Antrag des Klinkerwerks Rusch auf Zuwendung zum Erhaltungsaufwand an einem Baudenkmal (Sanierung des Schornsteins der Ringofenziegelei)


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Kultur und Sport, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Das Klinkerwerk Rusch hat über JL Ingenieure mit Antrag vom 17.11.2017 sowohl bei der Gemeinde Drochtersen (10%) als auch beim Landkreis Stade (20%) eine Zuwendung zur Sanierung des Schornsteins der Ringofenziegelei beantragt (siehe Anlage 1). Gleichzeitig wurde beim Landkreis als untere Denkmalschutzbehörde (§ 19 Nds. Denkmalschutzgesetz) der vorzeitige Baubeginn beantragt.

Bei der Ringofenziegelei handelt es sich um ein Baudenkmal gem. § 3 Abs. 2 und 3 des Nds. Denkmalschutzgesetzes. Bei diesem Baudenkmal handelt es sich um den letzten noch betriebenen Ringofen im Elbe-Weser-Raum. Gem. § 2 Nds. Denkmalschutzgesetz stellen Denkmalschutz und Denkmalpflege eine öffentliche Aufgabe dar, wobei auch die Gemeinden mitzuwirken haben. Für Zuwendungen durch die Gemeinde gibt es keine Rechtsgrundlage, so dass es sich um eine rein freiwillige Leistung handeln würde.
Lt. Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten 19.870,80 €. Die Ausgaben sind investiv, entsprechende Mittel in Höhe von insgesamt 20.000 € stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Klinkerwerk Rusch, unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Stade nach Prüfung des Verwendungsnachweises ebenfalls eine Zuwendung bewilligt, eine Zuwendung in Höhe von 10% der Gesamtkosten (max. 1.987,08 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Diskussionsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich, entgegen der Vorlage, nicht um investive Ausgaben handelt.

Beschluss

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, dass dem Klinkerwerk Rusch, unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Stade nach Prüfung des Verwendungsnachweises ebenfalls eine Zuwendung bewilligt, eine Zuwendung in Höhe von 10% der Gesamtkosten (max. 1.987,08 €) nach Rechnungsvorlage gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 06.03.2018 08:08 Uhr