Datum: 12.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrgenerationenhaus Dornbusch
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 06.04.2022
4 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses
5 Zukunftskonzept Schmutzwasserbeseitigung; Erörterung des Gutachtens und Richtungsentscheidung
6 Bericht des Bürgermeisters
7 Anträge und Anfragen
8 Annahme von Spenden
9 Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 1

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Rates der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ratsmitglieder fest. Vom Ratsvorsitzenden wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ratsvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Rates vom 06.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.04.2022.

Beschluss

Der Rat der Gemeinde Drochtersen genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 06.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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4. Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Eckhoff teilt mit, dass seit der letzten Ratssitzung am 6.4.2022 eine Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.4.2022 zur Vorbereitung der heutigen Ratssitzung stattfand, die als einzigen TOP die Vorlage der heutigen Ratssitzung zum Gegenstand hatte. 

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5. Zukunftskonzept Schmutzwasserbeseitigung; Erörterung des Gutachtens und Richtungsentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Kapazitäten zur Reinigung der kommunalen Abwässer im Anschlussbereich der Kläranlage Drochtersen (folgend ARA genannt) sind bekannter Maßen ausgeschöpft. Als konkrete Folge wurde seitens des Landkreises Stade die Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 90 – An der Elbmarsch) untersagt, da aus Sicht des Landkreises Stade die Schmutzwasserbeseitigung zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht sichergestellt werden konnte.

Die EWE Wasser, als Betreiber und Eigentümer der ARA, wies bereits 2016 auf das nahende Erreichen der Kapazitätsgrenze in der Reinigungsleistung hin. Um die Reinigung der kommunalen Abwässer sicherzustellen, wurden mehrere Varianten betrachtet, teilweise verworfen oder als nicht realisierbar erkannt und zwei als realisierbare identifiziert. 

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 29.9.2021 wurde die Beauftragung eines externen Dienstleisters beschlossen, um die Betrachtung der beiden verbliebenen Varianten, Sanierung am Standort oder Überleitung nach Stade, durchzuführen. Der hiermit beauftragte Dienstleister Hamburg Wasser AöR wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens ermittelt und bringt ausreichende technische Expertise, sowie auch umfängliche Erfahrung in der Betriebsführung von Abwasserreinigungsanlagen/-verfahren in den Vergleich der beiden Varianten mit ein. 

Mit dem vorgestellten Bericht vom 17.03.2022, der am 24.03.2022 bereits den Fraktionsvorsitzenden zur Erläuterung vorgestellt wurde, werden die Vor- und Nachteile beleuchtet und Risikofaktoren herausgearbeitet. Der Bericht „Gemeinde Drochtersen - Zukunftskonzept Schmutzwasserbeseitigung“ wird der Vorlage als Anhang beigefügt und wird Bestandteil des Entscheidungsprozesses zur Zukunftsausrichtung.

Schwerpunkt der externen Betrachtung sind technische, ökologische und ökonomische sowie vertragliche Aspekte, die zu erwartende Belastung für die Gebührenzahler und auch der Faktor Zeit. Im Laufe der Ausarbeitung und in den regelmäßigen Gesprächen mit der Verwaltung, stellte sich die gesamte Komplexität der anstehenden Entscheidung weiter heraus. 
Unter Punkt 4 werden die beiden möglichen Lösungen näher erläutert und Hinweise zu rechtlichen Möglichkeiten im Titel 5 genannt. Die Betrachtung der zu erwartenden Kosten finden sich im Titel 6, Vor- und Nachteile beider Varianten werden unter Punkt 7 aufgezeigt und anschließend im Fazit (Punkt 8) bewertet.

Der Verfasser des Berichts, Herr Dipl.-Ing. Oliver König, wird an der Bauausschusssitzung teilnehmen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Im Ergebnis stellt das Gutachten heraus, dass beide Varianten plausibel und schlüssig, technisch umsetzbar und geeignet sind, die Schmutzwasserbehandlung der Gemeinde Drochtersen langfristig sicherzustellen und darüber hinaus Entwicklungspotentiale für neue Erschließungs- und Entwicklungsgebiete zu generieren.
Dabei differenziert das Gutachten in drei Schwerpunkten:

  1. Kostenvergleich
Bei der Gegenüberstellung ergibt sich kein signifikanter Ausschlag zu einer der beiden Varianten. Die Kostenbetrachtung ist insoweit als Entscheidungshilfe von untergeordneter Bedeutung.

