Bebauungsplan Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) a )Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) b) Satzungsbeschluss Bebauungsplanänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in der Sitzung am 20.12.2017 u. a. die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2018.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Auf der Fläche, die bisher mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte versehen ist, soll nunmehr die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf ein Vollgeschoss und die Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt. Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt 600 qm. Insoweit können 3 bis 4 Wohngebäude ermöglicht werden. Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist aus der beigefügten Auflistung zu entnehmen. Für die Planung ergeben sich danach keine Änderungserfordernisse.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung  “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ einzuarbeiten.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit der Begründung wird angenommen und der Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 (nebst Begründung) mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Mike Eckhoff erläutert den Anwesenden anhand von Planunterlagen, dass das betroffene Grundstück gegenüber der Grundschule bislang mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte versehen war und derzeit dahingehend überplant wird, dass eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Der Bau von 3 - 4 Wohngebäuden mit einer Mindestgröße von 600 m² ist geplant . Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2018. Am heutigen Tag soll nunmehr der Satzungsbeschluss erfolgen.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung  “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
b)  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit der Begründung wird angenommen und der Bebauungsplans Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 (nebst Begründung) mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung wird als Satzung (§10 BauGB) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 12:15 Uhr