Externe Beratung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, 06.11.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Im April 2021 laufen die Konzessionsverträge über die Strom- und Gasversorgung im Gemeindegebiet aus. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden sich Regelungen zur Neuvergabe der Konzession. Diese beinhalten u.a., dass die Gemeinde spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu machen hat mit der gleichzeitigen Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Fall, dass entsprechendes Interesse an einem Versorgungsvertrag vorliegt. Insbesondere zur Thematik der Vergabe von Konzessionsverträgen hat es in den vergangenen Jahren neue Vorgaben gegeben, die in der Folge dazu führen, dass die Vergabe deutlich komplizierter und in der Praxis streitbehafteter geworden ist.

Beispielsweise sind im sich der Interessenbekundung anschließenden Verfahren eine Reihe von Kriterien zu erarbeiten und zu benennen, die möglichst exakt und rechtssicher auszuformulieren sind, um Rügen von Mitbewerbern vorzubeugen und mögliche Verfahrensabbrüche und –wiederaufnahmen auszuschließen. Im Rahmen stattgefundener Gespräche haben bereits zwei Unternehmen grundsätzliches Interesse an entsprechenden Verträgen in und mit der Gemeinde Drochtersen bekundet, so dass davon auszugehen ist, dass durchaus aufwändige Verfahren, aufgeteilt auf die Jahre 2019 und 2020 bevorstehen.

Seitens der Verwaltung wird aufgrund der Komplexität und der rechtlich anspruchsvollen Qualität der Thematik eine Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei empfohlen. Eine grobe Kostenschätzung hat ergeben, dass insgesamt Kosten von bis zu 30.000 € entstehen, sofern sich mehr als ein Interessent meldet. Würde sich lediglich ein Interessent melden, wäre das Verfahren deutlich weniger aufwendig und die Kosten würden sich auf ca. 10.000 € belaufen. Vorsorglich sollte in den Haushalten der Jahre 2019 und 2020 jeweils ein Betrag von 15.000 € aufgenommen werden.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Mittelbereitstellung für die externe Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Kämmerer Michael Krüger stellt die Beschlussvorlage vor und erklärt, dass die Ansätze für die Inanspruchnahme von externer Beratung in Bezug auf die Ausschreibung der Konzessionsverträge in den Haushaltsplanentwurf mit eingearbeitet werden sollten, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.
Das Ausschussmitglied Jens Schütt erkundigt sich, ob Unterstützung bei der Ausschreibung durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) zu erwarten ist, da vermutlich ja mehrere Kommunen diese Thematik behandeln müssen. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass zumindest im Landkreis Stade keine weiteren Kommunen bekannt sind, deren Konzessionsverträge neu ausgeschrieben werden müssen. Eine Unterstützung durch den NSGB könne aber abgeklärt werden.
Vom Ausschussmitglied Dieter Middeke wird angemerkt, dass aus seiner Sicht aufgrund der komplexen rechtlichen Lage eine Unterstützung ausdrücklich befürwortet wird. Er regt zudem an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass vor der Beauftragung einer externen Begleitung zunächst  zu prüfen ist, ob eine Hilfestellung durch den NSGB möglich ist.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Erweiterung des Beschlussvorschlages einverstanden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Mittelbereitstellung für die externe Begleitung bei der Neuausschreibung der Konzessionsverträge zu beschließen. Vor Beauftragung der externen Begleitung ist zu prüfen, ob stattdessen eine Hilfestellung durch den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) ermöglicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 08:35 Uhr