  1. Technische und ökologische Betrachtung
Hier geht das Gutachten schlüssig davon aus, dass grundsätzlich die Abwasserentsorgung in einer größeren Entsorgungseinheit für die Beteiligten effizienter und effektiver, verbunden mit geringeren Umweltauswirkungen erfolgen kann. So können bspw. erforderliche Investitionen auf einen größeren Nutzerkreis umgelegt werden, was die Kosten pro Nutzer reduziert. Darüber hinaus ergeben sich für den erforderlichen Energieaufwand deutliche Synergien (weniger Energieverbrauch = besser für die Umwelt).
Auch der Wegfall einer Einleitstelle (hier: Gauensieker Schleusenfleet am Hafen im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes) hat umwelttechnisch durchweg positive Auswirkungen.
Unter diesen Aspekten würde sich aus Sicht des Gutachters die Überleitung des Abwassers nach Stade empfehlen.

  1. Stand der Vorplanung und zeitliche Umsetzung
Für die Variante „Überleitung nach Stade“ steckt die Vorplanung noch am Anfang. Die technische Machbarkeit ist vermutlich gegeben, aber eben noch nicht belegt. Die Datenlage ist überschaubar. Die erforderlichen Beschlüsse, Vertragsinhalte und Modelle der Zusammenarbeit noch nicht ansatzweise betrachtet. Folglich sind auch die rechtlichen Risiken nicht abschätzbar.
Insgesamt bedarf diese Variante noch umfangreicher rechtlicher, technischer und planerischer Vorarbeiten. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass hierfür nicht nur entsprechende Planungsbüros für die technische Planung und Umsetzung erforderlich werden, sondern auch begleitende juristische Expertise einzuholen und Büros für die Projektabwicklung zu beauftragen wären. Der Kostenrahmen hierfür ist derzeit nicht abschätzbar.

Auf der Gegenseite ist die detaillierte Vorplanung für die Variante „Ertüchtigung der Kläranlage am Standort“ vorliegend und bedürfte lediglich der Aktualisierung. Rechtlich wie planerisch herrscht Klarheit. Nach erfolgter Richtungsentscheidung seitens des Rates könnte unmittelbar mit der Umsetzung begonnen werden. Auf der Grundlage eines entsprechenden Bauzeitenplanes könnten sodann umgehend die Gespräche mit dem Landkreis Stade für die Entwicklung ausstehender Erschließungsgebiete aufgenommen werden. Die Realisierung der Maßnahme wird mit ca. drei Jahren angegeben.

Vor diesen Hintergründen ergeben sich laut Gutachten „in der zeitlichen und rechtlichen Umsetzung klare Vorteile für die Erweiterung der ARA“.

Fazit seitens der Verwaltung:

Eine eindeutige Variantenempfehlung ist dem Gutachten nicht zu entnehmen, was jedoch keineswegs an dem Gutachten oder dem Gutachter, sondern im Wesentlichen an den Rahmenbedingungen, der zu Grunde liegenden Datenlage und den höchst unterschiedlichen Planungsständen liegt.

Vielmehr stellt das vorliegende Gutachten schlüssig, verständlich und folgerichtig sämtliche Grundlagen und Zusammenhänge dar, bildet Plausibilitäten ab und lässt die unabhängige Expertenmeinung und Facherfahrung einfließen. Insofern stellt dieses Gutachten durchaus eine profunde Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde Drochtersen dar, woraus sich ein Meinungsbild ableiten lässt – die Ertüchtigung der bestehenden Anlage am Standort wird präferiert.

In seiner Sitzung vom 27.4.2022 hat der Verwaltungsausschuss nach umfangreicher, kontroverser und inhaltlich tiefgehender Diskussion den nachfolgenden Beschlussvorschlag für den Gemeinderat beschlossen.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat beschließt:

Ziel der Gemeinde Drochtersen ist die Ableitung des im Einzugsgebiet der Abwasserbeseitigungsanlage Drochtersen (ARA) anfallenden Schmutzwassers an die Abwasserentsorgungsanlage der Hansestadt Stade (AES) über den Abwasserzweckverband Bützfleth-Assel (AZV) im Sinne der von Variante 2 des Gutachtens von Hamburg-Wasser GmbH vom 17.03.2022.

Die Erreichung dieses Ziels steht unter dem Vorbehalt, dass die seitens der AES beauftragte, jedoch noch vorzulegende Machbarkeitsstudie sowie die seitens des AZV vorzulegende Potenzialanalyse, welche für das zweite Quartal 2022 (also bis zum 30.06.2022) in Aussicht gestellt sind, die technische  und operative Umsetzung der Abwasserleitung für durchführbar erachten.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, umgehend in entsprechenden Gesprächen, Verhandlungen und Planungen zur Erreichung dieses Ziels einzutreten. Dies beinhaltet die erforderliche Beauftragung von Büros und Kanzleien für die Themen Projektmanagement / technisches Umsetzungsmanagement, Steuerrecht, Vertragsrecht, Vergaberecht einschließlich umfangreicher rechtlicher Beratung und Begleitung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Eckhoff leitet thematisch in den sehr komplexen und komplizierten Sachverhalt der Beschlussvorlage nebst seiner Anlagen ein und gibt eine umfassende und tiefgehende Darstellung der Zusammenhänge.
Darüber hinaus gibt er einen Abriss über die seit der Bauausschusssitzung am 4.4.2022 geführten Gespräche mit der Hansestadt Stade, dem AZV Bützfleth-Assel, Hamburg-Wasser und der EWE-Wasser GmbH in dieser Thematik.

