Datum: 11.12.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Drochtersen
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
2 Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde
3 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 23.10.2017
4 Bebauungsplan Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) c.) Planungskosten
5 Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) c.) Planungskosten
6 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Nindorf
7 Anfragen und Mitteilungen
7.1 Anfragen
7.1.1 Ehemalige Gastwirtschaft Peters
7.2 Mitteilungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift GUT 20171211.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge sowie Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 1

Sachverhalt

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus der Gemeinde Drochtersen und stellt die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die anwesenden Ausschussmitglieder fest.

Vom Ausschussvorsitzenden werden die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie die Tagesordnung festgestellt. Gegen die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden werden keine Einwände erhoben.

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2. Unterbrechung der Sitzung zur Einwohnerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Anfragen gestellt.

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3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus vom 23.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 3

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 23.10.2017.

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus genehmigt das Protokoll über seine Sitzung am 23.10.2017 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0, Enthaltungen: 4

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4. Bebauungsplan Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) c.) Planungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 4
Verwaltungsausschuss 10/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.12.2017 3

Sachverhalt

Frau Michaela Köhlmann, Drochtersermoor 12, 21706 Drochtersen beantragt für die Flurstücke 31/6 und 31/7 (beide Gemarkung Drochtersen, Flur 25) die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12
“Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“.

Auf der Fläche, die bisher mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte versehen ist, soll nunmehr die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf ein Vollgeschoss und die Grundflächenzahl auf 0,4 festgesetzt. Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt 600 qm. Insoweit können 3 bis 4 Wohngebäude ermöglicht werden. Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

Die Planungskosten sind durch Frau Michaela Köhlmann zu tragen.

Die Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro Cappel + Kranzhoff erläutert.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

  1. Die Planungskosten sind durch Frau Michaela Köhlmann zu tragen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird das Wort an Herrn Cappel weitergegeben.

Herr Cappel erörtert anhand einer Präsentation kurz den Planungsstand. Auf der bisher als Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte) vorgesehenen Fläche soll ein WA-Gebiet festgesetzt werden. Dort sollen ca. 3-4 eingeschossige Wohngebäude entstehen können.

Auf Anfrage des Ratsherrn Jens Schütt erläutert Herr Cappel, dass der Straßenbereich/die Straßenführung/der Straßenausbau vor den entsprechenden Grundstücken nicht in die Planungen einbezogen wird. Die vorgesehene Bauleitplanung wird keine erheblichen Auswirkungen auf den vorhandenen Verkehr haben. Diese Thematik wird erst bei der im Verfahren befindlichen Bauleitplanung des Baugebietes Grefenstraße/Triftweges eine Rolle spielen.

Der Bürgermeister erläutert ergänzend, dass fortlaufend bautechnische Verbesserungen an den Straßen/Wegen/Verkehrsführungen in Bearbeitung/Planung sind.

Nach weiterer kurzer Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, 10. Änderung “Drochtersen – Ortskern Südwest und Gemeinbedarfszentrum“ mit textlichen Festsetzungen nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c .) Die Planungskosten sind durch Frau Michaela Köhlmann zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Bebauungsplan Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a.) Vorstellung und Annahme des Satzungsentwurfes mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung b.) Beschluss über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) c.) Planungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 5
Verwaltungsausschuss 10/2016-2021. Sitzung des Verwaltungsausschusses 20.12.2017 4

Sachverhalt

Herr Dr. Hannes Hatecke, Fasanenweg 51 A, 21706 Drochtersen, beantragt für die Flurstücke 19/58, 19/142 und teilweise 19/137 (alle Gemarkung Drochtersen, Flur 17) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 “Dornbusch – am Sportplatz“.
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die zulässige Zahl der Wohnungen soll auf maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte festgesetzt werden. Die Möglichkeit der Anlage einer Einliegerwohnung wird damit offen gehalten.
Innerhalb des Plangebietes sind ca. 8 Wohngebäude mit einer Grundstücksgröße zwischen 860 und 2.030 qm geplant. Hiermit soll für den Ortsteil Dornbusch auch ein Angebot für größere Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Im benachbarten Bebauungsplangebiet Nr. 43 betragen die Baugrundstücke rund 600 bis 750 qm.
Die Zahl der Vollgeschosse wird auf eins festgesetzt. Abweichend von festgesetzter eingeschossiger Bauweise sind zwei Vollgeschosse zulässig, wenn die Dachneigung bis maximal 20 Grad beträgt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Es ist kein Umweltbericht zu erstellen.

Die Planungskosten sind durch Herrn Dr. Hatecke zu tragen.

Die Planunterlagen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro ELBBERG erläutert werden.

