Datum: 27.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Elbmarschen-Schule Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 29.06.2021
4 Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren a.) Erschließungsvertrag b.) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB c.) Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen (nebst Begründung und Umweltbericht) d.) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht) e.) Widmung und Straßenbenennung der Erschließungsstraße innerhalb des Bebauungsplangebietes; hier: “An der Elbmarsch“
5 Anfragen und Mitteilungen
5.1 Anfragen
5.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Sitzung wird zur Einwohnerfragestunde unterbrochen. Von den anwesenden Gästen werden keine Fragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 29.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am ….

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 29.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren a.) Erschließungsvertrag b.) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m. §§ 3(2) und 4 (2) BauGB c.) Feststellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen (nebst Begründung und Umweltbericht) d.) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (nebst Begründung und Umweltbericht) e.) Widmung und Straßenbenennung der Erschließungsstraße innerhalb des Bebauungsplangebietes; hier: “An der Elbmarsch“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 4
Verwaltungsausschuss 47/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 29.09.2021 6
Gemeinderat 21/2016-2021. Sitzung des Gemeinderats 12.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Ziel/Anlass der Planung:

Das Wohngebiet wird städtebaulich als Abrundung des Ortsrandes entwickelt und als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Der bereits bebaute Bereich südlich der Sietwender Straße soll entsprechend der vorhandenen Bebauung als Mischgebiet festgesetzt und somit zunächst die vorhandene Bebauung gesichert werden.

Das Maß der baulichen Nutzung soll sich hierbei an den angrenzenden Wohngebieten und Bebauungsstrukturen orientieren.

Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird in den allgemeinen Wohngebieten mit 0,35 festgesetzt. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse soll im WA 1 und WA 2 auf zwei Vollgeschosse  festgesetzt werden. Im WA 3 ist die Festsetzung auf ein Vollgeschoss vorgesehen. Die maximal zulässige Firsthöhe wird für alle Allgemeinen Wohngebiete auf 8,5 m begrenzt.

Im Mischgebiet ist die Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen und die Grundflächenzahl mit 0,4 vorgesehen.

Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 600 qm je Einzelhaus. Doppelhausgrundstücke müssen je Haushälfte mindestens 350 qm aufweisen.

Auf die Verlegung einer Gasleitung im Baugebiet wird verzichtet. Es sollen andere klimaneutrale Heizalternativen (z. B. Erdwärme) zum Zuge kommen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 26.04. bis 04.06.2021 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 23.04. bis 04.06.2021   beteiligt.

Die entsprechenden Planunterlagen/-entwürfe und Abwägungen werden vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.


Zur Umsetzung des Vorhabens ist mit dem Erschließungsträger ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen (siehe Anlage).

Die Verwaltung schlägt für die Erschließungsstraße den Namen “An der Elbmarsch“ vor.


Anlagen:

- Erschließungsvertrag
- 22. Änderung des Flächennutzungsplans (Planentwurf), Stand: September 2021
- Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand: September 2021
- Umweltbericht zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand: September 2021
- Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ (Satzungsentwurf), Stand: September 2021
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Eingriffsregelung zum Bebauungsplan “An der Elbmarsch“, Stand: September 2021
- Abwägungstabelle, Stand: 02.09.2021

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Erschließungsvertrag

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Firma HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist abzuschließen.

b.) Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ einzuarbeiten.

c.) Feststellungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

d.) Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.

e.) Widmung und Straßenbenennung

Für die Erschließungsstraße ist der Straßenname “An der Elbmarsch“ festzulegen und die Straße ist nach erfolgtem Endausbau dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Diskussionsverlauf

Nach der Verlesung des Tagesordnungspunktes durch den Ausschussvorsitzenden fragt das Ausschussmitglied C. v. Lessen nach, warum dieses Thema heute beschlossen werden soll und nicht vom neu gewählten Rat. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass das bisherige Verfahren beim alten Rat lag und somit wäre es nur logisch, dass dieser das Verfahren auch noch zu Ende begleitet.

Weiterhin sieht Herr van Lessen den fehlenden Kaufpreis und die damit verbundenen Informationen als kritisch und vertritt die Auffassung, dass der Erschließungsvertrag so nicht beschlussfähig ist. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Kostenschätzung derzeit noch aufgearbeitet wird und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorliegen soll. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Bauleitplanung im Vordergrund steht.