Ratsherr Cornelius van Lessen (Vorsitzender der FWG-Fraktion) beginnt mit der geschichtlichen Herleitung ab dem Jahre 2016 zur ARA Drochtersen und betont die sich aus dem Variantenvergleich von Hamburg-Wasser ergebenden Langzeitvorteile für die Ableitung nach Stade in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. Daraus ergäbe sich die eindeutige Positionierung der FWG-Drochtersen für die Ableitung nach Stade und vor allem weg von der EWE; die EWE sei kein verlässlicher Partner.

Für Ratsherrn Kai Schildt (Vorsitzender der Gruppe SPD/Piraten) seien nach dem Variantenvergleich von Hamburg-Wasser beide in Rede stehenden Varianten empfehlenswert und umsetzbar, jedoch aus unterschiedlichen Gründen und mit verschiedenen Gewichtungen.
Er stellt für die Gruppe der SPD/Piraten die Gründe für die Ertüchtigung der bestehenden ARA in Drochtersen heraus:

Demnach sei für die Ertüchtigung weitestgehend der Rahmen klar. Mit der EWE stehe uns seit Jahren ein kompetenter Partner zur Seite, wenn auch künftig in Punkto Informationsaustausch noch Verbesserung erzielt werden müsse – entsprechende Instrumente wie bspw. ein Beirat seien bereits in Erwägung. Das Sanierungskonzept liege vor und könne kurzfristig umgesetzt werden. Es benötige seitens der Gemeinde keiner Prozesssteuerung oder umfangreicher rechtlicher Beratung für Verträge, Ausschreibungen, etc. – es werde für die Umsetzung erheblich an Ressourcen gespart. In der Folge führe dies zweifelsohne zu einer zügigeren Umsetzung und somit würde die Gemeinde schneller wieder ihre Planungshoheit zurück erlangen.
Deshalb habe die Gruppe SPD/Piraten vor der Sitzung dem Ratsvorsitzenden einen entsprechenden Beschlussvorschlag als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung aus dem Verwaltungsausschuss vorgelegt. Herr Schildt verliest diesen Beschlussvorschlag.

Ratsherr Markus Wrage gibt Ausführungen zum Thema „Klärschlamm als Rohstoff der Zukunft“. Dabei sei das jüngst vorgelegte Entsorgungskonzept der EWE mit dem Einbau einer Schneckenpresse und der Entsorgung des Klärschlammes in der neuen konzerneigenen Verbrennungsanlage in Cuxhaven vor allem an den wirtschaftlichen Interessen der EWE orientiert. Ökologisch und wirtschaftlich sei dies für die Gemeinde Drochtersen nicht interessant, weshalb er für die Ableitung nach Stade sei. Vor allem auch, weil in einer größeren Einheit auch die Herausforderungen kommender Jahre in der Abwasser- und Umwelttechnik abgebildet werden könnten.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsherr Dr. Hannes Hatecke, erklärt die Sicht und die Gründe seiner Fraktion für die Ableitung nach Stade, die sich vor allem an der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit dieser Variante festmachen ließen. Betont jedoch dabei, dass hierfür vor allem die noch ausstehende Potentialanalyse der Hansestadt Stade entsprechend positive Ergebnisse enthalten müsse. Für die sodann bevorstehende Umsetzung sagt er die Unterstützung für die Verwaltung seitens der CDU-Fraktion zu.
Deshalb habe die CDU-Fraktion auch noch kleine Ergänzungen/Klarstellungen für die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses dem Ratsvorsitzenden zugeleitet und Herr Hatecke verliest diesen.

Ratsfrau Yvonne Neumann (FWG) fragt den Bürgermeister nach seiner Meinung zu den bisherigen Ausführungen dieser Ratssitzung.
Herr Bürgermeister Eckhoff freut sich über den intensiven Austausch der gemeindlichen Gremien mit diesem sehr bedeutsamen und wegweisenden Thema für die Gemeinde. Allerdings teile er nicht die Auffassung, dass die Gebühren bei einer Ableitung nach Stade für alle Gebührenzahlenden günstiger würden und begründet seine Zweifel ausführlich, insbesondere mit den auch für diese Variante erheblichen Investitionen, die derzeit noch gar nicht ansatzweise kalkulierbar seien. 
Ratsherr Bernd Mattern nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag der CDU und erläutert die vorgenommenen Anpassungen hinsichtlich „MoU – Memorandum of Understanding“.
Bei der Ableitung des Abwassers nach Stade gehe es vor allem um den Schutz der Gebührenzahler. Die Ableitung sei langfristig die ökologisch und wirtschaftlich bessere Variante. Insofern stimmen sie auch den Ausführungen des Ratsherrn Markus Wrage zu.