Die bestehende Thematik wurde bereits am 13.06.2017 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus sowie am 14.06.2017 im Verwaltungsausschuss beraten.
Hierzu erfolgte dann folgender Beschluss des Verwaltungsausschusses:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertragen bis die angesprochenen Themen (Einschränkung der Entwässerung des Sportplatzgeländes, zukünftige Beleuchtung/Ausleuchtung der Sportplätze, Beeinträchtigung der zukünftigen Anwohner) abgearbeitet worden sind.

Hierzu können u. a. folgende Informationen/Ergebnisse mitgeteilt werden:

Entwässerung:

Die Bereiche des Bebauungsplangebietes Nr. 78 und der bestehenden Sportanlagen (mit Kindergarten und Grundschule) wurden mit Vertretern der Gemeinde Drochtersen, Herrn Dr. Hannes Hatecke, dem Entwässerungsverband Mittelkehdingen und dem Unterhaltungsverband Kehdingen mehrfach vor Ort in Augenschein genommen.
Mit den Beteiligten konnte vor Ort festgestellt werden, dass die Entwässerung der vorgenannten Bereiche funktioniert. Hierzu ist insbesondere festzuhalten, dass die Entwässerung der Sportplatzanlagen nicht in Richtung neues Baugebiet, sondern in Richtung des nördlich des Sportplatzgeländes gelegenen Grabens erfolgt. Dieser Graben wird regelmäßig gereinigt und kann das entstehende Oberflächenwasser des Sportplatzgeländes abführen. Das Entwässerungssystem des Sportplatzgeländes wird bei Bedarf gespült und fortlaufend unterhalten.
Aufgrund der vorgelegten Planung ist auch zukünftig davon auszugehen, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der Entwässerung kommen sollte. Nach Abstimmung mit dem Entwässerungsverband Mittelkehdingen und dem Unterhaltungsverband Kehdingen werden für die entsprechenden Leitungen/Sammler Leitungsrechte bzw. Geh-/ und Fahrrechte zugunsten des Entwässerungsverbandes im Bebauungsplan festgesetzt. Mit Ausbau der notwendigen Erschließungsanlagen werden nach Vorgabe des Entwässerungsverbandes Mittelkehdingen bzw. des Unterhaltungsverbandes Kehdingen die zusätzlich notwendigen Sammlerleitungen/Schächte usw. eingebaut werden. Die Kosten wird der Vorhabenträger tragen.

Beleuchtung:

Durch den Gutachter Dipl.-Ing. Peter Reuff wurde mit Datum vom 09.11.2017 ein Gutachten zur Lichtimmission von zwei Spielfeldern erstellt. Das Gutachten stellt auf die mögliche zukünftige Beleuchtung von zwei Spielflächen der Klasse II (Spielklasse Bezirks- und Landesliga) ab. Nach dem vorliegenden Gutachten sind keine störenden Lichtimmissionen in Form von Raumaufhellung oder Blendung für das angrenzende Neubaugebiet zu erwarten.

Schall:

Durch das Büro Bonk-Maire-Hoppmann GbR wurde ein schalltechnisches Gutachten (Nr. 16170I vom 11.09.2017) zur geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nachbarschaft von Freizeitsportanlagen (Sportplatzgelände und Schießstand) erstellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass nur im äußersten Nordwesten der maßgebliche Immissionsrichtwert für die sonntägliche Ruhezeit (13.00 bis 15.00 Uhr) um bis zu 2 dB(A) überschritten wird. Dieser Bereich wird jedoch im Bebauungsplan nicht als überbaubare Fläche festgesetzt. Im übrigen Baubereich werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 78 „Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

  1. Die Planungskosten sind durch Herrn Dr. Hannes Hatecke zu tragen.

Diskussionsverlauf

Durch den Ausschussvorsitzenden Reiner Heinsohn wird kurz in die Thematik eingeleitet und anschließend das Wort an Frau Hartz weitergegeben.

Frau Hartz teilt mit, dass vorgesehen ist, in diesem Plangebiet ca. 8 Wohngebäude errichten zu können. Die Grundstücksgröße liegt zwischen ca. 800 – 2.000 m². Die Erschließung erfolgt über die Straße „Lindenstraße“. Ferner bleibt der auf dem Grundstück vorhandene Erdwall als Lärmschutzwall bestehen. Zu dem im Verfahren aufgeworfenen Fragen, gibt Frau Hartz folgende Erläuterungen:


Schall

Durch den Sportverein und den Schützenverein wurden dem Schallgutachter die aktuellen Nutzungsdaten der Sportanlagen mitgeteilt. Aufgrund dieser aktuellen Daten und der vor kurzem erfolgten Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung erfolgte die Erstellung eines neuen Schallgutachtens. Die Ergebnisse wurden in die Planungen eingearbeitet. Insoweit wurde im nord-westlichen Bereich des Plangebietes die Baugrenze so festgesetzt, dass eine kleine Teilfläche nicht überbaubar sein wird.


