Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ (Gesamtabwägungsbeschluss) b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Ziele/Anlass der Planung
Frau Zieger und Frau Maydorn sind derzeit Eigentümerinnen des Flurstücks 90/3 (Flur 7, Gemarkung Drochtersen), welches sich nördlich des Friedhofes von Drochtersen befindet. Diese Fläche ist im derzeit geltenden Bebauungsplan Nr. 9 „Deichfeld – Sietwende“ als Friedhofserweiterungsfläche (öffentliche Grünfläche, Friedhöfe) dargestellt.
Die vorgenannte Fläche wird nunmehr an die Baufirma Karl-Heinz Bernhardt veräußert und die Firma Bernhardt wird zukünftig als Vorhabenträger fungieren. In Abstimmung mit der Gemeinde Drochtersen soll in diesem Bereich Wohnnutzung in zentraler Lage realisiert werden. Auf einer Fläche von ca. 9.500 m² können ca. 10 neue Grundstücke entstehen. Das Maß und die Art der baulichen Nutzung sollen sich an die umliegende Bebauung richten. Es besteht die Nachfrage nach innerörtlichen Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücken in Drochtersen, so dass Bedarf für eine Bauleitplanung gesehen wird. Eine entsprechende Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 9 „Deichfeld – Sietwende“ ist erforderlich.
Angedacht ist, dass die an der an alten Deichlinie gelegenen Grundstücke die Anschrift „An der Deichlücke“ und die mittels der neuen Erschließungsstraße zu erreichenden Grundstücke die Anschrift „Mittelweg“ erhalten werden.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Drochtersen hat in seiner Sitzung am 14.06.2016 (nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus am 13.06.2016) beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung “Deichfels- Sietwende“ nebst Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen und die entsprechenden Behörden zu beteiligen.
In der Zeit vom 27.06.2016 bis einschließlich 08.08.2016 lagen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 22.06.2016 bis einschließlich 01.08.2016 durchgeführt.
Die im Auslegungs-/Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit erstellter Abwägung und entsprechenden Abwägungsbeschlüssen sind der Vorlage beigefügt.

Die Erstellung eines Umweltberichtes war in diesem Verfahren nicht notwendig.
Die entsprechenden Planunterlagen/Stellungnahmen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Cappel+Kranzhoff vorgestellt/erläutert werden.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

b)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister erläutert, dass es sich hierbei um den dazugehörigen Bebauungsplan zum vorangegangenen Erschließungsvertrag mit der Fa. Bernhardt handelt. Heute erfolgt der entsprechende Satzungsbeschluss.
Auf Anfrage des Ratsherrn Markus Wrage, ob ein Überwegerecht für die nicht verkauften Parzellen vorliegt und auf seinen Hinweis bezüglich der Problematik bei der Regenentwässerung, erläutert der Bürgermeister, dass die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke über den vorhandenen Räumstreifen an die Grundstücke gelangen und eigenverantwortlich für die Entwässerung sind.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

a)        Gesamtabwägungsbeschluss
Die während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit - § 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Beteiligung der Behörden - § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:
b)        Satzungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung “Deichfeld - Sietwende“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist als Satzung (§ 10 BauGB) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 12:15 Uhr