Nach kurzem Austausch über die in dem neuen Beschlussvorschlag enthaltene Formulierung „MoU – Memorandum of Understanding“ ändert der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Hatecke diese Formulierung in „Absichtserklärung“.

Darüber hinaus gibt Herr Bürgermeister Eckhoff den Hinweis des Stadtrates der Hansestadt Stade, Herrn Kolk, zur Ergänzung des Beschlusstextes weiter, dass die Umsetzung der Überleitung unter dem weiteren Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Hansestadt Stade stehe.
Dieser Vorbehalt treffe inhaltlich natürlich auch auf den AZV Bützfleth-Assel zu.

Der Ratsvorsitzende Herr Reiner Heinsohn ruft zunächst den Änderungsantrag der Gruppe SPD/Piraten zur Abstimmung auf und verliest den Beschlussvorschlag:

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt:

„Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen beschließt die Revitalisierung der Abwasserbeseitigungsanlage Drochtersen (ARA) auf der Grundlage des seitens des Betreibers, der EWE Wasser GmbH, mit Datum vom 6.6.2019 vorgelegten Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungsplanungen und Erläuterungen vom 26.01.2021, 02.02.2021 sowie 03.03.2022 mit einem derzeit geschätzten Auftragsvolumen von rund 5,1 Mio.
(Variante 1 des Gutachtens von Hamburg-Wasser GmbH vom 17.03.2022) und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der nötigen Schritte für eine schnellstmögliche Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13, Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt:

„Ziel der Gemeinde Drochtersen ist die Ableitung des im Einzugsgebiet der Abwasserbeseitigungsanlage Drochtersen (ARA) anfallenden Schmutzwassers an die Abwasserentsorgungsanlage der Hansestadt Stade (AES) über den Abwasserzweckverband Bützfleth-Assel (AZV) im Sinne der von Variante 2 des Gutachtens von Hamburg-Wasser GmbH vom 17.03.2022.

Die Erreichung dieses Ziels steht unter dem Vorbehalt, dass die seitens der AES beauftragte, jedoch noch vorzulegende Machbarkeitsstudie sowie die seitens des AZV vorzulegende Potenzialanalyse, welche für das zweite Quartal 2022 (also bis zum 30.06.2022) in Aussicht gestellt sind, die technische und operative Umsetzung der Abwasserleitung für durchführbar erachten bzw. etwaige dort auftretende Themen grundsätzlich lösbar erscheinen und eine Aufnahme- und Durchleitungsbereitschaft durch den AZV bzw. die AES bestehen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, umgehend in entsprechenden Gesprächen, Verhandlungen und Planungen zur Erreichung dieses Ziels einzutreten und die Grundsatz- bzw. Basisfragen für und in Richtung eine Absichtserklärung mit den notwendigen Akteuren zu klären. Dies beinhaltet die erforderliche Beauftragung von Büros und Kanzleien für die Themen Projektmanagement / technisches Umsetzungsmanagement, Steuerrecht, Vertragsrecht, Vergaberecht einschließlich umfangreicher rechtlicher Beratung und Begleitung.

Dieser Beschluss steht fernerhin unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Hansestadt Stade und des zuständigen Beschlussgremiums des AZV Bützfleth-Assel.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 20220317_DRO_Zukunftskonzept SW-Beseitigung_Bericht.pdf
Download 20220317_DRO_Zukunftskonzept SW-Beseitigung_Kostenvergleich.pdf
Download 20220326_Antwort_Drochtersen_Gutachten_oU.pdf
Download 2022-04-05- Anträge CDU-Fraktion ARA.pdf

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Wie Herr Bürgermeister Eckhoff ausführt, hat die Deutsche Telekom Technik GmbH mit E-Mail vom 12.5.2022 mitgeteilt, dass der Mobilfunkmast am Standort Dornbusch seit 10.5.2022 in Betrieb genommen sei. Somit sei nun ein wichtiger infrastruktureller Lückenschluss erfolgt.

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

Diskussionsverlauf

Ratsherr Thorsten Schliecker teilt mit, dass er seitens des Verbandsvorstehers des Unterhaltungsverbandes auf neu aufgestellte Bänke an der Rönne angesprochen worden sei, die die Räumung des Flethes behindern würden. Herr Bürgermeister Eckhoff sagt umgehende Klärung zu.

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8. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Spenden vor.

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9. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04/2021-2026. Sitzung des Gemeinderats 12.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung.

Beschlussempfehlung

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um           Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Ratsvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20.20 Uhr.

Datenstand vom 07.06.2022 09:40 Uhr