Beleuchtung

Es wurde ein Gutachten von Herrn Dipl.-Ing. Peter Reuff erstellt. Selbst mit einem eventuellen Aufstieg in die Bezirks- oder Landesliga und der damit verbundenen Ertüchtigung der Flutlichtanlagen, würden keine Beeinträchtigungen des Baugebietes erfolgen.


Entwässerung

Wie bereits in der Vorlage erläutert wird, wurde die Thematik „Oberflächenentwässerung“ mit den zuständigen Verbänden, dem Vorhabenträger und der Gemeinde Drochtersen abgearbeitet. Das benachbarte Sportplatzgelände und das in Planung befindliche Baugebiet werden zwei unabhängige Entwässerungssysteme erhalten. Das derzeit bereits bestehende System des Sportplatzgeländes wird dauerhaft unterhalten und funktioniert. Durch den Vorhabenträger werden die entstehenden Kosten für die Entwässerung des Baugebietes zu tragen sein. Entsprechende Verträge/Verpflichtungen wurden bereits mit den zuständigen Verbänden abgeschlossen.


Wohnbaubedarf

Durch das Forschungsinstitut InWIS (Bochum) wird derzeit für den Landkreis Stade und die Gemeinde Drochtersen eine Wohnbaubedarfsanalyse durchgeführt. Speziell für dieses Bauleitverfahren wurde der Wohnbaubedarf bereits mit dem Forschungsinstitut abgestimmt. Obwohl in der Gemeinde Drochtersen ein leichter Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist, ist jedoch ein angepasstes Angebot an Wohnbaugrundstücken vorzuhalten. Dies begründet sich u. a. aus der Veränderung der Haushalts- und Wohnungsgrößen. Des Weiteren ist auch für die Anwerbung von Neuhinzuziehenden ein entsprechendes Angebot vorzuhalten.

Nach kurzer Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen:

  1. Die Annahme des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 78 „Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

b.) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Dornbusch – am Sportplatz“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung ist anhand einer Planauflage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen und gleichzeitig ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Verlängerung der Auslegungsfrist liegt nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

c.) Die Planungskosten sind durch Herrn Dr. Hannes Hatecke zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Nindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Drochtersen ist Eigentümerin des Flurstücks 3/17 (Gemarkung Drochtersen, Flur 9). Das Flurstück liegt im Gewerbegebiet Nindorf, hat eine Größe von 2.428 qm und wurde mit Kaufvertrag vom 18.02.2016 von Frau Michelle Neumann, Wiesenstraße 41, 21706 Drochtersen, erworben.

Die Kosten für den Erwerb des Grundstückes betrugen insgesamt: 45.372,37 €:
- Kaufpreis 42.490,00 € (2.428 qm x 17,50 €/qm)
- Notarkosten 500,87 €
- Grunderwerbssteuer 2.124,00 €
- Amtsgericht/Grundbuchkosten 257,50 €

Nunmehr liegt ein Kaufangebot des Herrn Heiko Nimse, Mühlenweide 1, 21706 Drochtersen, vor. Herr Nimse ist bereits Eigentümer des benachbarten Flurstücks 3/16 und möchte das Flurstück zur Betriebserweiterung (Handel und Wartung von Elektroniksystemen) für den Preis von 45.372,37 € erwerben.

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, das Flurstück 3/17 zu einem Preis von 45.372,37 € an Herrn Heiko Nimse zu verkaufen.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister Mike Eckhoff wird die Sachlage erörtert. Ohne weitere Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss und dem Gemeinderat zu beschließen, das Flurstück 3/17 zu einem Preis von 45.372,37 € an Herrn Heiko Nimse zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Anfragen und Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 7
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7.1. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 7.1
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7.1.1. Ehemalige Gastwirtschaft Peters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 7.1.1

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Cornelius van Lessen erklärt der Bürgermeister, dass der Verwaltung derzeit keine Erkenntnisse über die zukünftige Nutzung der ehemaligen Gastwirtschaft Peters im Ritschermoor vorliegen.

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7.2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 09/2016-2021. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Tourismus 11.12.2017 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Es werden keine Mitteilungen gemacht.

Datenstand vom 15.01.2018 08:08 Uhr