand aufgezeigt:


Hebesätze 400 v.H. und 375 v. H.
Hebesätze 450 v.H. und 400 v. H.
Hebesätze 425 v.H. und 390 v. H.
Grundsteuer A
169.200 €
190.000 €
179.700 €
Grundsteuer B
1.333.300 €
1.500.000 €
1.416.600 €
Gewerbesteuer
5.016.000 €
5.350.000 €
5.216.200 €
Mehr
0 €
521.500 €
294.000 €

Zum Antrag der FWG Fraktion ist anzumerken, dass spätestens bei einer entsprechenden Empfehlung und der folgenden Beschlussfassung ein konkreter Prozentsatz, also ohne die Einschränkung „höchstens“, zu benennen ist.

Beschlussempfehlung

Bleibt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal sowie dem Verwaltungsausschuss vorbehalten.

Diskussionsverlauf

Vom Ausschussmitglied Jens Schütt wird betont, dass derzeit viele gute und große Projekte auf den Weg gebracht werden, die auch in den Folgejahren Aufwendungen nach sich ziehen, die erwirtschaftet werden sollen. Daher kommt eine Absenkung der Hebesätze zum jetzigen Zeitpunkt für die CDU-Fraktion nicht in Betracht.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Dieter Middeke der Meinung des Vorredners an und fügt hinzu, dass neben den vielen beschlossenen Maßnahmen auch künftig große Projekte anstehen, für die noch keine konkreten Mittel bereitgestellt wurden, wie z.B. die Erneuerung des Hallenbades. Zudem hält sich die Belastung für die Grundsteuerzahler in einem erträglichen Rahmen. Insbesondere auch deshalb, da die Steuermehreinnahmen in das Infrastrukturvermögen investiert werden und damit die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verhindert werden kann. Zudem ist Herrn Middeke kein Betrieb bekannt, der wegen der zu hohen Hebesätze für die Gewerbesteuer das Gemeindegebiet verlassen hat. Auch seitens der SPD-Fraktion wird daher die von der FWG beantragte Absenkung der Hebesätze für die Realsteuern abgelehnt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat, die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A und B:        400 %
Gewerbesteuer:        375 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:35 Uhr