Daraufhin stellt Frau Steimle vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff  nochmal das Projekt kurz vor. Anhand einer Präsentation (siehe Anlage) werden dann die im Auslegungsverfahren gemachten Bedenken zusammen mit den getroffenen Abwägungen vorgetragen.

Das Ausschussmitglied C. v. Lessen fragt zu den Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken nach. Frau Steimle erläutert, dass lediglich die Ausgleichsmaßnahmen für das Landschaftsbild auf den Privatgrundstücken stattfinden. Hierzu wird vom Vorhabenträger die Erstbepflanzung vorgenommen. Damit der Erhalt dann gesichert ist, erfolgt dann eine Eintragung im Grundbuch.

Das Ausschussmitglied Dr. H. Hatecke begrüßt im Namen seiner Fraktion (CDU) die Aufstellung des Bebauungsplanes. Jedoch besteht seine Fraktion darauf, dass mittig des geplanten Baugebietes eine dritte fußläufige Verbindung zum Fasanenweg entsteht (auf Seiten des Fasanenweges ist hier bereits eine Anbindung vorhanden). Er begründet dies mit kürzeren Wegen zum Spielplatz sowie zu Kindergarten und Schule.

Hinsichtlich des Erschließungsvertrages führt Herr Dr. Hatecke an, dass seiner Fraktion ein Quadratmeterpreis von 175,00 € für Drochtersen zu hoch ist. Er stellt hier Modelle vor, wonach Minderkosten während der Erschließung an die Grundstückskäufer zurückgegeben werden. Wie dieses im Erschließungsvertrag zu formulieren wäre, müsste man sich dann im Einzelnen noch überlegen.
Herr v. Lessen zweifelt die Berechnung des ermittelten Quadratmeterpreises an, lehnt deshalb derzeit eine Beschlussfassung ab und beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes 5a.

Die FWG würde die Entwicklung eigener Gebiete durch die Gemeinde bevorzugen, da dann ein 10%iger Eigenanteil der Erschließungskosten bei der Gemeinde verbleiben würde und keine Gewinnerzielung erfolgt. Das Ausschussmitglied Dr. A. Boehlke kann dem folgen, merkt jedoch an, dass in diesem Verfahren aber vor ca. 2 Jahren der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde und es jetzt am Ende des Verfahrens müßig ist, andere Vorgehensweisen zu bevorzugen.

Im Ausschuss werden dann noch folgende Änderungswünsche für den Erschließungsvertrag vorgebracht:

§ 3 Abs. 1b: Beim 4. Gedankenstrich muss es heißen „Fiber to the premises“ (FTTP)

§ 3 Abs. 5: Ergänzung durch den Satz: „Er hat, sofern mit dem Umweltbericht und Bodengutachten vereinbar, im Baugebiet zu verbleiben.“

§ 4 Abs. 4: Die Worte „Herr Eckardt“ sind durch „Ein Mitarbeiter“ zu ersetzen.

§ 6 Abs. 3: Der Wert in Worten ist in beiden Fällen auf „Zehn Millionen Euro“ zu korrigieren.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:
  1. Erschließungsvertrag

Der vorliegende Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Drochtersen und der Firma HanseArt Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.) Gesamtabwägungsbeschluss

Die während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Bedenken und Anregungen (Stellungnahmen) sind gemäß der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Vorlage unter Beachtung der getroffenen Abwägung zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und in die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c.) Feststellungsbeschluss
Der bereinigte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird angenommen und die Wirksamkeit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung 1:5.000 nebst Begründung und Umweltbericht, ist durch Beschluss festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 4

d.) Satzungsbeschluss

Der bereinigte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 90 “An der Elbmarsch“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) wird angenommen und der Bebauungsplan Nr. 90 “An der Elbmarsch“ bestehend aus der Planzeichnung 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nach Nds. Bauordnung (nebst Begründung und Umweltbericht) ist als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 5

e.) Widmung und Straßenbenennung

Für die Erschließungsstraße ist der Straßenname “An der Elbmarsch“ festzulegen und die Straße ist nach erfolgtem Endausbau dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 5
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5.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen von den Ausschussmitgliedern vor.

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5.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 32/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 27.09.2021 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Seitens des Bürgermeisters liegen keine Mitteilungen vor.

Datenstand vom 05.10.2021 09:52 Uhr