Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung - Entscheidung zur Teilnahme der Beamten am System -


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurden u.a. Mittel zur Verfügung gestellt für eine externe Beratung zur Einführung des Systems einer Leistungsorientierten Bezahlung (LOB). Eine interne Arbeitsgruppe hat mit entsprechender externer Beratung ein System erarbeitet, das, ausformuliert in einer Dienstvereinbarung, ab dem Jahr 2019 Anwendung finden soll. Zu diesem System können im Rahmen der Sitzung bei Bedarf weitere Ausführungen gemacht werden. Den Beschäftigten der Gemeinde werden diese Regelungen im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung am 26. November vorgestellt.

Hinsichtlich der zu findenden Regelung für die Auflösung und Auskehrung der entsprechenden Rückstellungen kann mitgeteilt werden, dass eine Regelung getroffen wurde, dass die Rückstellung verteilt über mehrere (voraussichtlich 5) Jahre, beginnend mit dem Jahr 2020, aufgelöst werden soll. Für das erste Jahr der Umsetzung der neuen Regelungen soll zunächst im Vordergrund stehen, das System einzuführen und entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

Die Fragestellung der Einbindung der Laufbahnbeamten in die LOB wurde seitens der Arbeitsgruppe dahingehend diskutiert und empfohlen, dass eine Teilnahme ermöglicht werden soll. Während die Regelungen zur LOB gemäß Tarifvertrag zunächst ausschließlich für die Beschäftigten eingeführt wurden, hat der Landesgesetzgeber im Jahr 2016 in § 53 Abs. 7 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBesG) die Möglichkeit geschaffen, auch Laufbahnbeamte in das System einzubeziehen, wenn Mittel dafür im Haushalt bereitgestellt werden.

Voraussetzungen für eine Einbeziehung der Beamten sind, dass

  • das System einheitlich für Beamte und Beschäftigte gilt,
  • ein einheitlicher Maßstab für die Leistungsbewertung insbesondere in Form von Zielvereinbarungen oder einer systematischen Leistungsbewertung festgelegt ist und
  • Leistungsprämien und Leistungszulagen aufgrund einer Verordnung nach § 53 Abs. 1 S. 1 NBesG nicht gewährt werden.

Diese Voraussetzungen werden bei der Gemeinde Drochtersen erfüllt, so dass eine Einbeziehung formal möglich ist.

Bei einer Einbindung der Beamten in die LOB werden diese selbstverständlich und ausdrücklich nicht an der Auflösung der Rückstellungen partizipieren.

Argumente für eine Einbeziehung der Beamten in das System sind z.B.:

  1. Die Beamten, bei denen es sich ausschließlich um Fachbereichsleiter handelt, sind wesentliche Beurteiler im System, für die es besonders wichtig ist, dass sie die Rolle des Beurteilten auch aus eigenem Erleben kennen. Diese Rolle kann authentisch letztlich nur erlebt werden, wenn sie mit monetären Konsequenzen (wie für alle anderen auch) verbunden ist.

  1. Vom System wird nicht nur eine motivierende Wirkung erwartet, sondern mit diesem daneben auch eine Weiterentwicklung der Führungskultur und Führungsqualität erfolgen. Es wäre wenig konsequent, wenn die Beamten von diesen Effekten ausgeschlossen würden.

  1. Grundsätzlich ist eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von der rechtlichen Gestaltung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu begrüßen.

  1. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber die ausdrückliche Möglichkeit im NBesG geschaffen hat spricht dafür, dass eine Einbeziehung auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Zugleich ist eine Sonderbehandlung der Beamten (z.B. in Form weniger strenger Kriterien) ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. § 53 Abs. 7 NBesG schließt bei Teilnahme am System ebenfalls aus, dass die Beamten Leistungsprämien in anderer Form erhalten. Insofern stellt diese Regelung gerade sicher, dass sich die Beamten wie alle anderen auch der Leistungsorientierung unterwerfen und keine sonstigen Vergünstigungen aufgrund ihres Standes erhalten.

Der auszukehrende Betrag würde sich im Jahr 2019 auf ca. 3.439 € (entspricht 2 % des Gesamteinkommens der Beamten im Jahr 2018) belaufen. Seitens der Verwaltung und des Personalrates wird eine Einbeziehung der Beamten empfohlen.

Durch die externe Beratung wurde deutlich, dass auch eine weitere Begleitung der LOB Sinn machen würde. Über das Änderungspapier wurden daher Mittel für die Jahre 2019 (5.100 €) und 2020 (8.400 €) eingearbeitet. Diese Mittel würden genutzt werden für

  • die Moderation einer Bewerterkonferenz,
  • ein Coaching des Bürgermeisters und der Fachbereichsleitungen vor den ersten Mitarbeitergesprächen,
  • ein weiteres Coaching des genannten Personenkreises vor der ersten Ergebnisbewertung,
  • einen Erfahrungsaustausch der Bewerterinnen und Bewerter sowie
  • einen Workshop zur Evaluation des Systems.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Einbeziehung der Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung und die entsprechende Mittelbereitstellung zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Von Herrn Eckhoff wird einleitend erklärt, dass mit externer Unterstützung durch eine gebildete Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Personalvertretung, Arbeitgebervertretern und der Gleichstellungsbeauftragten, ein seiner Meinung nach einfaches System gefunden wurde, die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) für die tariflich Beschäftigten der Gemeinde Drochtersen einzuführen. Hierzu finden Ende November 2018 eine Mitarbeiterversammlung zur Information aller Beschäftigten sowie Führungskräfteschulungen und statt.
Im Jahre 2019 wird mit der LOB begonnen. Ab dem Jahr 2020 soll zudem die aufgebaute Rückstellung über Jahre wieder an die Beschäftigten ausgeschüttet werden.
Im Rahmen von Gesprächen innerhalb dieser Arbeitsgruppe wurde auch die Einführung der LOB für die Laufbahnbeamten (nicht für Wahlbeamte wie z.B. dem Bürgermeister) empfohlen. Die Gründe sind ausführlich in der Beschlussvorlage beschrieben. Herr Eckhoff weist darauf hin, dass die Ausschüttung der gebildeten Rückstellung lediglich an die Beschäftigten erfolgt und nicht an die Laufbahnbeamten.
Auch die Ausschussmitglieder Jens Schütt und Dieter Middeke sprechen sich positiv für die Eingliederung der Laufbahnbeamten in das System der LOB u.a. aus Gleichbehandlungsgründen aus.
 

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Einbeziehung der Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung und die entsprechende Mittelbereitstellung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:35 Uhr